Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 595 lagekapitals betragen haben sollte. Nach Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den öffentlichen Strassen u. s. w. von Treptow befindliche Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungsanlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Treptow über. 3) Mit der Gemeinde Pankow unter dem 22. April 1893 nebst Nachtrag vom 1. bezw. 18. Mai 1894. Dauer 50 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung der Bahn, das ist bis zum 10. Sept. 1945. Die Pflasterunterhaltung fällt der Unternehmerin nicht zur Last, auch ist eine Abgabe von der Brutto-Einnahme oder vom Reingewinne nicht zu ent- richten. Bezüglich anderer Bahnen ist der Unternehmerin ein Vorrecht vor Dritten im Gemeindebezirk eingeräumt. Der Unternehmerin ist die Abgabe von elektrischem Strom zum Zwecke der Beleuchtung und Kraftübertragung an Dritte aus der Krafterzeugungs- stätte der Bahn und von selbst ab gestattet. Mit Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den Strassen u. der Gemeinde Pankow befindliche Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungsanlage in das Eigentum der Gemeinde über. Der Gemeinde steht das Recht zu, die elektrische Strassenbahn mit Zubehör, soweit sie auf Gemeindegebiet liegt, schon innerhalb der Genehmigungsdauer zu erwerben, jedoch nur zum 1. April nach Ablauf des 40. oder 45. Betriebsjahres gegen Vergütung des Wertes, welchen zur Zeit des Erwerbes die Bahn mit Zubehör haben wird. Die Gemeinde Pankow ist verpflichtet, dieses ihr zustehende Erwerbsrecht jederzeit auf Verlangen un- entgeltlich an die Stadtgemeinde Berlin abzutreten. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien (Nr. 1–6000) à M. 1000; urspr. mit 25 %, seit 31. Juli 1899 voll eingezahlt. Wegen 5 % Div.-Garantie der A.-G. Siemens & Halske s. oben Betriebs- vertrag. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., vom Überrest Super-Div. bezw. nach G.-V.- B. Aktiva. Bilanz am 31. Dez. 1899. Passiva. Gewinn- u. Verlust-Konto. Bahnanlagen 2 933 481.76 Aktienkapital 6000 000.– Debet. Grundstücke 10 458.69 Hypotheken 10 000.– Unkosten 7 206.90 Betriebsbestände 90 910.– Bauzinsen 131 100.– Bauzinsen 131 100.– Kautionskonto 10 000.— Interimskonto 3 000.—– Effekten 45 270.– Kursverlust 730.— Interimskonto 45 490.31 142 036.90 Debitoren 1 733 170.34 Bankguthaben 1 234 490.– Kredit. Übertrag auf Bahn- Betriebsüberschüsse 82 246.20 anlagenkonto 37 828.90 Zinsen 21 961.80 Bahnanlagen 37 828.90 6 141 100.– 6141 100.– 142 036.90 Kurs Ende 1899: 131.40 %. Zugelassen M. 6 000 000, davon M. 3 000 000 zur Subskription aufgelegt am 7. Okt. 1899 zu 132 %. Notiert in Berlin. Dividende 1899: 5 % Bau-Zs. 1./7. bezw. 31./7. bis 31. Dez. 1899. Div.-Zahlung spät. am 1. Juli. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Reg.-Baumeister a. 5. Herm. Buschbaum. Aufsichtsrat: 63 9) Vors. Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rat Dr. T. Bödicker (Siemens & Halske), Stellv. Bürgermeister a. D. Dr. Jos. Rosenthal (von Koenen & Co.); Komm.-Rat Bank-Dir. J. Dannenbaum, Assessor a. D. Bank-Dir. Karl Mommsen, Reg.-Baumeister a. D. Phil. Schrimpff, Berlin. Zahlstellen: Berlin: Gesellschaftskasse, Mitteldeutsche Creditbank, von Koenen & Co. * Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin, Lindenstrasse 29, I. Gegründet: Am 13. April 1897 mit Nachtrag vom 19. Juni 1897. Letzte Statutenänd. vom 9. Juni 1900. Staatliche Koncession ab 15. März 1896 auf 90 Jahre. Die Ges. übernahm von der Firma Siemens & Halske in Berlin diejenigen Rechte zur Erbauung und zum Betriebe einer elektrischen Stadtbahn innerhalb des Weich- bildes von % der Gemeinde Schöneberg und der Stadt Charlottenburg, welche der Firma insbesondere durch die mit der Stadt Berlin am 25. Juni/18. Juli 1895, mit der Gemeinde Schöneberg am 18. Okt./5. Nov. 1895, mit der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/30. Juni 1896 und 30. Jan. 1897 und dem königl. Eisenbahnfiskus am 25. Nov./4. Dez. 1895 abgeschlossenen Verträge beziehungsweise die ihr hierdurch, sowie durch die allerhöchsten „ vom 22. Mai 1893 und 23. Aug. 1895 verliehene Erlaubnis zur Anlegung und zum Betriebe einer elektrischen Stadtbahn in Berlin und Umgebung eingeräumt worden sind; ferner die von der genannten Firma auf die 38*