182 Kredit-Banken und andere Geld-Institute. Königlich bayerische Bank in Nürnberg. Zweiganstalten in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Landshut, Ludwigshafen a. Rh., München, Passau, Regensburg, Schwein- furt, Straubing, Würzburg. Gegründet: Im Jahre 1780 mit Sitz in Ansbach, verlegt nach Nürnberg 1806. Normen durch Verordnung vom 13. Dez. 1878 neu geregelt. Die Bank ist eine Staatsanstalt mit kaufmännischer Geschäftsführung, sie untersteht dem Ministerium der Finanzen. Zweck: Die Bank hat als Depositen-, Wechsel- u. Leihbank verfügbare Kapitalien nutzbar zu machen und insbesondere durch Darlehen den Handel, die Industrie, die Gewerbe und die Landwirtschaft zu unterstützen und zu fördern. Ihr Wirkungskreis umfasst die Behandlung der gerichtlichen und administrativen Depositen; die Annahme verzins- licher oder unverzinslicher Gelder vom Staate, von Stiftungen, Gemeinden und Privaten gegen Ausstellung von Schuldscheinen, ohne dass sie zur Annahme solcher Gelder von Privaten verpflichtet ist; Diskontierung, An- und Verkauf von Wechseln und wechsel- mässigen Handelspapieren; sie gewährt zinsbare Darlehen auf Zeit gegen bewegliche Pfänder (Lombardverkehr), Kredite in laufenden Rechnungen oder anderer Form gegen entsprechende Sicherheit; sie besorgt Kommissionsgeschäfte, An- und Verkauf von Wertpapieren, jedoch nur innerhalb der bestimmten Grenzen; die Kassageschäfte der kgl. Versicherungs-Kammer. Ferner übernimmt die kgl. Bank bei allen ihren Anstalten Wertpapiere in verschlossenem Zustande (verschlossene Depots) zur Aufbewahrung und ausserdem bei der königl. Hauptbank in Nürnberg und den königl. Filialbanken Augsburg, München und Würzburg Wertpapiere in offenem Zustande (offene Depots) zur Ver- wahrung und Verwaltung. Bei der kgl. Hauptbank in Nürnberg und den kgl. Filial- banken Augsburg, Bamberg, Fürth und Würzburg stehen Tresorschrankfächer (Safes) mietweise zur Verfügung. Kapital: Die Betriebsfonds bestehen aus dem Stamm- und Dotationskapital des Staates, aus dem Reservefonds und aus den gerichtlichen und administrativen Depositen des ganzen Königreichs und den sonst bei ihr zur Anlage gelangenden Kapitalien. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn fällt die eine Hälfte an den Reservefonds, die andere Hälfte nach Abzug der Nebenbezüge der Bankbeamten bildet die an die Centralstaats- kasse abzuliefernde Xrarialrente, welcher die Zinsen aus dem Stammkapital hinzutreten. Aktiva. Bilanz am 31. Dez. 1899. Passiva. Kassabestand... . . 6 710 694.44 Stamm-, Dotations- u. Res.-Kap. 29 309 071.66 Wechselbestand . . . 52 656 936.39 Gerichtl. u. admin. Depos. à 2 % 11 430 774.56 Lombarddarlehen . . . 14 379 418.82 3 3 2 2½ % 573 718.36 Darlehen u. Guthaben in Konto- 3 3 „ % 9 481 7823 EHtlttktktkttt .....?? 35 „ 4 3½ % 1 848 289.37 Darlehen auf hypothek. Kredit- Privatdepositen à 2 % . 87 425.– Eautionlen.. 29229 633.35 3 2½ % 2 945 710– Darlehen auf Hypotheken . . . 2 507 136.03 . 3% „ Effektenbestand. „ 5 735 945.15 %% Guthaben im Verkehr mit den Schuld in Kontokorrent inkl. des Filialen .. .. 50 131 997.09 Guth. d. kgl. Versich.-Kammer 57 601 769.75 Realitäten und Mobiliar .2 809 742.50 Schuld im Verkehr mit d. Filialen 50 110 815.25 %%%% 54 119 76 Divernsses 6 0459 191778 651.77 191 778 651.77 Ararialrente 1888–99: M. 491 109, 664 902, 1 040 658, 921 828, 628 897, 873 459, 585 049, 493 618, 833 955, 949 910, 846 859, 1 059 000. Direktion: Die Verwaltung und Geschäftsleitung wird ausgeübt durch die königl. Bank- direktion. Diese besteht aus dem Bankdirektor, dem ersten Bankier, dem Bank- konsulenten und Hauptbuchhalter; die Hauptbank ist für den Geschäftsbetrieb am Hauptsitze bestellt und vermittelt den Verkehr mit den Filialbanken; die Filialbanken besorgen den Geschäftsbetrieb an den Zweigniederlassungen. Zur Überwachung ist ein ständiger Kommissär ernannt. Vorstand der kgl. Bankdirektion: kgl. Ministerial- u. Bankdirektor Andreas Ritter von Seisser; Vorstand der kgl. Hauptbank in Nürnberg: kgl. I. Bankier Finanzrat Benedikt Lochmüller; kgl. II. Bankier Adam Kohlmüller. Vorstände der kgl. Filialbanken: Amberg: kgl. Oberbeamter u. Kassier Max Dolhopf; Ansbach: kgl. Oberbeamter u. Kassier Ernst von Grundherr zu Altenthan u. Weyerhaus; Augsburg: kgl. Oberbeamter Gustav Dotzauer; Bamberg: kgl. Oberbeamter Heihrich Thelemann; Bayreuth: kgl. Oberbeamter Rich. Seitz; Fürth: kgl. Oberbeamter Hieronymus Weber; Hof: kgl. Oberbeamter Joh. Steinheimer; Ludwigshafen a. Rh.: kgl. Oberbeamter Rob. Moser; München: kgl. Oberbeamter Leonidas Kiderlin; Passau: kgl. Oberbeamter u. Kassier Otto Mayer; Regensburg: kgl. Oberbeamter Jos. Ott; Schwein- furt: kgl. Oberbeamter u. Kassier Max Gerstl; Straubing: kgl. Oberbeamter u. Kassier Max Härtl; Würzburg: kgl. Oberbeamter Karl Lucas. ―――