= ........X .. Schiffsbau-Anstalten und Dock-Gesellschaften. 781 und deren Einrichtungen dieselben Abschreib. vorgenommen, wie bei den Werkstätten der Ges.; der Betrag dieser Abschreib. ist der Firma Fried. Krupp jedesmal auf dem Separatkonto zu belasten. Die Tant. des A.-R. wird lediglich auf der Grundlage der garantierten Div. berechnet. Die „Germania“ räumt der Firma Fried. Krupp das Recht ein, während der Dauer dieses Vertrages zu jeder Zeit die gesamten Aktiva und Passiva der „Germania“ für den Preis von M. 6 325 000 zu übernehmen und hat, falls die Über- nahme im Laufe eines Geschäftsj. erfolgt, die Firma Fried. Krupp als Entschädigung für den auf sie übergehenden Gewinn die Div. von 4½ % pro rata temporis bis zum Tage der Übernahme zu zahlen. Um in diesem Falle den Aktionären die sofortige Ein- lösung der Aktien ohne Abwartung des gesetzl. Sperrjahres zu ermöglichen, hat die Firma Fried. Krupp bei der Übernahme den Aktionären das Angebot zu machen, die Aktien innerhalb einer mit dem A.-R. und dem Vorst. zu vereinbarenden Frist von höchstens 3 Monaten zum Kurse von 115 % zuzügl. Stück-Zs. seit dem Tage, von welchem ab der letzte noch nicht eingelöste Div.-Schein läuft, einzulösen, während die Zahlung des Übernahmepreises von M. 6 325 000 erst nach Ablauf des gesetzl. Sperrjahres zu er- folgen hat. Die durch die alsdann eintretende Liquidation der Ges., sowie die durch die Übertragung des Werkes entstehenden Stempel und Kosten hat die Firma Fried. Krupp ausser dem Übernahmepreis zu tragen. Der Vertrag ist auf 25 Jahre, vom 1. Okt. 1895 ab gerechnet, geschlossen, und ausdrücklich bestimmt, dass derselbe bereits auf das Geschäftsj. 1895/96 Anwendung findet. Falls die Firma Fried. Krupp bis zum Ablauf des Vertrages von dem ihr eingeräumten Rechte, die „Germania“ zu übernehmen, nicht Gebrauch gemacht hat, haben die Aktionäre bezw. die Ges. die Wahl, ob sie die Ge- schäfte für eigene Rechnung fortführen oder die Übernahme des Werkes mit allen Aktiven und Passiven seitens der Firma Fried. Krupp verlangen wollen. Wählt die Ges. die Fortführung ihrer Geschäfte, so hat sie die Firma Fried. Krupp für diejenigen Auf- wendungen, welche dieselbe auf die „Germania“ aus eigenen Mitteln gemacht hat und die auf dem früher erwähnten Separatkto verbucht sind, zu entschädigen und zwar durch Zahlung des Buchwertes, welcher sich auf diesem Separatkto unter Berücksichtigung der dabei erfolgten Abschreib. ergiebt. Wählt die Ges. dagegen die Übertragung des Werkes auf die Firma Fried. Krupp, so hat die Firma Fried. Krupp alle Aktiva und Passiva der Ges. zu übernehmen und als Übernahmepreis die Summe von M. 6 325 000 bei Ablauf des Sperrjahres an die Liquidatoren zu zahlen. Ausserdem ist Fried. Krupp selbstverständlich zur Zahlung der garantierten Div. bis zum Ablauf des Vertrages ver- bflichtet. Fried. Krupp verpflichtet sich ferner; den Aktionären alsbald nach Ablauf des Vertrages mit einer dreimonatlichen Frist das Angebot zu machen, die Aktien zum Kurse von 115 % zuzügl. 4½ % Stück-Zs. sofort einzulösen und sämtliche Kosten und Stempel der Übertragung und Liquidation zu übernehmen. Die Ges. hat sich mindestens 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages darüber zu erklären, ob sie sich für eigene Fortführung des Geschäfts oder für die Übertragung desselben an die Firma Fried. Krupp entscheiden will. Wählt sie die eigene Fortführung, so verbleibt nach Ablauf des Vertrages jedem Teile das Recht, diejenigen Patente des Anderen unentgeltlich zu benutzen, welche zum Schutze seiner bei Beendigung des Vertragsverhältnisses bei ihm eingeführten Fabri- kationszweige dienen. Die Firma Friedr. Krupp leistete an Zuschuss: 1895/96–1897/98: M. 27 500, 51 281. Kapital: M. 5 500 000 in 2657 Vorzugsaktien (Lit. A) à M. 1000 u. 5686 ebensolchen à M. 500. Ges Die Aktien sind unter sich gleich berechtigt. Urspr. Kapital M. 2 000 000 in St.- u. M. 1 000 000 in St.-Prior.-Aktien, letztere wurden 1882 verdoppelt und bis Ende 1884 wurden sämtliche St.-Aktien in M. 1 500 000 St.-Prior.-Aktien umgewandelt und ausserdem noch für M. 200 000 St.-Prior.-Aktien neu ausgegeben; Kapital Ende Sept. 1885 dann M. 3 700 000 in St.-Prior.-Aktien. In den folgenden Jahren bis Nov. 1888 wurden die St.-Prior.-Aktien durch Zusammenlegung bezw. Zuzahlung von 25, 30, 33, 36 u. 50 % allmählich in M. 2 992 000 Vorz.-Aktien umgewandelt u. M. 2 508 000 in neuen Vorz.- Aktien emittiert, begeben an die Dresdner Bank zu 115 %. Das Kapital wurde dadurch auf jetzigen Stand gebracht. Allmähliche Tilg. der Aktien ist vorgesehen. chäftsjahr: 1. Okt. bis 30. Sept. Gen.-Vers.: Jan.-März in Berlin oder Kiel. Stimmrecht: Je M. 500 Aktienbesitz = 1 St. ewinn-Verteilung: 5 – 10 % zum R.-F., ferner bis 20 % Tant., Rest Div. ilanz am 30. Sept. 1898: Aktiva: Tegel: Grundstück 970 234, Gebäude 1 348 670, Maschinen u. Utensilien 800 223, Modelle 122 259, Werkzeuge 364 358, Mobilien 8926, Pferde u. Wagen 13 109, Patentkto 1, Eisenbahnanschlussgeleise 13 709; Gaarden: Grundstück 1 450 606, Gebäude 380 757, Maschinen u. Utensilien 473 545, Bollwerk u. Hellinge 179 493, Werfteisenbahn 12 366, Mobilien 16 544, Werkzeuge 116 482, Fähre 89 159; Debitoren 2 490 244, Kassa 42 734, Effekten 94 631, Wechsel 4256, Inventur 4 819 647, Kautionskto 7 036 000, Fried. Krupp Separatkto 797 416. – Passiva: A.-K. 5 500 000, nterstützungs-F. Tegel 25 418, Unterstützungs-F. Gaarden 400, Kreditoren 7 238 501, alte Div. 3015, Spec.-R.-F. 499 100, Berufsgenossenschaft 32 000, Delkrederekto 151 613, Kautionskto 7 030 000, Accepte 6000, Fried. Krupp-Separatkto 797 416, R.-F. 31 916, Gewinn 330 000. Sa. M. 21 645 380.