546 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Zweck: Bau und Betrieb einer Lokalbahn zwischen obengenannten Orten mit Anschluss an die bayer. Staatsbahn in Deggendorf. Bahnlänge 5,33 km, Spurweite 1,435 m. Be- trieb und Leitung unter Oberaufsicht des Staates. Die Ges. plant die Verlängerung nach Schwarzach, sowie den Bau einer Lokalbahn Deggendorf-Hengersberg. Kapital: M. 215 000 in 215 Aktien à M. 1000. Anleihe: M. 310 000 in 4 % Prior., Stücke à M. 500. Zs. 1./5. u. 1./11. Rückzahlbar mit jährl. ½ % durch Verl. von 1900 ab zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Mai. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn nach Abzug der 4 % Prior.-Zs. 5 % zum R.-F., als. dann 4 % Div., vertragsm. Tant., Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1899: Aktiva: Bahnanlage 448 997, Betriebsmittel 66 138, Materialien 487, Immobilien 4238, Effekten 7515, Kassa 2787, Betriebsspesen 31 114, Debitoren 9189. Passiva: A.-K. 215 000, Prior. 310 000, Coup.-Kto 710, Amort.-Kto 2716, Ern.-F. 821, R.-F. 2411, Betriebseinnahmen 31 114, Kreditoren 7695. Sa. M. 570 468. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 31 114. – Kredit: Betriebseinnahmen 29 559, Ern.-F. 1554. Sa. M. 31 114. Reservefonds: M. 2411, Ern.-F. M. 821. Reingewinn 1895–99: M. 1097, 270, 2523, 0. Direktion: Anton Krauth. Aufsichtsrat: Vors. Apotheker J. Sell, Stellv. Buchbinder A. Högn, Deggendorf; Adolf Graf von Hohenthal und Bergen, Schloss Egg; Bäckermeister Georg Maiblüh, Fabrikant A. Wolferseder, Deggendorf; Carl Kufner, Metten. Zahlstellen: Deggendorf: M. Weinschenk & Co.; Regensburg: Kreditverein. Deutsche Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft, A.-G. in Berlin. Gegründet: Am 15. Nov. bezw. 19. Dez. 1898. Gründer siehe Jahrgang 1899/1900. Zweck: Betrieb und Erwerb von Bahnen jeder Art, insbesondere von Neben- und Klein- bahnen, sowie Förderung des Eisenbahnverkehrs. Die Ges. ist berechtigt, Oblig. auszugeben, jedoch darf der Gesamtbetrag der jeweilig ausstehenden Oblig. niemals mehr als den sechsfachen Betrag des Grundkapitals aus- machen. Auch dürfen Oblig. nur in einem Betrage ausgegeben werden, welcher nicht höher ist, als der Bilanz- oder Anschaffungswert aller der Ges. gehörigen Vermögensobjekte. Die G.-V. vom 20. Jan. 1899 beschloss den Ankauf folgender Nebenbahnen: 1) Normalspurige Kleinbahn von Voldagsen nach Duingen, 16 km lang, Erwerbs- preis M. 1 260 000. Der Betrieb wurde vom 15. Nov. 1898 ab für Rechnung der Ges. geführt. Die Koncession ist am 4. bezw. 30. Sept. 1895 für unbeschränkte Dauer erteilt. Auf dem Bahnunternehmen ruht eine im Bahngrundbuche eingetragene Schuld an die Provinz Hannover von rot. M. 800 000, welche die Ges. in Anrechnung auf den Kauf- preis mit übernommen und mit 2, 65 % jährl. zu verzinsen und mit % jährl. zu tilgen hat. Dieses Unternehmen erzielte im Betriebsjahre 1898/99 nach Dotierung des Ern.-F. einen Bruttoüberschuss von ca. M. 37 000, Nach Abzug der Zs. für das Darlehen der Provinz Hannover verblieb ein Jahresüberschuss von M. 16 380, für die Ges. anteilig P. r. t. von M. 6144. Die Verlängerung der Kleinbahn Voldagsen-Duingen um 12 km bis Delligsen ist in Aussicht genommen. Diese Fortsetzung, bereits von Preussen und Braunschweig koncessioniert und im Bau begriffen, ist auf M. 1 013 000 (ohne Grund- erwerb) veranschlagt; dazu giebt der braunschweigische Staat M. 135 000, die interessier- ten Gemeinden und Industriellen den Grund und Boden frei, sowie M. 50 000, sodass die von der Ges. aufzuwendenden Kosten M. 828 000 betragen. 2) Nebenbahn von Ettenheimmünster über Ettenheim an den Rhein (Baden) mit Im Spurweite, 16 km lang, einschliesslich einer 900 m langen Drahtseilbahn von Station Ettenheimmünster nach dem Steinbruche der Gemeinde Ettenheimmünster, Kaufpreis M. 350 000. Zu den Baukosten dieser Bahn haben der Staat einen unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 240 000, die Gemeinden einen solchen von M. 60 000, sowie freien Grund und Boden im Werte von etwa M. 95 000 geleistet. Koncession 60 Jahre, von der Betriebseröffnung am 22. Dez. 1893 an gerechnet. Ein unentgeltlicher Heimfall der Bahn an den Staat ist nicht vorgesehen, der Staat ist aber berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren zu einem Kaufpreise zu übernehmen, welchem der 25 fache Betrag der durchschnittlichen jährlichen Reineinnahme der dem Ankaufstermin vorausgegangenen 5 jährigen Betriebsperiode zu Grunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Koncessionär aus eigenen Mitteln aufgewendeten erst- maligen Anlagen zuzüglich jener der späteren Erweiterungen und Ergänzungen über- steigt, wird der Mehrbetrag an Reineinnahme auf den vom Staat geleisteten Baukosten- beitrag und auf die übrigen Anlagekosten der Bahn im Verhältnis der bezüglichen Kapitalbeträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittelung des Kaufpreises, welcher mindestens die Anlagekosten erreichen muss, von dem gesamten Reinertrag in Abzug. Diese Anlagekosten der Schmalspurbahn Rhein-Ettenheimmünster sind inzwischen auf M. 375 449.91 festgestellt worden. Die hierin nicht enthaltenen Kosten der Drahtseilbahnanlage betragen ca. M. 60 000.