Metall-Industrie. 321 Aktiengesellschaft für Cartonnagenindustrie in Loschwitz-Dresden mit Fabriken in Loschwitz, Cölln a. E., Lübeck, Bodenbach, Tetschen a. E. und Filialen in Berlin, Leipzig, Nürnberg, Manchester, Moskau, Paris u. Wien. Sechs der Zweigniederlassungen firmieren: Julius von Graba'sche Werke, Inhaberin A.-G. für Cartonnagenindustrie, Cölln a. E.; Nudolf Schreger'sche Werke, Inhaberin A.-G. für Cartonnagenindustrie, Cölln a. E.; Fr. Ewers & Co. in Lübeck; Jul. von Graba Nachf. Otto Zucker, Bodenbach und Tetschen a. E.; Hugo Aurich, Leipzig; Rich. Schumacher, Nürnberg. Gegründet: Am 11. Februar 1889. Letzte Statutenänd. vom 30. Okt. 1899. Zweck: Ausbeutung der in den Akten des Königl. Amtsgerichts Dresden zu Fol. 6024 des Handelsregisters für Dresden Bd. I von 1889 Blatt 25 ff. verzeichneten, von Jean Scherbel und Theodor Remus erworbenen Patente; Betrieb der zu Loschwitz, Cölln bei Meissen, Tetschen, Bodenbach und Lübeck belegenen Kartonnagen-, Blechemballagen- und Maschinenfabriken; Fabrikation von und der Handel mit allen in die Kartonnagen- und Blechindustrie und derselben verwandte Industrien einschlagenden Erzeugnissen; Erwerb und Betrieb von anderen Fabrikationsanlagen, die mit dem vorstehend gedachten Zwecke in Zusammenhang stehen. Die Thätigkeit der Ges. richtet sich darauf, den Kartonnagenkonsumenten Licenzen zur Herstellung der patentierten Kartonnagen zu erteilen und diesen Licenznehmern die vollständigen zu dieser Fabrikation nötigen maschinellen Einrichtungen, sowie die von denselben fortlaufend benötigten Metallbeschläge zu liefern, sowie ferner auf die eigene Fabrikation von Kartonnagen, Schiessscheiben für militärische Zwecke etc. Die Ges. betreibt eine Fabrik in Loschwitz mit Filialfabriken in Berlin, Leipzig, Nürnberg u. Bodenbach, sowie eine Maschinenfabrik in Cölln a. E. Die Ges. übernahm s. Z. Patente von Jean Scherbel und Theodor Remus, von denen das älteste 1898, das jüngste 1913 abläuft: dieselben stehen mit M. 1 zu Buch, nachdem seit Bestehen der Ges. darauf zusammen M. 548 415 abgeschrieben worden sind. Wegen ihrer Patente hat die Ges. mehrere, für sie günstig ausgefallene Prozesse geführt. Im Jahre 1897 wurde die Blechemballagenfabrik von Julius von Graba in Cölln a. E. gegen Gewährung von 860 Aktien erworben, ferner 1898 die Blechemballagenfabriken Fr. Ewers & Co. in Lübeck gegen 754 Aktien und Jul. von Graba Nachf. Otto Zucker in Tetschen a. E. gegen 152 Aktien. Ende 1898 wurde von Rud. Schreger in Cölln a. E. dessen Fabrik für gezogene Blechemballagen mit Wirkung ab 1. Jan. 1898 nebst Wohn- gebäude, Areal etc. für M. 395 614.17 erworben. Die Ges. ist bei der Russischen Pappen- fabrik in Schkloff im Gouvernement Mohilew mit M. 81 285 beteiligt; der Betrieb in dieser Fabrik ist kürzlich eröffnet worden. Kapital: M. 2 600 000 in 2600 Aktien (Nr. 1–2600) à M. 1000, wovon 1600 Aktien (Nr. 1–1600) mit je 2 Genussscheinen und 1000 Aktien (Nr. 1601–2600) ohne Ge- nussscheine. Urspr. A.-K. M. 800 000, erhöht 1890 um M. 400 000; ferner lt. G.-V.-B. vom, 25. März 1897 um M. 400 000, wovon M. 360 000 zum Ankauf der Grabaschen Fabrik in Cölln und M. 40 000 an die Dresdner Bank zu 280 % (alle mit je 2 Genuss- scheinen). Diese M. 400 000 der 1897 er Emission wurden im Mai 1897 den Aktionären mit M. 2906 für jede Aktie nebst zwei Genussscheinen angeboten; weitere Erhöhung fand lt. G.-V.-B. vom 7. März 1898 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien (Nr. 1601–2600) àdà M. 1000 ohne Genussscheine (also auf M. 2 600 000) statt, wovon M. 906 000 zum Ankauf der Fabriken von Ewers in Lübeck und Graba in Tetschen verwendet wurden; die Vorbesitzer dieser Firmen hatten ihre Aktien zu 175 % an die Dresdner Bank zu liefern, welche davon M. 800 000 den Aktionären 1.–15. Juni 1898 zu 180 % anbot. An dem Nettogewinn, welcher an den übrigen 200 Aktien über den Kurs von 180 % hinaus erzielt wurde, partizipierte die Aktiengesellschaft für Cartonnagenindustrie zur Hälfte. Genussscheine: 3200 Stücke A und B; lt. G.-V.-B. vom 7. Dez. 1896 wurden zu jeder Aktie Nr. 1– 1600 2 Genussscheine ausgegeben. Weitere Rechte verleihen die Genussscheine nicht. Die Ges. ist berechtigt, aus demjenigen Reingewinne, welcher nach Gewährung der Bezüge der Genussscheininhaber übrig bleibt, oder aus angesammelten Reserven (mit Ausnahme des gesetzl. R.-F.) Genussscheine freihändig zum Zweck der Amortisation zurückzukaufen oder durch einmalige Kapitalsabfindung in Höhe von M. 1000 pro Stück abzustossen und zu diesem Behufe nach Massgabe der vom A.-R. im einzelnen Falle festzusetzenden Modalitäten auszulosen oder ganz oder teilweise aufzukündigen. Der Zeitpunkt der Auszahlung der M. 1000 Kapitalsabfindung ist vom A.-R. zu bestimmen. Liegt dieser Zeitpunkt innerhalb der ersten 4 Monate eines Geschäftsjahres, so nimmt der betr. Genussschein an dem Gewinne des laufenden Geschäftsjahres nicht mehr teil. Im Falle der Auflösung der Ges. wird zunächst der Nominalbetrag des jeweiligen A.-K. an die Aktionäre gewährt; von dem Reste wird auf die Genussscheine, soweit diese nicht bereits abgefunden sind, je bis zu M. 1000 ausgezahlt; der Rest ist unter die Aktionäre nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes zu verteilen. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1900/1901. II. 21