Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen. 117 hat in Hennef und Siegburg Anschluss an die Staatsbahn und in Beuel gegenüber von Bonn durch ihre Rheinwerftanlagen Verbindung mit der Rheinschiffahrt. Die G.-V. vom 5. Okt. 1895 genehmigte den Bau der Linie Niederpleis-Siegburg, die am 7. April 1897 koncessioniert und am 1. Mai 1899 eröffnet wurde, und die An- pachtung der 11 km langen Heisterbachthalbahn Niederdollendorf-Heisterbacherott, Spur- weite 0,75 m, auf 2 Jahre zu M. 26 000 für 1896 und M. 30 000 für 1897 abzüglich Verwaltungskosten und Rücklagen. Falls keine Kündigung erfolgt, wird die Pachtsumme für die nächsten beiden Jahre auf M. 32 000 jährl. erhöht. Die G.-V. vom 19. Mai 1897 (bezw. 27. Juni 1900) beschlossen die weitere Ausgestaltung des Unternehmens durch Verbesserung und Vergrösserung der eigenen Anlagen, sowie den Bau von neuen Strecken und Zweiglinien und den Erwerb, sowie die Umwandlung der Heisterbacher Thalbahn in eine Eisenbahn nach den Bestimmungen des Gesetzes von 1838 (noch nicht erfolgt). Die G.-V. v. 30. Aug. 1897 beschloss den Bau und Betrieb einer Kleinbahn für den Personen- und Stückgutverkehr von Beuel über Ober-Cassel, Dollendorf, Königswinter nach Honnef und weiter nach Neuwied. Die G.-V. vom 14. Mai 1898 genehmigte ein Abkommen mit der Stadt Bonn und der Firma Siemens & Halske, wonach die Brölthal- bahn ihre Linie Siegburg-Niederpleis-Beuel an die elektrische Strassenbahn der Stadt Bonn mit Iem Spurweite vom Centralbahnhof über die neue Rheinbrücke bis zum Fusse der rechtsrheinischen Brückenrampe in Beuel anschliesst durch Einlegung einer dritten Schiene, die die Spur der Bahn auch auf Im bringt. Ferner projektiert ist der Bau der am 20. Aug. 1900 koncessionierten Linie Herresbach-Rostingen (5 km), sowie der Spurumbau der Heisterbacher Thalbahn. Verhältnis zum Staate: Die Ges. wurde mit einer unverzinslichen Staatsprämie von M. 180 000 ausgestattet: ihr Verhältnis zum Staate wird ausser durch die Landesgesetze durch die- oben aufgeführten Koncessionen, durch das Statut der Ges. und durch den Vertrag mit dem Königl. Eisenbahn-Kommissariate vom 25./29. Nov. 1868 bestimmt. Dem Staate ist durch diesen Vertrag das Eigentumsrecht an der Strecke Ruppichteroth-Waldbröl für den Fall vorbehalten, dass die Ges. sich auflöst, ohne ihr Eigentum und die aus dem Vertrage hervorgehenden Pflichten und Rechte an einen die Fortführung des Betriebes der Bahn genügend sicherstellenden Rechtsnachfolger zu übertragen. Bei beträchtlicher Zunahme des Personenverkehrs ist die Ges. verpflichtet, auf Verlangen des Königl. Eisenbahn-Kommissariats besondere von den Güterzügen getrennte Personenzüge ein- zurichten, dies aber erst dann, wenn die Betriebsresultate der Bahn den Aktionären eine Rente von mehr als 6 % gewähren. Kapital: M. 1 938 000 in 1300 Aktien (Nr. 1–1300) à M. 300 und in 1290 Aktien (Nr. 1301–2590) à M. 1200. Urspr. A.-K. M. 510 000, wovon anfänglich nur M. 390 000 emittiert, restliche M. 120 000 erst am 1. Juni 1892, erhöht lt. G.-V.-B. vom 5. Dez. 1889 um M. 690 000, lt. G.-V.-B. vom 27. März 1890 um M. 240 000, lt. G.-V.-B. vom 15. März 1894 um M. 498 000. Die G.-V. vom 27. Juni 1900 beschloss Erhöhung um M. 1 560 000 (auf M. 3 498 000) in 1300 Aktien (Nr. 2591/3890) àa M. 1200. Die neuen Mittel inkl. der Anleihe von M. 1 560 000 (siehe unten) sind vornehmlich für den Erwerb der Heisterbacher Thalbahn, den Bau der Strecke Herresbach-Rostingen, sodann für Bahnhofsumbauten, Anschlussbahnen, Grunderwerb etc. bestimmt. Anleihen: I. M. 1 200 000 in 4½ % Prior.-Oblig. von 1890, Stücke à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. durch jährl. Ausl. von % u. Zs. im Sept. (zuerst Sept. 1895) auf 1. April. Auf- gelegt am 23. Aug. 1894 zu 103.50 %. Kurs Ende 1894–1900: 103.60, 104.10, 102.60, –, 100, 100.25, 99.50 %. Notiert in Berlin und Köln. II. M. 240 000 in 4½ % Prior.-Oblig. von 1891, Stücke à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. u. Verl. wie oben mit Beachtung des Vorrechtes. III. M. 500 000 in 4½ % Prior.-Oblig. von 1894, Stücke à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. mit 1 % u. ersp. Zs. ab 1896, Verl. wie oben mit Beachtung beider Vorrechte. Noch in Umlauf von allen drei Anleihen Ende 1899: M. 1 895 500. Die Anleihen sind nach ihrem Alter und vor etwaigen neuen Anleihen bevorrechtet. In Jahren ohne Überschuss werden nur die etwa ersp. Zs. zur Tilg. verwendet. Die Ausl. im dritten Kalender-Quartal zum I. April des folg. Jahres. Verstärkte Tilg. ist ab 1897 bezw. 1898, 6monat. Künd. nach 1897 bezw. 1898 mit Genehmigung der Staats- regierung zulässig. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Zahlstellen für alle drei Anleihen: Gesell- schaftskasse; Berlin: Disconto-Ges.; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co. Die G.-V. vom 19. Mai 1897 und 14. Mai 1898 beschlossen die Umwandlung dieser 4½ % Anleihen in 4 % (noch nicht geschehen). 0 IV. M. 1 560 000 in 4½ % Schuldverschreib. lt. G.-V.-B. vom 27. Juni 1900, Stücke à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. TFilg. mit 1 % und ersp. Zs. ab 1906–1944 durch Ausl. im Juli (zuerst 1906) auf 2. Jan. (zuerst 1907). Auch Rückkauf der Stücke ist zulässig. Ab 1916 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist mit ministerieller Genehmigung zulässig. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. n. F. Die Anleihe dient mit zur Be- schaffung der Mittel zur Ausführung der Strecke Niederpleis-Siegburg, zu Bahnhofs- umbauten, für Betriebsmittel, Grunderwerbskosten etc. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. in Köln.