8 Strassen- und Kleinbahnen. Königsberger Pferde-Eisenbahn-Gesellschaft. Direktion in Königsberg i. Pr., Heumarkt 2. Sitz in Berlin 0., Frankfurter Allee 63. Gegründet: Am 3. Mai 1881. Letzte Statutenänd. vom 18. Nov. 1899. Zweck: Erwerb derjenigen Rechte zur Erbauung und zum Betriebe von Pferde-Eisenbahnen in und bei Königsberg i. Pr., welchen den Eisenbahnbauunternehmern Reymer & Masch durch die Koncession des Magistrats zu Königsberg i. Pr. vom 3. März 1881, sowie durch die Koncession der Landesdirektion der Provinz Ostpreussen vom 14. April 1881 ver- liehen worden sind; Erbauung bezw. Erwerb und Betrieb der in den vorgedachten Koncessionen bezeichneten Linien. Erwerb und Ausnutzung von Koncessionen für andere Linien in- und ausserhalb Königsbergs. Nach 20 Jahren ab 31. Mai 1881 kann die Stadt die Bahnanlage gegen Erstattung des Wertes als Eigentum übernehmen; nach Ablauf der Koncession (31. Mai 1921) fallen die Geleise als Eigentum der Stadt zu. Der Magistrat Königsberg hat der Direktion der Pferdebahn angekündigt, dass er die Bahnanlage innerhalb der Thore der Stadt von 1901 ab zum Eigentum zu über- nehmen beabsichtigt; über den Modus, nach welchem die Übernahme zu erfolgen haben würde, schwebt die Feststellungsklage und ist in erster Instanz die Klage zu gunsten der Stadt dahin entschieden worden, dass die Ges. verpflichtet ist, die Bahnanlagen, soweit sie sich auf den städtischen Strassen befinden, nebst Wagenpark spätestens am 18. Juni 1901 der Stadtverwaltung zu übergeben und dass die dafür zu zahlende Ent- schädigung von den gemäss der Verträge zu bestellenden Sachverständigen lediglich nach dem Sachwerte der in den Strassen befindlichen von der A.-G. hergestellten Bau- werke, nicht aber nach dem Nutzungswert des Bahnunternehmens zu bemessen ist. Das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Gegen die Urteile der Vor- instanzen wurde Revision beim Reichsgericht eingelegt, welches die Revision aber Anfang Febr. 1900 zurückwies. Die Ges. hat sich (Sept. 1899) mit den Bedingungen einverstanden erklärt, an welche die Stadt die Einführung des elektrischen Betriebes auf der Strecke Poststrasse- Steindammthor geknüpft. Die Ges. betreibt lt. Prospekt vom März 1899 folgende Strassenbahnlinien im Bezirk der Stadtgemeinde Königsberg und im Landkreis Königsberg: 1) Kronenstrasse-Stein- dammer Thor bezw. Tiergarten, 3,633 km; 2) Kronenstrasse-Rhesastrasse, 2,718 km; 3) Ostbahnhof-Königsthor, 3,120 km; 4) Ostbahnhof-Tiergarten, 3,605 km; 5) Hinterross- garten-Steindammer Thor bezw. Tiergarten, 3, 888 km; 6) Königsthor-Tiergarten, 3,905 km; 7) Poststrasse-Steindammer Thor-Hufen, 2,410 km; 8) Ostbahnhof-Königsthor-Kalthof, 4, 858 km. Ausserdem sind folgende Koncessionen erteilt: 9) Steindammer Thor-Amalienau, 3 km; 10) Steindammer Thor-Fuchsberger Chaussee-Labiauer Bahn, 1,500 km; 11) Stein- dammer Thor-Tiergartenstrasse, 1,650 km; 12) Steindammer Thor-Hohenzollernstrasse und Pillauer Landstrasse, 1,750 km. Projektiert die Linien: a) Amalienau-Juditten, b) Fuchsberger Chaussee-Beethovenstrasse bis zur Centrale. Lt. Urkunde vom 4. März 1899 ist von der kgl. Regierung die Genehmigung zum Betriebe der unter 9–12 benannten Linien auf die Dauer von 60 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung erteilt und sind besondere erschwerende Bedingungen bis auf die all- gemein üblichen in der Koncession nicht enthalten. Die Linien Nr. 9–12 müssen bis Ende 1899 in Betrieb genommen werden. Eine Grundentschädigung für die Benutzung der Chausseen hat die Ges. nicht zu zahlen, dagegen sind an die Strasseneigentümer 25 % desjenigen auf diesen Strecken erzielten Reingewinnes, der sich nach einer 6 % igen Verzinsung des A.-K. ergiebt, mind. aber jährlich M. 6000 als Entschädigung zu bezahlen. Für die Erfüllung der von der Ges. übernommenen Verpflichtung haften die von ihr in die Strassen hineingebauten Materialien und eine in Höhe von M. 478 000 zu bestellende Kaution. Die sämtlichen Linien wurden im Nov. 1899 noch mit Pferdegespann betrieben, die Ges. besitzt ca. 250 Pferde, 86 Wagen, Personal 210 Mann. Der Bau der neuen Linien mit oberirdischem elektr. Betriebe ist der Elektricitäts- A.-G. vorm. Schuckert & Co. übertragen worden. Die Kosten der Neuanlagen und der elektr. Centrale (in Bahnstrasse Mittelhufen), die derartig angelegt ist, um auch die bereits vorhandene grosse Nachfrage nach Kraft für Beleuchtung und industrielle Zwecke be- friedigen zu können, werden ca. M. 1 250 000 betragen; für den Ausbau resp. die Um- wandlung eines Teiles der früher koncessionierten Linien, zur Ablösung älterer kontrakt- licher Unternehmerrechte mit M. 250 000, zur Stellung von Kautionen, sowie zur Ver- grösserung des Betriebes sind ca. M. 800 000 erforderlich. Die Kosten werden durch die Em. der neuen M. 1 995 500 Vorz.-Aktien gedeckt. Im Mai 1899 wurde von der Aktienbrauerei Schönbusch das Elektricitätswerk Louisenhöh übernommen, welches die Strassenbeleuchtung des Vorortes Mittelhufen und Privatanschlüsse versorgt. Die Ges. erhielt die ausschliessliche Koncession bis 1915. Kapital: M. 3 300 000 und zwar M. 1 304 500 in 2609 Vorz.-Aktien Nr. 1–2700 à M. 500 und M. 1 995 500 in 1994 Vorz.-Aktien Lit. B Nr. 1–21994 à M. 1000 und 1 solchen Nr. 1995 à M. 1500. Es ist somit ein einheitliches A.-K. vorhanden. Vollberechtigte St.-Aktien