O1-, Seifen-, Wachs- und Leim-Fabriken etc. 701 Lt. Vereinbarung mit dem Vorbesitzer J. Börstling war demselben für die Zeit vom 15. Juni bis 15. Sept. 1897 ein Viertel, des Gesamtjahresgewinnes abzügl. 5 % zu vergüten, so dass also auf die A.-G. nur drei Viertel des Jahresgewinnes entfielen. Direktion: Johs. Börstling, Wilh. Börstling. Prokurist: Jul. Schlickum. Aufsichtsrat: Vors. Justizrat Wilh. Gericke, Lüneburg; Stellv. Vice-Konsul Karl Renck, Harburg; Herm. Napp, Lüne b. Lüneburg; Ad. Lindenberg, Dir. Otto Märtens, Lüneburg; Bank-Dir. P. Klaproth, Hannover. Firmenzeichnung: Jeder Dir. oder der Prok. allein. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Berlin: Deutsche Bank; Hannover: Hannoversche Bank. Publ.-Organe: R.-A., (und eine weitere Berliner Ztg.). Neue Oel- und Seifen-Fabrik A.-G. in Lützelburg i. Els. in Liquidation. Gegründet: Am 27. April 1891 auf 15 Jahre. Die G.-V. vom 22. Dez. 1897 beschloss Auf- lösung der Ges. Die Liquidation wurde lt. Anzeige vom 22. März 1899 beendet und die Firma am 12. Mai 1899 gelöscht. Kapital: M. 150 000 in 150 Aktien à M. 1000. Schluss-Bilanz am 30. Nov. 1898: Aktiva: Ch. Staehling, L. Valentin & Co., Strassburg M. 31 963.07, Kassa M. 134.70, Verlust M. 117 902.23. Sa. M. 150 000. Passiva: Aktien- kapital M. 150 000. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlust per 31. Dez. 1897 M. 118 940.70, Generalunkosten M. 3610.56. Sa. M. 122 551.26. Kredit: Waren M. 4649.03, Verlust M. 117 902.23. Sa. M. 122 551.26. Dividenden 1894/95–1896/97: 0 %. Sunlight Seifenfabrik Aktiengesellschaft in Mannheim. Gegründet: Am 24. April 1899 mit Nachtrag v. 10. Juni 1899. Letzte Statutenänd. v. 2. Okt. 1899. Gründer: Joint Stock Company Lever Brothers Limited in Port Sunlight bei Liverpool; Kaufm. Ludwig Stollwerk, Köln; Komm.-Rat Carl Haas, Kaufm. Rud. Conrad Haas, Mannheim; Kaufm. Wilh. Preiswerk, Basel. Zweck: Herstellung und Vertrieb von Seifen, namentlich der Sunlight-Seifen, von Wachs- kerzen, von Parfümerie-Artikeln, OÖlen, Firnissen, Glycerin, chemischen Produkten, Fett, Nahrungsmitteln, Produkten zur Ernährung von Tieren, und die Herstellung anderer Produkte, welche sich mit der Fabrikation von Seifen und der Nutzbarmachung der Rohstoffe und Abfälle dieser Fabrikation vereinigen lässt. Die Ges. erwarb in Rheinau ein Terrain von 85 000 qm und erbaut daselbst ein Fabriketablissement, dessen Leistungsfähigkeit täglich 800 Ctr. betragen soll. Geschichtliches: Die Joint Stock Company Lever Brothers Limited in Port Sunlight hat die sämtlichen Aktien Lit. B übernommen, aber nicht ganz einbezahlt; die Ges. erhält vielmehr als Gegenleistung für diese 1500 Stück Aktien Lit. B lediglich einen baren Betrag von M. 150 000 von Lever Brothers und im übrigen: Die Überweisung der gesamten Kundschaft der Lever Brothers Limited in Bayern mit Pfalz, Württemberg, Hohenzollern, Baden, Elsass-Lothringen, Birkenfeld, Rhein- brovinz, Westfalen, Hessen-Nassau, Hessen-Darmstadt, Waldeck, Schwarzburg-Rudol- stadt, Schwarzburg-Sondershausen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen, Reuss-Schleiz, Reuss-Greiz, Reg.-Bezirk Erfurt, Kreis Schmal- kalden, Sachsen-Altenburg, Luxemburg, Königreich Sachsen, ferner das ausschliessliche Recht, in diesen Ländern die Sunlight-Seifen nach der Fabrikationsweise der Lever Brothers herzustellen und zu verkaufen und ebenso alle anderen Seifensorten dieser Firma. Lever Brothers verpflichten sich des weiteren, der Ges. das Recht der aus- schliesslichen Benützung aller Schutzrechte, welche auf Lever Brothers in Deutschland registriert sind, für die obengenannten Länder zu erteilen. Lever Brothers besitzen zur Zeit folgende geschützte Marken: Sunlight Wrapper 9032, Sunlight 7867, Sonnenschein 7871, Sonnenlicht 7870, Sunlight-Seife Wrapper 9033, SGiunlight-Seife Cardbox 7855, Lifebuoy 8404, Lifebuoy Cardbox 8506. Kapital: M. 3 000 000 in 1500 Aktien Lit. A à M. 1000 und 1500 Aktien Lit. B à M. 1000. Die Aktien Lit. A beziehen 6 % Vorz.-Div. (Siehe Gewinn-Verteilung.) Eingezahlt waren bis 15. Jan. 1900 vom A.-K. 50 %, bis 20. Febr. 1900: 75 %. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., 6 % Vorz.-Div. an Aktien Lit. A. Sollte in einem Jahre oder in einer Mehrzahl von Jahren auf die Aktien Lit. A kein oder nur ein geringerer Gewinn als 6 % bezahlt werden können, so soll bis zur Ergänzung bis zu 6 % der zu diesem Zweck etwa vorhandene Bestand des R.-F. II verwendet werden. Die Aktien Lit. B erhalten den ganzen über 6 % der Aktien Lit. A sich ergebenden Reingewinn, jedoch erst nachdem die Aktien Lit. A aus dem Gewinn den in den vorhergegangenen Jahren vorhandenen Ausfall bis zu 6 % per Jahr ihres eingezahlten Betrags ersetzt er- halten und ausserdem der R.-F. II statutengemäss dotiert ist.