Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 569 Zweck: Betrieb der Pfälzischen Eisenbahnen 1) Ludwigsbahn, 2) Maximiliansbahn, 3) Nord- bahnen, welche drei Gesellschaften infolge Beschluss der G.-V. vom 20. Okt. 1869 zum gemeinsamen Betriebe ab 1. Jan. 1870 vereinigt wurden, ebenso trat Ertragsgemeinschaft ein. Die Gesellschaften blieben im gesonderten Eigentum der von ihnen gebauten und ferner zu bauenden Linien; dieselben haben einen gemeinschaftlichen Verwaltungsrat und eine gemeinsame Direktion unter Mitwirkung eines königlichen Kommissars. Ge- meinsame Angelegenheiten werden durch die allgemeine Gen.-Vers. entschieden, wobei jede Aktie der Ludwigsbahn gleich zwei Aktien der übrigen Bahnen gilt. Angelegen- heiten, welche eine einzelne Gesellschaft betreffen, unterliegen einer separaten Behand- lung in einer speciellen Gen.-Vers. dieser Gesellschaft; die Beschlüsse derselben sind der gemeinschaftlichen Verwaltung zu unterbreiten. Während der Dauer der Vereinigung sind die gesamten Einnahmen aus den Bahnen der vereinigten Gesellschaften, sowie die Betriebs- und Verwaltungsausgaben gemeinschaftlich. Linien und Bahnlängen derselben Ende Dez. 1899. /Ludwigsbahn: Von der preussischen Grenze bei Bexbach über Ludwigshafen bis zur hessischen Grenze bei Worms 126 km, Homburg-Zweibrücken 12 km, Schwarzenacker-St. Ingbert 19 km, Zweibrücken-Landau Hauptbahnhof 72 km, Biebermühle-Pirmasens 8 km, Schifferstadt-Germersheim 23 km, Speyer Hauptbahnhof-Speyer Rheinufer 4 km, Ludwigshafen Bahnhof-Ludwigshafen Mitte Rhein 2 km, Einöd-Saargemünd 34 km, St. Ingbert-Scheidt preuss. Grenze 6 km, Lokal- bahn Ludwigshafen-Dannstadt 14 km, Lokalbahn Ludwigshafen- Grosskarlbach 24 km. Sa. 344 km. * Maximiliansbahn: Neustadt-Weissenburg Grenze (Mitte Lauter) 45 km, Winden- Maximiliansau 16 km, Winden-Bergzabern 10 km, Landau Hauptbahnhof-Germersheim 21 km, Germersheim-Berg Grenze 39 km, Germersheim-Badische Grenze 4 km, Rohrbach- Klingenmünster 10 km, Landau Hauptbahnhof-Herxheim 11 km. Sa. 156 km. Nordbahnen: Landstuhl-Kusel 29 km, Hochspeyer-Münster am Stein 50 km, Kaiserslautern Hauptbahnhof-Enkenbach 14 km, Langmeil-Morschheim Grenze 26 km, Marnheim-Harxheim-Zell Grenze 10 km, Neustadt-Bockenheim-Kindenheim Grenze 38 km, Grünstadt-Eisenberg 10 km, Ebertsheim-Hettenleidelheim 4 km, Freinsheim-Frankenthal 14 km, Kaiserslautern Hauptbahnhof-Lauterecken-Staudernheim 58 km. Sa. 253 km. Gesamtlänge der Pfälzischen Bahnen somit 753 km. Projektiert: Von der Nordbahn: die normalspurige Lokalbahn Grünstadt-Offstein, die Linien Altenglan-St. Julian und Grünstadt-Altleiningen, die Schmalspurbahn Alsenz- Obermoschel (4 km); von der Ludwigsbahn: die Schmalspurbahn Speyer-Geinsheim (19,50 km) mit ev. Fortsetzung nach Neustadt a. H. (10 km), die normalspurige Lokalbahn Biebermühle-Waldfischbach (6 km) mit ev. Fortsetzung nach Kaiserslautern (23, 82 km). Die G.-V. v. 26. April 1900 genehmigte die im Interesse der Landesverteidigung zu erbauenden bezw. auszubauenden Vollbahnlinien 1) für Rechnung der Pfälz. Ludwigs- bahn die Herstellung einer doppelgeleisigen Bahn von Homburg nach Rohrbach bei St. Ingbert, sowie des zweiten Geleises auf der bestehenden Linie Rohrbach-Scheidt Bahngrenze und 2) für Rechnung der Pfälz. Nordbahnen die Herstellung von doppel- geleisigen Bahnen a) von Münster a. St. nach Odernheim, b) von Lauterecken nach Altenglan und c) von Glanmünchweiler nach Homburg, ferner des zweiten Geleises auf den bestehenden Linien Odernheim-Lauterecken und Altenglan-Glanmünchweiler in der Voraussetzung, dass die kgl. bayer. Staatsregierung die Zinsengewährleistung für die notwendigen Kapitalserhöhungen übernimmt und dass ferner gemäss der zwischen dem Reiche und der kgl. bayer. Staatsregierung getroffenen Vereinbarung ein Zuschuss zu den Kosten Bauausführungen (M. 24 718 600) unter Ziffer 1 und 2 im Gesamtbetrage von M. 22 246 740 geleistet wird. Nach dem generellen Projekte wird die Gesamtlänge der neuen Strecke Münster a. Stein-Scheidt Grenze 110,62 km betragen, von welchen 86,65 km auf bayer.-pfälz., 23,97 km auf preuss. Gebiete gelegen sind. Die Baukosten, ausschl. der getrennt zu behandelnden Beträge für Beschaffung von Fahrmaterial und Lokomotiv- schuppen (M. 1 078 340) verteilen sich auf die einzelnen Teilstrecken und Bahn-Ges. wie folgt: Gemäss der zwischen dem Reiche und der kgl. bayer. Staatsregierung getroffenen Vereinbarung soll der, den Bau und Betrieb übernehmenden Verwaltung der Pfälzischen Eisenbahnen ein unrefundierlicher Zuschuss in der Höhe von 90 % dieses Betrages oder M. 22 246 740 geleistet, der Rest mit M. 2 471 860 von den Bahn-Ges. übernommen werden. Letztere übernehmen die Verpflichtung zum Bau, zum Betrieb und zur be- triebsfähigen Unterhaltung der Bahn, welche in das volle und unbeschränkte Eigentum der Pfälz. Eisenbahnen übergeht. Der geleistete Zuschuss von M. 22 246 740 wird den Baukontis der Ludwigs- und Nordbahnen-Ges. gutgeschrieben, bleibt jedoch bei der fusionsmässigen Einlösung durch den Staat ausser Ansatz, indem er einen Abzugsposten an der Einlösungssumme bildet und daher bei dem Übergange seitens des Staates nicht nochmals vergütet werden soll. Auf den Linien Ludwigshafen-Neustadt und Ludwigshafen-Frankenthal-Worms werden auch Accumulatorenwagen zur Beförderung von Personen benutzt, ebenso auf der Linie Ludwigshafen Bahnhof-Mundenheim der schmalspurigen Lokalbahnstrecke Ludwigshafen-Dannstadt.