Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. wurden von Mende & Täubrich in Dresden zu 200 % übernommen und den Aktionären 15.–30. März 1900 zu 205 % abzügl. 4 % Stück-Zs. bis 30. Juni 1900 angeboten. Auf nom. M. 3600 alte Aktien entfiel eine neue Aktie von nom. M. 1200 nebst 4 Genussscheinen. Die Em. von 1900 diente zur Vergrösserung des neuen Walzwerkes, hauptsächlich aber zur Verstärkung der Betriebsmittel. Hypothekar-Anleihe: I. M. 750 000 zu 4 % von 1896, 1500 St. à M. 500 auf Namen des Bank- hauses Mende & Täubrich, Dresden. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilgung ab 1. Okt. 1901 auf 1. April 1902; von da an event. verstärkte oder Totaltilgung zulässig. Die Ges. offerierte Umtausch dieser Anleihe gegen die neuen Teilschuldverschreibungen von 1899 (siehe unten) in der Zeit v. 22./7. bis 5./8. 1899 gegen eine Konvertierungsprämie von 1 %, sowie Stückzinsen ab 1./4. bis 1./7. 1899 zus. M. 10 pro Obligation von M. 500. Sicher- heit: Erststellige Kautionshypothek von M. 750 000 auf die Grundstücke der Ges. in Döhlen und Deuben bei Dresden und M. 20 000 Kostenkaution zu gunsten des Bank- hauses Mende & Täubrich, Dresden. Coup.-Verj.: 3 J. (F.). der Stücke in 10 J. (F.) Zahlst.: Dresden: Gesellschaftskasse, Mende & Täubrich, Ed. Rocksch Nachf. Kurs Ende 1896–1900: 104, 102.50, 101.50, –, –%. Notiert in Dresden. Von dieser Anleihe sind 1899/1900 durch den Erlös der Anleihe II M. 617 000 abgestossen, die restl. M. 133 000 gelangen bestimmungsgemäss erst am 1. April 1902 zur Rückzahlung. II. M. 2 250 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1899, 1000 Stücke (Nr. 1–1000) a M. 1000 und 2500 (Nr. 1001–3500) à M. 500, auf Namen und Ordre der Dresdner Bank in Dresden. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1904 durch jährl. Ausl. von mind. 3 % spät. am 31. Dez. (erstmals 1903) auf 1. Juli; verstärkte Tilg. oder gänzl. Kündigung mit 6 Monaten Frist auf 1. Juli ab 31. Dez. 1903 vorbehalten. Sicherheit: Kautionshypothek von M. 2 300 000 auf die Grundstücke der Ges. in Döhlen und Deuben bei Dresden zu gunsten der Dresdner Bank. Dieser Kautionshypothek geht zur Zeit noch die zur Sicherheit der Anleihe I auf dieselben Grundstücke eingetragene voraus, rückt aber an deren, also an die erste Stelle, sobald jene Hypothek gelöscht sein wird. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Der Erlös aus dieser Anleihe war zur Errichtung von Neubauten zur Vermehrung der Be- triebsmittel und zur Tilg. der Anleihe I bestimmt. Zahlst.: Dresden: Gesellschaftskasse, Mende & Täubrich, Dresdner Bank, Ed. Rocksch Nachf.; Berlin: Dresdner Bank. Kurs Ende 1899–1900: 99, 97 %. Aufgelegt M. 1 500 000 (zugelassen ist der ganze Betrag der Anleihe) am 26. Juli 1899 zu 100.50 %. Notiert in Dresden. Den Inhabern der Anleihe 1 stand der Umtausch ihrer Stücke gegen solche vorstehender Anleihe frei und wurde bei einem Betrage von M. 617 000 (s. oben) von diesem Rechte Gebrauch gemacht. Genussscheine: 10 000 St. (Nr. 1–10 000). In der G.-V. vom 24. März u. 28. Okt. 1897 wurde beschlossen, zu je einer Aktie von M. 600 zwei Genussscheine und zu je einer Aktie von M. 1200 vier Genussscheine (in Sa. 7500) auszugeben. Weitere 2500 Genussscheine (Nr. 7501–10 000) erhielten die 625 Aktien, Em. von 1900 (auf 1 Aktie 4 Genussscheine). Die Genussscheine erhalten ¼, des Reingewinns, falls derselbe über 5 % des A.-K. 73 = 7 0 beträgt. Die Genussscheine können jederzeit freihändig oder durch Ausl. –— jedoch nicht vor 1902 – mit M. 300 pro Stück zurückgezahlt werden. Bei event. Liquidation erhalten die Aktien %* mind. jedoch den Nominalwert, die Genussscheine % der Verteilbaren Masse, höchstens aber M. 300 pro Genussschein, Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Juli-Dez. Stin imrecht: Jede Aktie à M. 600 = 1 St., jede Aktie à M. 1200 = 2 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zur Reserve bis zu 20 % des Grundkapitals, vertragsm. Tant. an = 0 0 8317 = Bila / Vorstand u. event. Gratifikationen an Beamte, vom verbleib. Überschuss 6 % Tant. an A.-R. (diese nach Vornahme sämtlicher, Abschreib. und Rücklagen, sowie nach Abzug von 4 % Div. an die Aktionäre). Das UÜbrige wird, wenn nicht die G.-V. anderweite Rücklagen, beziehentlich Extra-Abschreib. beschliesst, in der Weise verteilt, dass die Inhaber der Aktien davon , mind. aber 5 % des A.-K. als Div., die Inh. der Genuss- scheine (solange das A.-K. nicht mehr als M. 3 000 000 beträgt) / als Gewinnanteile zur gleichmässigen Verteilung unter sich erhalten, sodass also: 1) wenn der verbleibende Betrag nur 5 % des A.-K. oder weniger ausmacht, die Aktien alles, die Genussscheine nichts erhalten; 2) wenn derselbe aber mehr als 5 %, jedoch weniger als 7½ % des A.-K. ausmacht, die Aktien 5 %, die Genussscheine den Rest erhalten; 3) wenn endlich derselbe 7½ % des A.-K. oder mehr ausmacht, die Aktien , die Genussscheine erhalten. Der A.-R. erhält ausserdem eine feste, auf Handlungsunkosten zu buchende Vergütung von M. 15 000. Bei Kapitalerhöhungen ohne Vermehrung der Genussscheine erhalten letztere nur von dem auf M. 3 000 000 entfallenden Gewinnanteil ein Drittel. Der Gewinnanteil eingelöster Genussscheine entfällt auf die Aktien als Super-Div. 1 am 30. Juni 1900: Aktiva: Fabrikgrundstücke 365 019, Wasserkraft, Teiche u. Gräben 15 000, Grubenfelder 100, Gebäude u. Eisenbahnen 884 361, Maschinen u. Öfen 905 851, Walzenpark 60 000, Werkzeuge 51 500, Geräte 1, Modelle 1. Gaseinrichtung 1, elektr. Beleuchtung 1, Feuerversich. 783, Neubauten 1 094 363, Fabrikate, Rohmaterialien u. verschiedene andere Vorräte 1 731 172, Debitoren (einschl. M. 1 662 451 Bankguthaben) 2 785 478, Kassa 22 613, Effekten 273 109.