592 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Die staatliche Koncession wird auf 50 Jahre bis 31. Dez. 1949 erteilt; die weitere kleinbahngesetzliche Zustimmung der Stadt Berlin ist erst im Jahre 1937 beizubringen oder im Ergänzungswege einzuholen. Koncessionsdauer nach dem neuen Vertrage von 1900 für das Weichbild Berlin bis 1919 bezw. mit dem Recht der gegenseitigen Mitbenutzung der Linien bis 1937; für die Hauptlinie Bahnhof Thiergarten-Sophie Charlottenstrasse bis 1. Okt. 1937, ebenso für die übrigen Linien im Weichbild Charlottenburg und in Wilmersdorf. Laut Vertrag mit der Stadt Berlin hat die Ges. eine jährl. Abgabe von 4 % des Bruttogewinns und eine feste Pflasterrente zu zahlen. Bis zum 1. Okt. 1912 ist an die Stadtgemeinde Charlottenburg für die Benutzung der Strassen eine feste Abgabe von M. 2 bezw. M. 4 für das laufende Meter Doppel- geleises zu entrichten, während erst von dem genannten Zeitpunkt ab eine Abgabe von der Bruttoeinnahme zu zahlen ist, welche bis zum 1. OÖOkt. 1920 6 %, von da ab 8 %%é beträgt, mind. aber M. 6 für das laufende Meter Doppelgeleis. In der Gemeinde Wilmersdorf sind bis zum 31. März 1912 1 %, vom 1. April 1912 bis 31. März 1920 3 %, mind. aber M. 3000, vom 1. April 1920 bis zum 31. Okt. 1937 5 %, mind. aber M. 6000 von den auf das Wilmersdorfer Gebiet entfallenden Brutto- einnahmen zu leisten. Eine Beteiligung am Reingewinn findet in den Gemeinden Charlottenburg und Wilmersdorf dagegen überhaupt nicht statt. Die Ges. bleibt nach dem Vertrage mit der Stadt Berlin berechtigt, die Betriebskraft für die bisher betriebenen Strecken ihrem eigenen Kraftwerke in Charlottenburg zu entnehmen und die dem letzteren entnommene Accumulatorenkraft auch auf den neuen Linien zu verwenden. Dasselbe gilt auch für das in Wilmersdorf belegene Betriebsnetz; für die neuen Linien in Charlottenburg braucht die Ges. den Strom nur dann von der Stadt zu entnehmen, wenn letztere denselben unter gleich günstigen Bedingungen liefert, wie die Ges. den- selben sich selbst herzustellen vermag. Nach Ablauf der bestehenden Koncessionen sind die Gemeindebehörden berechtigt, den Bahnkörper, Geleise mit Unterbau, unentgeltlich zu übernehmen, oder die Ges. anzuhalten, dass sie die Strassen unter Entfernung der Bahn auf ihre Kosten nach Vor- schriften der Strassenbau-Polizei wieder in guten Zustand versetzt. Im ersteren Falle können Inventar und Grundstücke, soweit es die im Stadtgebiet Berlin belegenen Linien betrifft, nur zu einer beim Mangel gütlicher Einigung schiedsrichterlich festzustellenden Taxe von der Gemeinde übernommen werden. Die Stadt Charlottenburg hat das Recht, während der Vertragsdauer das Gesamt- unternehmen einschliesslich aller Erweiterungen, sowie der Grundstücke, Betriebsmittel und Bahnanlage käuflich zu übernehmen, jedoch nur am 31. Dez. der Jahre 1919, 1924, 1929 und 1934 bei 12 monat. Kündigung. Als Erwerbspreis wird der volle Wert des Unternehmens nach den Grundsätzen des geltenden Entęignungsgesetzes angenommen. Die Ermittelung des Wertes auf den Zeitpunkt des Überganges des Unternehmens erfolgt durch ein Schiedsgericht. Kapital: M. 6 048 000, und zwar M. 2 016 000 in 3360 Aktien (Nr. 1–3360) à Thlr. 200 = M. 600 und M. 4 320 000 in 3360 Aktien (Nr. 3361–6720) à M. 1200. Urspr. A.-K. M. 1 680 000. erhöht lt. G.-V.-B. v. 28. Juni 1884 um M. 336 000, ferner lt. G.-V.-B. v. 21. Juni 1894 bezw. 1. Mai 1895 um M. 2 016 000 in 1680 Aktien à M. 1200, angeboten den Aktionären 4.–17. Nov. 1898 zu 103 % ohne Zs. Diese Aktien sind ab 1. Jan. 1899 div.-ber. Die G.-V. v. 25. Nov. 1899 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 2 016 000 in 1680 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1. Jan. 1900, angeboten den Aktionären 14.–27. März 1900 zu 104 %. Die G.-V. vom 29. Juni 1900 beschloss weitere Erhöhung um M. 3 024 000 (auf M. 9 072 000) in 2520 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1. Jan. 1902. Die alten Aktien à M. 600 waren früher Nam.-Aktien. Die Abstempelung in Inh.- Aktien erfolgt seit 29. März 1895. Anleihe: M. 2 000 000 in 4 % Oblig. lt. G.-V.-B v. 13. Jan. 1897, unkündbar bis 1. Jan, 1902, rückzahlbar zu 102 %, Tilg. bis spät. 1937; ab 1902 auch verstärkte oder Totalkündigung. 1500 Stücke Lit. A à M. 1000 u. 1000 Stücke Lit. B à M. 500 auf den Namen des Bank- hauses von Koenen & Co. lautend. Zs. 2. Jan. u. 1. Juli. Aufgelegt am 22. Juni 1897 zu 1602 %. Kurs Ende 1897–99: 102.75, 101.80, 99.50 %. Notiert in Berlin. Grundstücke u. Hypotheken: 1) M. 400 000, zu 4½ % verzinslich, bis 31. Dez. 1899 unkünd- bar, auf dem Grundstücke Charlottenburg, Spandauerstr. 21/22 (Fläche 13 631 qm). — 2) M. 100 000, zu 3½ % verzinslich und bis 1. Okt. 1905 unkündbar, auf dem Grundstück Spreestrasse 43, Kraftstation (Fläche 5242 qm), ferner hierauf ein Restkaufpreis von M. 80 000. – 3) M. 157 000, zu 4 % verzinslich, auf dem Nachbargrundstück, bis zur Havelstrasse reichend (Fläche 3213 qm, für M. 314 874 angekauft). 4) M. 200 000, zu 4 % . auf das Grundstück in der Bismarckstr. (Fläche 3005 qm, für M. 250 000 angekauft). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: Jede Aktie à M. 600 = 1 St., jede Aktie à M. 1200 = 2 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Abschreib. und Rücklagen, 4 % Div. vom Ubrigen 12 % Tant. an A.-R. (mind. aber eine Vergütung von M. 5000), vertragsm. 0