Tisenbahnen, Eisenbahn-Banu- und Betriebs-Gesellschaften. Aachen-Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft in Aachen (und Mastrichf)/. Gegründet: Am 30. Jan. 1846. Letzte Statutenänd. v. 27. Juni u. 15. Dez. 1899 u. 5. April 1900. Zweck: Bisher Betrieb einer Eisenbahn zwischen Aachen-Mastricht-Hasselt u. Simpelveld- Kirchrath; fernerer Zweck: Ausbeutung der Kirchrather Domanial-Steinkohlengrube und Betrieb der Verbindungsbahn zwischen der Grube und Simpelveld. Durch die Verträge vom 29. Febr. 1896, 10. Febr. und 10. und 27. April 1897, genehmigt durch die G.-V. vom 21. April 1897, sind die Linien Aachen-Mastricht-Hasselt an Belgien für Frs. 20 000 000 in 3 % belgischer Rente zu pari, Aachen-Kohlscheid-Kämpchen für M. 1 129 100 an Preussen übergegangen, und die Strecke auf holländ. Gebiet an den Niederländischen Staat veräussert worden. Aus diesen Beträgen wurde zunächst der Restbetrag der 4 % Prior.-Anleihe von 1881 im Betrage von M. 9 656 000 (gekündigt per 2./1. 1899) zu- rückgezahlt. Die Herabsetzung der Aktien erfolgte derart, dass, abgesehen von den Spitzen, welche zurückbezahlt und abgestempelt werden, im übrigen auf je 6 ein- zureichende Aktien, gleich M. 3600, der Nominalbetrag von 5 Aktien = M. 3000 zurück- gezahlt wurde, während die 6. Aktie nach erfolgter Abstempelung im urspr. Betrage von M. 600 in Kraft blieb. Die 5 Aktien, auf welche der Nominalbetrag von M. 600 zurück- bezahlt ist, wurden mit dem Vermerk dieser Rückzahlung versehen, gelten hierdurch als zu Genussscheinen abgestempelt gemäss Artikel 7 der neuen Statuten und wurden mit der vorbezeichneten Aktie dem betr. Aktionär wieder ausgehändigt. (Die Rück- zahlung und Abstempelung ging ab Nov. 1899 vor sich); mithin wurde das Grund- kapital von M. 8 250 000 auf M. 1 374 000 herabgesetzt. Von den insgesamt einzureichenden 13 750 Aktien waren Ende März 1900 nur 480 Stück noch nicht eingereicht. Die Ges. behält als ihr Eigentum 1) das unentgeltliche Benutzungsrecht des Hauses Aachen, Burtscheiderstrasse 8, bis 1943 oder bis zur Auflösung der Ges., falls diese früher stattfindet, jedoch nur für eigene Zwecke der Ges., 2) Verbindungsbahn zwischen der Domanialgrube und Simpelveld (ca. 8 km). Die Domanial-Steinkohlen-Grube zu Kirchrath bleibt für die Dauer der Koncession bis 10. Mai 1945 im Besitz der Ges. Nach dem Bericht pro 1899 beabsichtigt die Ges. eine intensivere Förderung auf der Grube und eine bessere Aufbereitung der geförderten Kohlen in die Wege zu leiten, wozu die Mittel aus dem Extra-R.-F. entnommen werden sollen. Gefördert wurden 1895–99: 79 754, 91 706, 103 955, 106 418, 122 796 t. Belegschaft 1897–99 durchschnittlich 317, 329, 381 Mann. Kapital: M. 1 374 000 in 2290 abgestempelten Aktien à M. 600 (= Thlr. 200 = holl. fl. 352), wovon 2054 in Aachen und 236 in Mastricht ausgestellt. Urspr. A.-K. M. 8 250 000 in 13 750 St.-Aktien à M. 600. (Wegen Reduktion siehe oben bei Zweck.) Genussscheine: 11 460 Stück, wovon 10 276 in Aachen und 1184 in Mastricht ausgestellt. Die Genussscheine sollen gleichberechtigt mit den verbleib. Aktien sein, gleiches Stimm- recht mit ihnen haben und teilnehmen an einem Mehrüberschusse des Reingewinnes, der zur Verteilung gelangt, nachdem die restlichen Aktien bis zu 4 % Div. erhalten haben. (Siehe unter Zweck.) (Prioritäts-Obligationen v. 16./6. 1881: hfl. 6 225 000 (M. 10 582 500) in Stücken à hfl. 1000 und 500 (M. 1700 bezw. 850) zu 4 %; Zs.: 1./1. u. 1./7. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Lt. Anzeige vom 6. Juni 1898 wurde die Anleihe per 2. Jan. 1899 gekündigt und 1899 zurückgezahlt.) Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai-Juni. Stimmrecht: Für 1 und unter 10 Aktien oder Genuss-Aktien 1 St.; für 10 und unter 20 Aktien oder Genuss-Aktien 2 St.; für 20 und unter 30 Aktien oder Genuss-Aktien 3 St.; für 30 und unter 40 Aktien oder Genuss-Aktien 4 St. für 40 und 50 Aktien oder Genuss- Aktien 5 St.; für 50 oder mehr Aktien oder Genuss-Aktien 6 St. Gewinn-Verteilung: Vom Neinertrag der Kohlengrube Kirchrath über hfl. 60 000 –— M. 102 000 erhält die holländische Regierung die ersten hfl. 5000, vom weiteren Rein- ertrag die Hälfte. Lt. Vertrag vom 30. Okt. 1880 gelten 35 % der Roheinnahme als Reineinnahme. Die holländische Regierung erhielt 1896–99: hfl. 33 385.39, 45 020.53,