1626 Gas-Anstalten und Gasglühlicht-Fabriken. Zweck: Erwerb, Erbauung und Betrieb von Gas- und Elektricitätsanstalten, sowie Betrieb aller nach dem Ermessen des A.-R. damit in Verbindung stehenden Geschäfte. Betriebs- eröffnung am 15. Juni 1899. Kapital: M. 150 000 in 150 Aktien (Nr. 1–150) à M. 1000. Geschäftsjahr: 1. März bis Ende Febr. Gen.-Vers.: Inn I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1. St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann 4 % Div., vom Überschuss 15 o Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 28. Febr. 1900: Aktiva: Grundstück u. Gaswerksanlage 220 390, Kassa 778, Lagerkto 8690, Debitoren 4861, Assekuranz 474, Anleihe-Begebungskto 2067, Verlust 372. Passiva: A.-K. 150 000, hyp. Anleihe 65 000, Kreditoren 20 446, Vortragkto 987, Ern.-Kto 1200. Sa. M. 237 634. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 11 575, Steuern, Abgaben u. Assekuranz 239, Zs. 2040,. Abschreib. 3727. – Kredit: Gas, Nebenprodukte u. Installation 16 688, Mieten 522, 3 Ga M. 17583. Dividende 1899/1900: 0 % (8½ Mon.). Zahlbar 8 Tage nach der G.-V. Coup.-Verj.: 4 J. n. E. Direktion: Ing. Dir. Conr 3 Ing. Johs. Brandt, Bremen. Aufsichtsrat: Vors. Bürgermeister a. D. Paul Berg, Bremen; Stellv. Georg Köhler, Borkum; Rud. Hengstenberg, Wannsee. Prokurist: Herm. Knoop. Allgemeine Gas- und Elektricitäts-Gesellschaft in Bremen. Gegründet: Am 10. Febr. 1898. Letzte Statutenänd. vom 7. April 1899. Gründer: Carl Francke sen., Fritz Francke, Johs. Brandt, Nic. Luchting, Rud. Hilger, Komm.-Rat Friedr. Ludwig Biermann, Joh. Friedr. Hollmann, Koch & Bergfeld, Arthur Stürenberg-Jung, S. Gristede, Bremen; A.-G. Hannoversche Eisengiesserei, Hannover. Zweck: Erwerb, Erbauung u. Betrieb von Gasanstalten, Elektricitäts- u. Wasserwerken u. sonstigen Anlagen, welchen Gas u. Elektricität als treibende Kraft verwendet wird; Beteilfigung an der Gründung von A.-G., die Erwerb, Erbauung u. Betrieb von Gas- anstalten, Hlektricitäfs- u. W?: asserwerken u. Anlagen, bei welchen Gas oder Elektricität als treibende Kraft verwendet wir d, bezwecken; An- u. Verkauf von Aktien oder Schuld- verschreibungen von A.-G., die den angegebenen Zweck verfolgen; Betrieb aller nach dem Ermessen des A.-R. mit den angegebenen Unternehmungen in Verbindung stehenden Geschäfte. Zur Erreichung dieses Zweckes hat sich die Ges. mit der Firma Carl Francke in Bremen zu gemeinsamer Thätigkeit verbunden und zwar auf Grund eines Vertrages, welcher Herrn Francke verpflichtet, bis 1. Jan. 1909 alle von ihm zu erwerbenden Kon- cessionen für Gas-, Wasser- und Elektricitätswerke der Ges. anzubieten. Entscheidet sich die Ges. für den Erwerb einer ihr angebotenen Koncession, so vergütet ihr die Firma Carl Francke die Hälfte der Koncessionsgebühr, wogegen die Ges. das betreffende Unternehmen entweder für eigene Rechnung durch die Firma Carl Francke ausführen zu lassen, oder einer zu gründenden A.-G. zu übertragen hat, welche die Ausführung des Unternehmens übernimmt und alle zu der betreffenden Anlage erforderlichen Bauten an die Firma Carl Francke überträgt. Eine Koncession, deren Übernahme von der Ges. abgelehnt ist, darf Carl Francke nicht mit anderen Personen oder Gesellschaften zu anderen Bedingungen abschliessen, es sei denn, dass er der Allg. Gas- u. Elektricitäts- Ges. vorher Gelegenheit gegeben hatte, die Koncession zu diesen anderen Bedingungen zu erwerben. Die Firma Carl Francke ist ferner verpflichtet, bis 1. Jan. 1909, falls sie bereits bestehende Gas-, Elektricitäts- oder Wasserwerke erwirbt, die betreffenden Kauf- verträge der Ges. anzubieten und auf deren innerhalb einer angemessenen Frist zu erklärendes Verlangen abzutreten. Der durch den Erwerb solcher Verträge erzielte Nutzen fällt zur Hälfte der Firma Carl Francke zu. Für die im Besitz der Bremer Ges. befindlichen Aktien von Gas-, Wasser- und Elektricitäts-Ges. garantiert Carl Francke eine gewisse Minimal-Div. für eine Reihe von Jahren mit der Massgabe, dass die Garantie unter bestimmten, im Vertrage näher aus- geführten Bedingungen erlischt. Falls Carl Francke auf Grund seiner Garantieverpflich- tung in Anspruch genommen wird, ist die Allg. Gas- und Elektricitäts-Ges. zur Rück- erstattung verpflichtet, insoweit der nach Verteilung einer 6 % Div. an die Aktionäre erübrigende halbe Reingewinn dazu ausreicht. Vorläufig bildet das Vertragsverhältnis mit Herrn Carl Francke die alleinige Basis für die Geschäfte der Ges. Die Ges. ist zur Zeit bei folgenden Werken, bei denen sie sich einen massgebenden Einfluss gesichert hat, nämlich bei Allstedt, Beeskow, Belgard, Berlinchen, Birnbaum, Bolchen i. L., Borkum, Bredow, Brockau bei Breslau, Chateau-Salins, Deutsch-Krone, Drossen, Eberstadt bei Darmstadt, Esch in Luxemburg, Freienwalde, Gifhorn, Greifen- berg, Griesheim, Gr. Ottersleben bei Magdeburg, Kolmar i. Pr., Neuenahr, Nordhorn, Ragnit, Rath, Sankt Avold, Senftenberg, Sterkrade, Vaals in Holland mit insgesamt M. 2 353 000 Aktien beteiligt bei M. 4 525 000 Gesamt-A.-K., worunter M. 78 000 mit 75 %, die übrigen aber vo gezahlt sind. Diese Werke sind mit Ausnahme von Griesheim,