56 Plantagen- und Kolonisations-Gésellschaften. Gesellschaft Nordwest-Kamerun in Berlin. Gegründet: Im Jahre 1899. Die Ges. gilt lt. Beschluss des Bundesrates vom 17. Nov. 1899 als Kolonial-Ges. im Sinne des Reichs-Ges. v. 15. März 1888. Zweck: Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum und Rechten jeder Art in Norwest-Kamerun sowie in der wirtschaftlichen Erschliessung und Verwertung der gemachten Erwerbungen einschliesslich aller afrikanischen Produkte. Die Ges. ist berechtigt, alle zur Erreichung dieser Zwecke dienlich erscheinenden Handlungen und Geschäfte nach Massgabe der dafür geltenden allg. Gesetze und Verordnungen und der mit der Kaiserlichen Regierung abgeschlossenen Vereinbarung vorzunehmen oder zu veranlassen. Insbesondere ist die Ges. auch berechtigt, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Ein- schränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet werden könnte: a) Die ihr gehörenden und etwa noch zu erwerbenden Gebiete auf ihre natürlichen Hilfsquellen jeder Art zu erforschen; b) Wege, Eisenbahnen, Kanäle, Dampfschiff- verbindungen und andere Mittel für den inländischen und internationalen Verkehr selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben; c) die Einwanderung zu fördern, An- siedelungen zu gründen und für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art aus- zuführen; d) Landwirtschaft, Bergbau sowie überhaupt gewerbliche und kaufmännische Unternehmungen jeder Art zu betreiben oder zu unterstützen; e) ihr gehöriges Eigentum und ihr zuständige Rechte an Dritte dauernd oder auf bestimmte Zeit zu veräussern und zu übertragen; f) Anleihen für die Zwecke der Ges. gegen oder ohne Sicherheit aufzunehmen; g) sich an irgend einem Unternehmen, welches mit den Zwecken der Ges. in Zusammenhang steht, zu beteiligen, sei es durch Übernahme von Aktien, Oblig. u. dergl., durch Subsidien, Darlehen gegen oder ohne besondere Sicherheit oder durch andere der Ges. zweckdienlich erscheinende Mittel; h) Zweigniederlassungen im Inlande und Aus- lande zu begründen. Stamm-Kapital: M. 4 000 000 in Anteilen à M. 400. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende Sept. Aufsichtsrat: Dr. Max Schöller, Rechtsanwalt Lobe, Fürst Hohenlohe-Oehringen, Komm.-Rat Lucas, Berlin; Max Hiller, Pforzheim. Publ.-Organ: R.-A. Herman Deutsche Siedelungs-Gesellschaft in Berlin SW., Dessauerstrasse 25, I. Gegründet: Am 12. Okt. 1887. Letzte Statutenänderung vom 28. Dez. 1897. Zweck: Erwerbung und Besiedelung von Land und Betrieb aller hierzu dienlichen Unter- nehmungen in Südamerika. Die Ges. besitzt in Südbrasilien Ländereien. Betrieb von Vermittelungs- und Bankgeschäften für Liegenschaften in Mitteleuropa. Kapital: M. 143 500 in 287 Aktien à M. 500. Ursprünglich M. 1 000 000, wovon M. 287 000 eingezahlt waren. Die G.-V. vom 28. Dez. 1897 beschloss Herabsetzung auf genannte Summe, indem die Aktien um die Hälfte ihres Wertes gemindert wurden; Frist zur Abstempelung 29. Dez. 1898, dann bis 30. Juli 1899 bezw. 30. Juni 1900 verlängert. Die Aktien sind nur mit Genehmigung der Ges. übertragbar. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im ersten Geschäftshalbjahre. Stimmrecht: Je M. 100 Aktienkapital = 1 St., Maximum 100 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zur Reserve bis 20 % des Grundkapitals, Rest Dividende. Bilanz am 30. Juni 1899: Aktiva: Kassa 218, Wertpapiere 6000, Hausgerät in Berlin 306, Landbesitz in Brasilien 80 296, Forderungen 53 168, Verlust 51 064. Passiva: A.-K. 143 500, Buchschulden 47 555. Sa. M. 191 055. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abgaben 61, Verwaltungsunkosten 5231, Zins- u. Kurskto 8407, Abschreib. 2382. – Kredit: Gewinn b. Landverkauf 458, Verlust 15 623. Sa. M. 16 081. Dividenden 1895/96–1898/99: 0 %. Direktion: Kurella. Aufsichtsrat: Vors. Franz Giesebrecht. Firmenzeichnung: Der Dir. Kaffeeplantage Sakarre Actiengesellschaft in Berlin, Charlottenburg. Knesebeckstrasse 72/73. Gegründet: Am 17. Okt. bezw. 4. Nov. 1898. Letzte Statutenänd. vom 4. Nov. 1899. Gründer: Ph. Faul, Max Grawert, Alb. Wichterich, Conrad Scheibe, Berlin; Konsul Oscar von Willemoes-Suhm, London. Die Ges. übernahm von Ph. Faul in Berlin die in Usambara, Deutsch-Ostafrika, bestehende Kaffeeplantage Sakarre mit sämtlichem Zubehör, und zwar: das gesamte lebende u. tote Inventar nebst allen zur Plantage gehörigen Immobilien u. Einrichtungs- gegenständen; die angelegten Pflanzungen, Bewässerungsanlagen, Saatbeete u. sonstigen Einrichtungen, ferner die errichteten Gebäulichkeiten, Stallungen, sowie alle Rechte,