248 Hypotheken- und Kommunal-Banken. lehen kommissionsweise zu vermitteln: c) das Inkasso von Hypoth.-Forderungen und Hypoth.-Zinsen kommissionsweise zu übernehmen; d) Gelder gegen Verzinsung zu dem Zwecke zu übernehmen, um die Erwerbung von Hypotheken für dieselben zu vermitteln; e) die ausgegebenen Pfandbriefe anzukaufen und zu beleihen. D. a) An Gemeinden und andere öffentliche Verbände, soweit dieselben durch Gesetz oder durch die zuständigen Aufsichtsbehörden zur Aufnahme von Darlehen ermächtigt und gegenüber ihren Mitgliedern mit dem Rechte der Besteuerung derselben ausgestattet sind, Darlehen auch ohne hypothekarische Sicherheit zu gewähren, bezw. Schulden, welche mit dem Besteuerungsrechte ihrer Mitglieder ausgestattete Gemeinden und andere öffent- liche Verbände auf Grund gesetzlicher oder seitens der zuständigen Aufsichtsbehörden erteilter Ermächtigung kontrahiert haben, abzulösen; b) auf Grundlage der an Gemeinden und andere öffentliche Verbände gewährten Darlehen in Höhe dieser Darlehen verzins- liche „Kommunal-Obligationen“ auszugeben; c) die ausgegebenen Kommunal-Obligationen zu beleihen und anzukaufen. Die auszugebenden Kommunal-Obligationen dürfen unter Hinzurechnung der in Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe den für die letzteren unter § 1 B festgesetzten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen. Die Beleihung ist auf innerhalb des Deutschen Reichs belegene Grundstücke be- schränkt und der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig. Die Beleihung darf die ersten drei Fünfteile des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann die Beleihung landw. Grundstücke in dem Gebiete des Herzog- tums Anhalt oder in Teilen dieses Gebiets bis zu zwei Dritteilen des Wertes erfolgen. Die zur Deckung von Hypoth.-Pfandbr. verwendeten Hypoth. an Bauplätzen, sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zus. den zehnten Teil des Gesamtbetrags der zur Deckung der Hypoth.-Pfandbr. be- nutzten Hypoth., sowie den halben Betrag des eingezahlten Grundkapitals nicht über- schreiten. Im Übrigen sind Hypoth. an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere an Gruben, Brüchen und Bergwerken etc., von der Ver- wendung zur Deckung von Hypoth.-Pfandbr. ausgeschlossen. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypoth.-Pfandbr. muss in Höhe des Nennwerthes jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe und mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. an landwirtschaftlichen Grundstücken dazu verwendet werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hypoth. bestehen, bei denen der jährl. Tilgungsbeitrag des Schuldners nicht weniger als ein Vierteil vom Hundert des Hypothekenkapitals beträgt. Die Anhalt-Dessauische Landesbank darf jedoch, falls solche Hypoth. vor der Zeit zurückgezahlt werden, an ihrer Stelle bis zum Ablauf der planmässigen Tilgungszeit Hypoth. anderer Art zur Deckung benutzen. Kapital: M. 9 000 000 in 20 000 Aktien (Nr. 1–20 000) à Thlr. 100 = M. 300 und 2000 Aktien (Nr. 1–2000) à M. 1500. A.-K. bis 1889 M. 6 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 22. Nov. 1889 um M. 1 500 000 in 1000 Aktien à M. 1500 (emittiert zu 130 %) und lt. G.-V.-B. vom 23. Okt. 1897 um M. 1 500 000 in 1000 Aktien à M. 1500, angeboten 4.–15. Dez. 1897 den Aktionären zu 130 %, div.-ber. ab 1. Jan. 1898. Es existieren noch 12 alte auf 33¼ Thlr. abgestemp., bisher nicht umgetauschte Aktien. Pfandbriefe: I. 4 % Pfandbr., Ende 1900 in Umlauf: M. 4 078 800, Stücke à M. 3000, 1000, der Bank zur Kündigung oder Ausl. an einem bestimmten Tage o 500 u. 200. Zs.: 2./1. u. 1./7. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Amortisation mindestens in dem Masse, als der Gegenwert der hypoth. Forderungen sich vermindert. Eine Verpflichtung der innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht. Durch Ausl. (½ jähr.), Kündigung oder freihändigen Ankauf. Kurs Ende 1886–1900: 103, 102.60, 103, 102.25, 101, 101.20, 101.45, 102.25, 102.90, 101.60, 101, 100.50, 100.10, 99.50, – %. Notiert in Berlin. II. 3½ % Pfandbr., Ende 1900 in Umlauf: M. 1 723 300. Stücke à M. 3000, 1000, 500, 300 u. 200. Zs.: .... . nicht vor 1905, dann wie bei den 4 % Pfandbr. Kurs Ende 1896–1900: 101, 101, 98, 96, 91.50 %. Notiert in Berlin. Auf den Betrag zahlbarer aber nicht einkassierter Pfandbr. vergütet die Bank 2 Depositalzins, aber nicht für die ersten 6 Monate; jedoch nur in Dessau. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im April. Stimmrecht: Jede Aktie à M. 300 = 1 St., jede Aktie à M. 1500 = 5 St., Grenze für eigene Gewinn-Vertejlung: 10 % R.-F. (ist erfüllt), event. Sonderrücklagen, hiernächst 4 % Div., vom Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Kassa 373 314, Immobilien 90 1, und vertretene Aktien 250 St. verbleib. Überschuss 10 % Tant. an Dir. u. Beamte, bis 10 % vertragsm. Tant. an A.-KR, Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Grundstückskonto 825 435, do. Separat-Kto 65 779, Filiale Berlin 1 500 000, auswärtige Beteiligungen 3 800 000, Debitoren einschl. Guthaben bei Banken u. Bankfirmen (M. 858 274) 7 913 879, Hypoth- Kto, Abteil. f. Realkreditgesch. 6 317 486, Wechsel 2 925 104, Inkassowechsel 2065, Effekten 364 432. – Passiva: A.-K. 9 000 000, 4 % Pfandbriefe 4 078 800, 3½ % Pfandbriefe 1723 300, verl. Pfandbriefe 62 700, Banknoten-R.-F. 1619, alte Div. 4481, R.-F. 1 405 606, SpecaR.. 39 000, Extra-R.-F. 400 000, Steuer-R.-F. 36 180, Kreditoren 1 762 579, Centrale in Dessau