52 Plantagen- und Kolonisations-Gesellschaften. *Gesellschaft Nordwest-Kamerun in Berlin. Gegründet: Im Jahre 1899. Die Ges. gilt lt. Beschluss des Bundesrates vom 17. Nov. 1899 als Kolonial-Ges. im Sinne des Reichs-Ges. v. 15. März 1888. Zweck: Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum und Rechten jeder Art in Norwest-Kamerun sowie in der wirtschaftlichen Erschliessung und Verwertung der gemachten Erwerbungen einschliesslich aller afrikanischen Produkte. Die Ges. ist berechtigt, alle zur Erreichung dieser Zwecke dienlich erscheinenden Handlungen und Geschäfte nach Massgabe der dafür geltenden allg. Gesetze und Verordnungen und der mit der Kaiserlichen Regierung abgeschlossenen Vereinbarung vorzunehmen oder zu veranlassen. Insbesondere ist die Ges. auch berechtigt, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Ein- schränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet werden könnte: a) Die ihr gehörenden und etwa noch zu erwerbenden Gebiete auf ihre natürlichen Hilfsquellen jeder Art zu erforschen; b) Wege, Eisenbahnen, Kanäle, Dampfschiff- verbindungen und andere Mittel für den inländischen und internationalen Verkehr selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben; c) die Einwanderung zu fördern, An- siedelungen zu gründen und für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art aus- zuführen; d) Landwirtschaft, Bergbau sowie überhaupt gewerbliche und kaufmännische Unternehmungen jeder Art zu betreiben oder zu unterstützen: e) ihr gehöriges Eigentum und ihr zuständige Rechte an Dritte dauernd oder auf bestimmte Zeit zu veräussern und zu übertragen; f) Anleihen für die Zwecke der Ges. gegen oder ohne Sicherheit aufzunehmen; g) sich an irgend einem Unternehmen, welches mit den Zwecken der Ges. in Zusammenhang steht, zu beteiligen, sei es durch Übernahme von Aktien, Oblig. u. dergl., durch Subsidien, Darlehen gegen oder ohne besondere Sicherheit oder durch andere der Ges. zweckdienlich erscheinende Mittel; h) Zweigniederlassungen im Inlande und Aus- lande zu begründen. Stamm-Kapital: M. 4 000 000 in Anteilen à M. 400. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende Sept. Aufsichtsrat: Dr. Max Schöller, Rechtsanwalt Lobe, Fürst Hohenlohe-Oehringen, Komm.-Rat Lucas, Ernst Friedländer, Berlin: Max von Hiller, Pforzheim: Adolf Woermann, Hamburg. Herman Deutsche Siedelungs-Gesellschaft in Berlin S W., Dessauerstrasse 25, I. Gegründet: Am 12. Okt. 1887. Letzte Statutenänderung vom 28. Dez. 1897. Zweck: Erwerbung und Besiedelung von Land und Betrieb aller hierzu dienlichen Unter- nehmungen in Südamerika. Die Ges. besitzt in Südbrasilien Ländereien. Es wird die Gewinnung weiterer Grundlagen für das Unternehmen erstrebt. Betrieb von Ver- mittelungs- und Bankgeschäften für Liegenschaften in Mitteleuropa. Kapital: M. 143 500 in 287 Aktien à M. 500. Ursprünglich M. 1 000 000, wovon M. 287 000 eingezahlt waren. Die G.-V. vom 28. Dez. 1897 beschloss Herabsetzung auf genannte Summe, indem die Aktien um die Hälfte ihres Wertes gemindert wurden; Frist zur Abstempelung 29. Dez. 1898, dann bis 30. Juli 1899, 30. Juni 1900 und 1. Mai 1901 ver- längert. Die Aktien sind nur mit Genehmigung der Ges. übertragbar. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im ersten Geschäftshalbjahre. Stimmrecht: Je M. 100 Aktienkapital = 1 St., Maximum 100 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zur Reserve bis 20 % des Grundkapitals, Rest Dividende. Bilanz am 30. Juni 1900: Aktiva: Kassa 72, Wertpapiere 6000, Hausgerät Berlin 275, Land- besitz Brasilien 65 890, Buchforderungen 56 762, Verlust 58 049. – Passiva: A.-K. 143 500, Buchschulden 43 550. Sa. M. 187 050. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abgaben 61, Verwaltungsunkosten 2950, Kursverlust 2283, Abschreib. 2628. – Kredit: Gewinn am Landverkauf 500, Zs. 438, Verlust 6984. Sa. M. 7923. Dividenden 1895/96–1899/1900: 0 %. (Verlustsaldo am 30. Juni 1899–1900: M. 51 064, 58 049.) Direktion: Kurella. (Verwalter in Brasilien Heinr. Schüler in Porto Alegre.) Aufsichtsrat: Vors. Franz Giesebrecht.