70 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Die G.-V. vom 20. Jan. 1899 beschloss den Ankauf folgender Nebenbahnen: 1) Normalspurige Kleinbahn von Voldagsen nach Duingen, 16 km lang, Erwerbs- breis M. 1 260 000. Der Betrieb wurde vom 15. Nov. 1898 ab für Rechnung der Ges. geführt. Die Koncession ist am 4. bezw. 30. Sept. 1895 für unbeschränkte Dauer erteilt. Auf dem Bahnunternehmen ruht eine im Bahngrundbuche eingetragene Schuld an die Provinz Hannover von rot. M. 800 000, welche die Ges. in Anrechnung auf den Kauf- preis mit übernommen und mit 2, 65 % jährl. zu verzinsen und mit ½ % jährl. zu tilgen hat. Dieses Unternehmen erzielte im Betriebsjahre 1898/99 nach Dotierung des Ern.-F. einen Bruttoüberschuss von ca. M. 37 000. Nach Abzug der Zs. für das Darlehen der Provinz Hannover verblieb ein Jahresüberschuss von M. 16 380, für die Ges. anteilig p. r. t. von M. 6144. Die Verlängerung der Kleinbahn Voldagsen-Duingen um 12 km bis Delligsen ist in Aussicht genommen. Diese Fortsetzung, bereits von Preussen und Braunschweig koncessioniert und im Bau begriffen, ist auf M. 1 013 000 (ohne Grund- erwerb) veranschlagt; dazu giebt der braunschweigische Staat M. 135 000, die interessier- ten Gemeinden und Industriellen den Grund und Boden frei, sowie M. 50 000, sodass die von der Ges. aufzuwendenden Kosten M. 828 000 betragen. 2) Nebenbahn von Ettenheimmünster über Ettenheim an den Rhein (Baden) mit Im Spurweite, 16 km lang, einschliesslich einer 900 m langen Drahtseilbahn von Station Ettenheimmünster nach dem Steinbruche der Gemeinde Ettenheimmünster, Kaufpreis M. 350 000. Zu den Baukosten dieser Bahn haben der Staat einen unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 240 000, die Gemeinden einen solchen von M. 60 000, sowie freien Grund und Boden im Werte von etwa M. 95 000 geleistet. Koncession 60 Jahre, von der Betriebseröffnung am 22. Dez. 1893 an gerechnet. Ein unentgeltlicher Heimfall der Bahn an den Staat ist nicht vorgesehen, der Staat ist aber berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren zu einem Kaufpreise zu übernehmen, welchem der 25 fache Betrag der durchschnittlichen jährlichen Reineinnahme der dem Ankaufstermin vorausgegangenen 5 jährigen Betriebsperiode zu Grunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Koncessionär aus eigenen Mitteln aufgewendeten erst- maligen Anlagen zuzüglich jener der späteren Erweiterungen und Ergänzungen über- steigt, wird der Mehrbetrag an Reineinnahme auf den vom Staat geleisteten Baukosten- beitrag und auf die übrigen Anlagekosten der Bahn im Verhältnis der bezüglichen Kapitalbeträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittelung des Kaufpreises, welcher mindestens die Anlagekosten erreichen muss, von dem gesamten Reinertrag in Abzug. Diese Anlagekosten der Schmalspurbahn Rhein-Ettenheimmünster sind inzwischen auf M. 375 449.91 festgestellt worden. Die hierin nicht enthaltenen Kosten der Drahtseilbahnanlage betragen ca. M. 60 000. Die Einnahmen betrugen im Jahre 1898/99 M. 50 997, die Ausgaben M. 50 447, so dass sich ein Bruttoüberschuss von M. 550 ergab. Der Betrieb der Bahn wurde vom 15. Nov. 1898 ab für Rechnung der Ges. geführt. Die Seilbahn ist erst im Herbst 1898 erbaut. 3) u. 4) Normalspurige Nebenbahnen Krozingen-Staufen-Sulzburg und Haltingen- Kandern, 11 bezw. 13 km lang mit der dazu gehörigen Reparaturwerkstatt in Sulzburg, Kaufpreis M. 967 500. Beim Bau der Bahnen haben der Staat zu den Baukosten un- verzinsliche nicht rückzahlbare Zuschüsse von M. 481 300, die Gemeinden solche in Höhe von M. 153 650, sowie freien Grund und Boden im Werte von M. 200 000 geleistet. Die Übergabe an die Ges. ist am 31. März 1899 erfolgt. Dauer der Koncession 90 Jahre, von der am 22. Dez. 1894 auf der Strecke Krozingen Sulzburg und am 1. Mai 1895 auf der Strecke Haltingen-Kandern erfolgten Betriebseröffnung an gerechnet. Nach Ablauf der Koncession gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Koncession sind gleiche Bestimmungen wie bei der Bahn zu 2 getroffen. Die Anlagekosten sind mit M. 736 296 nachgewiesen. Die Nebenbahnen Krozingen-Staufen-Sulzburg u. Haltingen-Kandern erzielten an Ein- nahmen 1898/99 M. 148 631, die Ausgaben betrugen M. 94 725, somit Betr.-Uberschuss M. 53 906. Ausserdem hat die Ges., von der Firma Vering & Waechter die Betriebsverträge folgender Bahnen am 15. Nov. 1898 übernommen: der Anhaltischen Harzbahn, 43 km lang, Im Spurweite, Vertragsdauer bis 1. April 1905; der Bahn Dessau-Wörlitz, 19 km lang, 1,435 m Spurweite, Vertragsdauer bis 1. April 1905; der Bahn Müllheim-Badenweiler, 75 km lang, 1 m Spurweite, Vertragsdauer bis 1. März 1926; der Bahnen Ensdorf-Saarlouis- Wallerfangen und Saarlouis-Fraulautern, zusammen 9 km lang, 1,435 m Spurweite, Ver- tragsdauer bis 1. April 1918; der Spremberger Stadtbahn, 19 km lang, normal- und schmalspurig, Vertragsdauer bis 1. April 1913; der Bahn Grosspeterwitz-Katscher, 8 km lang, 1,435 m Spurweite, Vertragsdauer bis 30. April 1906; der Bahn Wächterspach- Birstein, 13 km lang, 1,435 m Spurweite, Vertragsdauer bis 1. April 1909. Für den Über- gang dieser Betriebe auf die A.-G. wird der Firma Vering & Waechter eine Kapital- abfindung nicht gewährt, dieselbe bleibt indes am Reinerträgnis zur Hälfte beteiligt. So weit aber die Ges. nicht in der Lage sein sollte, für die ersten zwei vollen Betriebs- jahre mind. 4½ % Div., für die drei weiteren Jahre mind. 5 % Div. zu verteilen, soll der Anteil, welcher der Firma Vering & Waechter zufallen würde, in erster Linie zur Ergänzung der Div. in der vorangegebenen Höhe verwendet werden.