Gemeinnützige und Wohlthätigkeits-Anstalten, Christliche Vereinigungen etc. 1307 Aktiengesellschaft Marienhaus in Heidelberg. Gegründet: Am 20. Febr. 1886. Zweck: Fürsorge für dienende Mädchen vorzugsweise katholischer Konfession, insbesondere Erwerb u. Betrieb eines Hauses zur Beherbergung uund Unterhaltung von Dienstmädchen und Verpflegung älterer Dienstboten. Kapital: M. 15 000 in 75 Namen-Aktien à M. 200, nur übertragbar mit Gesellschaftsbewilligung. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Haus 55 400, Bank- u. Sparkassenguthaben 4774, Kassa 368. – Passiva: A.-K. 15 000, Kreditoren 42 000, R.-F. 1969, Zs. 250, nicht eingelöste Div. 691, Gewinn 632. Sa. M. 60 543. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 1520, Steuern, Umlagen, Unkosten 243, Hauskto 100, Gewinn 632. – Kredit: Vortrag 170, Zs. 2325. Sa. M. 2496. Reservefonds: M. 1969. Dividenden 1896–98: 2 Direktion: Bauinspektor Ludwig Maier, Georg Wegerle. Aufsichtsrat: Dr. Moufang, Bund, Stephan Veth, Dr. Fischer, Walter. Actien-Gesellschaft Caritas zu Hildesheim. Letzte Statutenänd. v. 26. Okt. 1899. Zweck: Pflege katholischer Vereinsinteressen. Kapital: M. 52 575 in 317 Aktien à M. 75 und 96 Aktien à M. 300. Geschäftsjahr: Ab 1900 Kalenderjahr; früher bis 1899 vom 1. April bis 31. März. Gen.-Vers.: Im ersten Geschäftshalbjahr. Bilanz am 31. März 1899: Aktiva: Häuserkomplex nebst Kegelbahnen 142 202, Inventar 7373, Glashalle 4321, Grund u. Boden 21 600, Kassa 574. 3 Passiva: A.-K. 52 575, geliehene Kapitalien 99 000, Uberweisung 34 464. Sa. M. 186 039. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 2925, Steuern 559, Unkosten 2751, Versicherung 220, Bauten u. Reparaturen 1454, R.-F. 2500, Gewinn 2117. – Kredit: Vortrag a. 1897/98 1370, Pacht 7550, Zs. 34, div. Einnahmen 2031, Guthaben Städt. Sparkasse 1542. Sa. M. 12 528. Reservefonds: M. 2500. Vorstand: Fr. Kornaker. Aufsichtsrat: Förster. Firmenzeichnung: Der Vorst. Publ.-Organ: R.-A. 0 7 0 0 Aktiengesellschaft der Kleinkinderpflege in Hoffenheim. Baden. Kabital: M. 5500 in Aktien. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Liegenschaften 5195, Fahrnisse 320, verschiedene Ein- nahmen 27. – Passiva: A.-K. 5500, Kosten 22. Sa. M. 5542. Direktion: Joh. Jak. Bender, Joh. Kaiser. Aufsichtsrat: Gg. Adam Zimmermann. Neusser Gesellschaft für Krankenpflege in Neuss. Gegründet: Am 20. Nov. 1899, handelsgerichtlich eingetragen am 6. Dez. 1899. Gründer: Peter Kaiser, Heinrich Holzapfel, Josef Pütz, Adelbert Tresp, Aloys Zierz, Neuss. Der Anstaltsvorsteher Peter Kaiser zu Neuss hat seine in Weissensee bei Berlin belegenen Grundstücke mit sämtlichen aufstehenden Gebäulichkeiten zum Gesamtwerte von M. 400 000 in die A.-G. eingebracht. Auf diesen Grundstücken sind Hypoth. *n Höhe von M. 312 342.37 eingetragen und verblieb nach Abzug dieser Hypoth. ein noch zu verrechnender Rest von M. 87 657.65, für welche Inferent 44 Aktien der A.-G. über- nommen hat. Den verbliebenen Rest mit M. 342.37 hat Kaiser bar eingezahlt. Zweck: Förderung der Krankenpflege durch Erwerb, Erbauung und Einrichtung von Kranken- bflege-Anstalten und Anstalten zur Ausbildung von Krankenpflegern. Der Betrieb dieser Anstalten erfolgt nicht für Rechnung der Ges., sondern diese vermietet die Anstalten an geeignete Personen. Die aus der Vermietung erzielten Erträge sollen nach Abzug der vorgeschriebenen Rücklagen soweit möglich dazu verwandt werden, um unbemittelte Kranke in den Anstalten der Ges. verpflegen zu lassen. Kapital: M. 100 000 in 50 Nam.-Aktien (Nr. 1–50) à M. 2000. Die Aktien werden unter Be- zeichnung des Inhabers in das Aktienbuch der Ges. eingetragen. Der Ges. gegenüber geht das Eigentum einer Aktie nur durch die im Aktienbuch erfolgte Umschreibung auf den neuen Erwerber über. Die Umschreibung erfolgt durch den Vorst., der dadurch namens der Ges. die Genehmigung zu der Übertragung erteilt. Solange sich Aktien im Besitze einer Person befinden, deren Eintragung in das Aktienbuch seitens des Vorst. verweigert worden ist, ruht jedes Recht aus denselben. Während dieser Zeit fällig werdende Div. verfallen zu gunsten der Ges., wenn nicht innerhalb 3 Monaten nach Fälligkeit die Übertragung der Aktie auf eine der Ges. genehme Person und die Ein-