Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 505 Herabsetzung des Beleuchtungspreises bis 10 % zu verlangen. – 8) Die Ges. hat die Pflicht, Elektricität für Bahnzwecke zu 10 Pf. für die K.-W.-St. abzugeben, wogegen die Stadt sich anheischig macht, den Strassenbahnunternehmern für Berlin in der Regel die Verpflichtung aufzulegen, die Elektricität von der Ges. zu entnehmen. — 9) Das ganze Weichbild von Berlin ist der Ges. für Leitungsführung freigegeben. — 10) Die Ges. hat eine Pens.-Kasse für die Angestellten nach den Grundsätzen der Staatsbetriebe einzurichten. Der Gewinnanteil der Stadt Berlin betrug 1884/85–1887/88: 0; 1888/89–1899/1900: M. 15 000, 52 907, 49 495, 53 818, 91 670, 133 292, 197 005, 198 556, 273 948, 294 656, 373 148, 651 837: dazu kommen für 1898/99 noch M. 764 738, für 1899/1900 M. 897 029 Abgaben. Kapital: M. 25 200 000 in 6000 Aktien (Nr. 1–6000) à M. 500 und in 22 200 Aktien (Nr. 1 bis 22 200) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000 in 6000 Aktien à M. 500, erhöht lt. G.-V.-B. v. 15. Jan. 1889 um M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1. Juli 1890, angeboten zur Hälfte den Aktionären 21. Febr. bis 3. April 1889 zu pari plus Spesen, die andere Hälfte erhielt die Allg. Elektricitäts-Ges. zu pari. Ferner erhöht lt. G.-V.-B. vom 30. Okt. 1890 um M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1. Juli 1891, angeboten v. 12.–27. Dez. 1890 zu pari. Weitere Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 28. Febr. 1895 um M. 3 600 000 in 3600 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1. Juli 1896, angeboten den Aktionären 10.–30. Mai 1895 zu pari. Endlich erhöht behufs Erwerbung des Elektricitätswerkes Oberspree und Erweiterung der Anlagen lt. G.-V.-B. vom 10. Jan. und 9. Febr. 1899 um M. 12 600000 (auf M. 25 200 000) in 12 600 Aktien à M. 1000, gez. von der Allg. Elektricitäts-Ges. und voll eingezahlt; hiervon M. 6 300 000) angeboten den Aktionären 6.—–22. April 1899 zu pari plus M. 11.20 für Em.-Kosten und Schlschst. Diese neuen Aktien waren pr. r. t. pro 1898/99 bezw. 1899/1900 zur Hälfte div.-ber. – Die Ges. ist auch berechtigt, prioritätische Aktien auszugeben. (Siehe auch Anleihe II.) Bezugsrechte: Bezugsrechte al pari bei neuen Em. für die jeweiligen Aktionäre und für die Allg. Elektricitäts-Ges. (s. d.) je zur Hälfte. Die letztere überliess jedoch die Em. von 1895 den Aktionären dergestalt, dass bis 30. Mai auf je M. 5000 alter M. 1000 neue Aktien bezogen werden konnten. Anleihen: I. M. 8 000 000 in 4 % Oblig. von 1893, Stücke 5340 Lit. A à M. 1000 u. 5320 Lit. B à M. 500, auf den Namen der Deutschen Bank. Zs. 1./4. und 1./10. Tilg. ab 1891 in 20 Jahren lt. Plan durch jährl. Auslos. im April aur 1. Okt.; kann beliebig verstärkt werden. Als Sicherheit dient eine Kautionshypothek in Höhe von M. 9 000 000 auf den Grundstücken Schiffbauerdamm 22, Markgrafenstr. 43/44, Spandauerstr. 49, Mauerstr. 80, Königin Augustastr. 36 nebst allem Zubehör, Motoren, Maschinen etc. Soweit die Leistungs- fähigkeit der Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt wird, steht es der Ges. frei, Ande- rungen der maschinellen Einrichtungen vorzunehmen. Die Deutsche Bank ist unwider- ruflich berechtigt, alle Erklärungen hinsichtlich der Kautionshypothek mit rechtsverbind- licher Kraft für alle Inhaber der Teilschuldverschreibungen abzugeben, anderseits verpflichtet, bei einem Zahlungsverzuge die Pfandansprüche eines jeden Inhabers auf dessen Verlangen zu verfolgen. Abgesehen von den übernommenen Verpflichtungen wird die Deutsche Bank den Inhabern der Teilschuldverschreibungen aus diesen nicht verpflichtet. Die Inhaber können ihre Rechte, abgesehen von den hypothekar. Rechten, selbständig geltend machen. Verj. der Coup.: 4 J. (K.) Noch in Umlauf Ende jquni 1900: M. 6 218 000. Zahlstellen: Berlin: Gesellschaftskasse, Deutsche Bank, Berliner Handels-Ges., Nationalbank f. Deutsch- land, Delbrück Leo & Co.: Frankfurt a. M.: Gebr. Sulzbach, Frankf. Filiale der Deutschen Bank; München: Bayer. Filiale der Deutschen Bank. Aufgelegt am 16. Jan. 1894 zu 99.50 %. – Kurs Ende 1894–1900: In Berlin: 102.80, 101.90, 102.50, 101.75, 101.50, 99.50, 97.50 %. – In Frankfurt a. M.: 102.65, 101.80, 102.25, 102, 101, 99, 101.30 %. II. M. 20 000 000 in 4½ % Oblig. lt. Beschl. des A.-R. v. 27. Nov. 1899, 3000 Stücke (Nr. 1–3000) à M. 2000, 12 000 Stücke (Nr. 3001 A u. B bis 9000 A u. B) à M. 1000, 4000 Stücke Nr. 9001 A, B. C u. D bis 10 000 A, B, C u. D) à M. 500, auf den Namen der Deutschen Bank u. sind durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg.: Die Rückzahl. der Teilschuld- verschreib. erfolgt al pari am 2. Jan. 1930. Die Berliner Elektr.-Werke behalten sich aber das Recht vor, das Anlehen oder Teilbeträge desselben von mind. M. 1 000 000 frühestens zum 2. Jan. 1906 und später zu jedem Zinszahlungstermine mit dreimonat. Frist zur Rückzahlung zu kündigen. Im Falle teilweiser Kündigungen werden die zur Rück- zahlung gelangenden Teilschuldverschreibungen durch Ausl. bestimmt. Die Anleihe ist hypothekarisch nicht eingetragen. Die Berliner Elektricitätswerke sind nicht berechtigt, vor Tilg. dieser Anleihe eine neue Anleihe aufzunchmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. einräumt. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Zahlstellen wie bei Div. Kurs Ende 1900 in Berlin: 101.20. – In Frankfurt a. M.: 96 %. Zugelassen im Dez. 1898 sämtliche M. 20 0000 000, hiervon zur Subskription aufgelegt M. 12 000 000 am 5. Jan. 1900 zu 101 ¼ %. Der Erlös dieser Anleihe ist zur Deckung der Kosten für Erwerbungen und Anlagen bestimmt, zu denen die Berliner Elektricitätswerke sich durch die mit der Stadtgemeinde und der Allg. Elektricitäts-Ges. abgeschlossenen, durch G.-V.-B. vom 10. Jan. und 9. Febr. 1899 genehmigten Verträge verpflichtet haben. Soweit der Erlös der Anleihe zur Erfüllung