200 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Dividenden 1886–98: 5½, 6, 6, 6½, 7, 7, 7, 7, 7 7% 7, 7% % Genup Verj n. F. Direktion: Dr. Max Hedemann, Jul. Geisler; Stellv. M. Gaudchau, H. Lamprecht. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Dr. G. Siemens, Stellv. Jul. Alexander, S. Born, Paul Jüdel, Staats- minister a. D. Dr. G. v. Bonin, Ed. L. Schmidt, Berlin; Geh. Komm.-Rat Wegeler, Koblenz; Geh. Komm.-Rat Schlutow, Stettin; Konsul C. Gaedeke, Königsberg; B. Hundrich, Burg; Geh. Komm.-Rat Heuschkel, Dresden; Komm.-Rat Ernst Meyer, Hannover; Justizrat Dr. Colditz, Leipzig; Oberbürgermeister Becker, Köln a. Rh.; Stadtrat Vogler, Quedlinburg. Firmenzeichnung: Zwei Direktoren oder ein Direktor und ein stellvertretender Direktor. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Frankfurter Filiale der Deutschen Bank; Hamburg: Vereinsbank; Amsterdam: Amsterdamsche Bank. Publ.-Organe: R.-A., Berl. Börsen-Ztg., Berl. Börsen-Courier, National-Ztg., Berl. Bank- u. Handels-Ztg. Preussische Central-Bodenkredit-Aktiengesellschaft in Berlin W., Unter den Linden 34. Gegründet: Im Mai 1870. Privileg vom 21. März 1870. Rev. Statut vom 12. Juni 1889. Zweck: Die Ges. pflegt den Hypoth.- und Kommunal-Kredit im deutschen Reiche. Sie ist an die sogen. Normativbestimmungen für die Preussischen Hypoth.-Banken nicht ge- bunden. Die Beleihung von Grundstücken erfolgt und zwar von städtischen bis zur Hälfte, von landwirtschaftlich genutzten bis ihres Wertes. Ermittelung desselben nach den Grundsätzen, welche nach Preussischem Recht für Mündelgelder massgebend sind. Ausgeschlossen sind Steinbrüche, Bergwerke etc., d. h. Grundstücke, die keinen dauernden und sicheren Ertrag geben. Beleihung in der Regel nur zu erster Stelle. Ferner gewährt die Ges. Darlehen an Provinzen, Kreise, Städte, Gemeinden etc., soweit diese zur Aufnahme solcher berechtigt sind und die Genehmigung der Aufsichts-Behörde für solche Anleihen eingeholt haben., Aufsicht der Staatsregierung: Dieselbe wird unmittelbar durch einen von dem Herrn Minister ernannten Regierungskommissar ausgeübt. Der Regierungskommissar hat die Hypotheken, Dokumente und Schuldurkunden über die als Sicherheit für die Inhaber von Central-Pfandbriefen und Kommunal-Obligationen dienenden Darlehensforderungen der Gesellschaft unter Mitverschluss (Art. 81. 84) und bezeugt unter den auszugebenden Central-Pfandbriefen wie den Kommunal-Obligationen, dass die statutarischen Be- stimmungen über den Gesamtbetrag der auszugebenden Central-Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen beobachtet sind. Kapital: M. 36 000 000 in 60 000 Inhaber-Aktien à M. 600, worauf 80 % = M. 28 800 000 ein- gefordert sind. Ursprünglich waren 40 % eingezahlt, je weitere 10 % wurden 1889, 1892, 1895 und 1897 eingefordert. Das Kapital kann auf G.-V.-B. und mit ministerieller Genehmigung bis auf M. 60 000 000 erhöht werden. Eine weitere Erhöhung bedarf der landesherrlichen Genehmigung. Gründer- und Bezugsrechte: Bei jeder Erhöhung des Aktienkapitals sind die ersten Zeichner, insofern sie noch Aktionäre sind, ein Drittel, die übrigen jeweiligen Aktionäre zwei Drittel der Aktien zum Begebungskurse zu übernehmen berechtigt. Central-Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen: Auf Grund der unter „Zweck“ erwähnten Geschäfte giebt die Ges. Central-Pfandbr. und Kommunal-Oblig. aus. Die Gesamtsumme der umlaufenden Central-Pfandbr. darf den 20 fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Kein Pfandbr. darf ausgegeben werden, der nicht zuvor durch eine ihr zustehende Hypoth.-Forderung gedeckt ist. Die Reichsbank beleiht die Central- Pfandbr. in der ersten Klasse mit ¾ des Kurswertes. Über die jährl. stattfindende Ausl. der Kommunal-Oblig. und Central-Pfandbr. giebt die Ges. Listen aus; auf jedes- maligen Antrag versendet sie diese unentgeltlich. Central-Pfandbriefe: Die Gesamtsumme der im Verkehr befindlichen Pfandbr. betrug Ende 1898 M. 467 892 150, und zwar: 4 % von 1890. Auslosung u. Kündigung bis 1900 ausgeschlossen. Die Emiss. soll den Betrag derjenigen Darlehensgeschäfte erreichen, welche bis 1899 abgeschlossen und als Deckung für diese Pfandbriefe bestimmt werden. In Umlauf Ende 1898: M. 112 500 000. St. à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zinsen 1./4. u. 1./10. Verl. im März (erstmals 1900) pr. 1. Okt. Tilg. ab 1. Jan. 1900 innerhalb 66 Jahren; kann verstärkt, auch mit 6 monat. Frist total gekündigt werden. Kurs Ende 1890–98: In Berlin: 102.10, 102.50, 103, 103, 104.90, 104, 101.90, 100.80, 100.25 %. – In Frankfurt a. M.: 102.25, 102.30, 102.85, 102.95, 105, 103.50, 101.80, 100.60, 100.70 %. 4 % von 1899, unverlosbar und bis 1909 unkündbar; Gesamtbetrag höchstens M. 50 000 000 (in Serien à M. 1 000 000) für Dahrlehnsgeschäfte bis 1908, Stücke à M. * 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1909 innerhalb 51 Jahren ttes Rückzahlung mit 6 monatl. Kündigung. Es dürfen nur ganze Serien in der Reihenfole9 derselben gekündigt werden, eine Auslosung findet also nicht statt. Totalkünd. ab zulässig. Aufgelegt am 5. Jan. 1899 zu 101.50 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. ete.