Kredit-Banken und andere Geld-Institute. 151 Königlich bayerische Bank in Nürnberg. Zweiganstalten in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Ludwigshafen, München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing, Würzburg. Gegründet: Im Jahre 1780 mit Sitz in Ansbach, verlegt nach Nürnberg 1806. Normen durch Verordnung vom 13. Dez. 1878 neu geregelt. Die Bank ist eine Staatsanstalt mit kaufmännischer Geschäftsführung, sie untersteht dem Ministerium der Finanzen. Zweck: Die Bank hat als Depositen-, Wechsel- u. Leihbank verfügbare Kapitalien nutzbar zu machen und insbesondere durch Darlehen den Handel, die Industrie, die Gewerbe und die Landwirtschaft zu unterstützen und zu fördern. Ihr Wirkungskreis umfasst die Behandlung der gerichtlichen und administrativen Depositen; die Annahme verzins- licher oder unverzinslicher Gelder vom Staate, von Stiftungen, Gemeinden und Privaten gegen Ausstellung von Schuldscheinen, ohne dass sie zur Annahme solcher Gelder von Privaten verpflichtet ist; Diskontierung, An- und Verkauf von Wechseln und wechsel- mässigen Handelspapieren; sie gewährt zinsbare Darlehen auf Zeit gegen bewegliche Pfänder (Lombardverkehr), Kredite in laufenden Rechnungen oder anderer Form gegen entsprechende Sicherheit; sie besorgt Kommissionsgeschäfte, An- und Verkauf von Wertpapieren, jedoch nur innerhalb der bestimmten Grenzen; die Kassageschäfte der Brandversich.-Anstalt für Gebäude in den Landesteilen rechts des Rheins. Ferner über- nimmt die königl. Bank bei allen ihren Anstalten Wertpapiere in verschlossenem Zu- stande (verschlossene Depots) zur Aufbewahrung und ausserdem bei der königl. Haupt- bank in Nürnberg und den königl. Filialbanken München und Würzburg Wertpapiere in offenem Zustande (offene Depots) zur Verwahrung und Verwaltung. Bei den kgl. Filialbanken Bamberg, Fürth und Würzburg stehen Tresorschrankfächer (Safes) miet- weise zur Verfügung. Kapital: Die Betriebsfonds bestehen aus dem Stamm- und Dotationskapital des Staates, aus dem Reservefonds und aus den gerichtlichen und administrativen Depositen des ganzen Königreichs und den sonst bei ihr zur Anlage gelangenden Kapitalien. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn fällt die eine Hälfte an den Reservefonds, die andere Hälfte nach Abzug der Nebenbezüge der Bankbeamten bildet die an die Centralstaats- kasse abzuliefernde Ararialrente, welcher die Zinsen aus dem Stammkapital hinzutreten. Bilanz am 31. Dez. 1808: Aktiva: Kassa 5 886 221.87, Wechsel 39 446 567.14, Lombard- darlehen 14 885 989.89, Darlehen u. Guthaben in Kontokorrent 51 182 630.33, Darlehen auf hypoth. Kreditkautionen 6 582 711.05 Darlehen auf Hypoth. 2 534 482.71, Effekten 7 152 674.50, Guthaben im Verkehr mit den Filialen 48 344 841.11, Realitäten u. Mobiliar 2 768 458.08, Diverse 112 076.68. – Passiva: Stamm-, Dotations- u. Reservekapital 27 627 562.08, gerichtliche u. administrative Depositen à 2 % 12 766 171, do. à 2½ % 5 086 001.23, do. à 3 % 7 219 830.48, Privatdepositen à 2 % 5 671 515, do. à 2¼ % 4 146 000, do. à 3 % 16 058 725, Schuld in Kontokorrent inkl. des Guthabens der königl. Brandversicherungskammer 50 814 501.55, Schuld im Verkehr mit den Filialen 48 344 836.18, Diverse 1 161 510.84. Sa. M. 178 896 653.36. Ararialrente 1888–98: M. 491 109, 664 602, 1 040 659, 921 828, 628 897, 873 459, 585 049, 493 618, 833 955, 949 910, 846 859. Direktion: Die Verwaltung und Geschäftsleitung wird ausgeübt durch die königl. Bank- direktion. Diese besteht aus dem Bankdirektor, dem ersten Bankier, dem Bank- konsulenten und Hauptbuchhalter; die Hauptbank ist für den Geschäftsbetrieb am Hauptsitze bestellt und vermittelt den Verkehr mit den Filialbanken; die Filialbanken besorgen den Geschäftsbetrieb an den Zweigniederlassungen. Zur Überwachung ist ein ständiger Kommissär ernannt. Vorstand der kgl. Bankdirektion: kgl. Ministerial- u. Bankdirektor Andreas Eitter von Seisser; Vorstände der kgl. Hauptbank in Nürnberg: I. Bankier Benedikt Lochmüller, II. Bankier Leonidas Kiderlin. Vorstände der kgl. Filialbanken: Amberg: kgl. Oberbeamter u. Kassier Max Dolhopf; Ansbach: kgl. Oberbeamter u. Kassier Ernst von Grundherr zu Altenthan u. Weyerhaus; Augsburg: kgl. Oberbeamter Gustav Dotzauer; Bamberg: kgl. Oberbeamter Heinrich Thelemann; Bayreuth: kgl. Oberbeamter Rich. Seitz; Fürth: kgl. Oberbeamter Adam Kohlmüller; Hof: kgl. Oberbeamter Joh. Steinheimer; Ludwigshafen a. Rh.: kgl. Oberbeamter Rob. Moser; München: kgl. Oberbeamter Ernst Kleemann, Finanzrat; Passau: kgl. Oberbeamter u. Kassier Otto Mayer; Regensburg: kgl. Oberbeamter Jos. Ott; Schweinfurt: kgl. Oberbeamter u. Kassier Aug. von Bezold; Straubing: kgl. Ober- beamter u. Kassier Max Härtl; W ürzburg: kgl. Oberbeamter Karl Lucas. Bemerkung der Redaktion: Die Königliche Bank ist keine A.-G., doch wird obige Ab- handlung bei der hervorragenden finanziellen Stellung dieses Staatsinstituts im wirt- schaftlichen Leben Bayerns von allgemeinem Interesse und vielen willkemmen sein.