274 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Kapital: M. 60 000 000 in 100 000 Aktien (Nr. 1–100 000) à Thlr. 100 = M. 300 und in 25 000 Aktien (Nr. 100 001–125 000) à M. 1200. Urspr. A.-K. M. 30 000 000, erhöht 1891 um M. 12 000 000, davon emittiert M. 9 950 400 zu 150 % und M. 2 049 600 zu 165 %, lt. G.-V.-B. v. 29. Juni 1897 um M. 8 400 000 in 7000 Aktien à M. 1200 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898) angeboten den Aktionären zu 170 %. Der Besitz von je M. 6000 alter Aktien berechtigte zum Bezuge einer neuen Aktie von M. 1200. Ferner erhöht lt. G.-V.-B. v. 5. Jan. 18909 um M. 9 600 000 (auf M. 60 000 000) in 8000 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1. Jan. 1890, hiervon angeboten den Aktionären M. 8 007 000 am 14.–25. Jan. 1899 zu 165 %, auf je M. 7500 alter Aktien konnte eine neue Aktie von M. 1200 bezogen werden, 90 % waren sofort, 75 % bis 30. März 1899 einzuzahlen. Die restlichen M. 1 593 000 neuen Aktien wurden der Vogtländ. Bank in Plauen zu pari überlassen. (Siehe oben.) Im März bezw. April 1901 haben die Allg. Deutsche Credit-Anstalt u. die Dissgonto- Ges. in Berlin (siehe dieselbe Seite 40) zum Zwecke einer Interessengemeinschaft ein Übereinkommen abgeschlossen, welches dahin geht, dass das Bankhaus Becker & Co., Commandit-Ges. auf Aktien in Leipzig (siehe Seite 139), deren Aktien vorwiegend im Besitze der Disconto-Ges. sich befinden, mit der Allg. Deutschen Credit-Anstalt ver- schmolzen wird. Die G.-V. v. 30./5. 1901 soll deshalb genehmigen 1) einen mit der Firma Becker & Co., Commandit-Ges. auf Aktien in Leipzig abgeschlossenen Vertrag, nach welchem das Vermögen dieser Ges. v. 1./1. 1901 ab als Ganzes und unter Anwen- dung der Bestimmungen in § 306 in Verbindung mit § 320 Absatz 3 des Handelsgesetz- buchs an die Credit-Anstalt gegen Gewährung von Aktien der letzteren zum Nennwert an die Aktionäre der Firma Becker & Co., und zwar durch Umtausch der M. 10 000 000 Aktien bezw. Interimsscheine der letzteren gegen M. 7 500 000 neue Aktien der Credit- Anstalt, übergehen soll, ohne dass eine Liquidation des Vermögens der Firma Becker $ Co. stattfindet. 2) Demgemäss Erhöhung des A.-K. der Credit-Anstalt um M. 7 500 000 durch Ausgabe von 6250 neuen, vom 1./1. 1901 ab div.-ber. Aktien über je M. 1200 zum Nennwerte und Überlassung dieser M. 7 500 000 neuen Aktien an die Aktionäre der Firma Becker & Co. als Gegenleistung für das Vermögen der letzteren. 3) Weitere Er- höhung des A.-K. der Credit-Anstalt um fernere M. 7 500 000 (auf M. 75 000 000) durch Ausgabe von a) M. 2 046 000 = 1705 Stück neuen, vom 1./1. 1901 ab div.-ber. Aktien über je M. 1200 (zu begeben an die Disconto-Ges. in Berlin zu 150 % plus M. 36 Reichsstempel und Stück-Zs. ab 1./1. 1901), und von b) M. 5 454 000 = 4545 Stück, vom 1./7. 1901 ab div.-ber. Aktien über je M. 1200, welch letztere den bisherigen Aktionären zu 150 % plus M. 36 Reichsstempel anzubieten sind; auf nom. M. 13 200 alte Aktien entfällt 1 neue à M. 1200. Hypothekarische Beleihungen: Diejenigen hypoth. Beleihungen, auf Grund deren die Bank Hypoth.-Pfandbr. ausgiebt, dürfen nur im Gebiete des Königreichs Sachsen erfolgen. Für die Beleihungsgeschäfte sind die Vorschriften des Hypoth.-Bankgesetzes massgebend. Eine etwaige Beleihung landw. Grundstücke im Königreich Sachsen kann bis zu % ihres Wertes erfolgen. Die Wertermittelung erfolgt nach einer von dem Vorst. mit Zu- stimmung des A.-R. festgesetzten, von dem Königl. Sächs. Min. des Innern genehmigten Anweisung. In gleicher Weise gelten für die Hypoth.-Darlehen die hierfür von dem Vorstande mit Zustimmung des A.-R. aufgestellten, vom Königl. Sächs. Min. des Innern genehmigten Grundzüge. Pfandbriefe: Der Betrag der von der Ges. ausgegebenen Hypoth.-Pfandbr. darf das Doppelte des eingezahlten Grundkapitals und des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilan- bestimniten R.-F. nicht übersteigen. Für die pünktliche Zahlung von Kapital und Z8. der Hypoth.-Pfandbr. haftet den Pfandbr.-Inhabern ausser den von der Ges. erworbenen als Gegenwert der ausgegebenen Pfandbr. zu betrachtenden Hypoth. das gesamte übrige Vermögen der Ges. Die Ges. hat Hypoth.-Certifikate (genannt Pfandbr.) zu vier verschiedenen Zinsfüssen (5, 4½ 4, 3½ %) ausgegeben. Die ersteren beiden (Serie IL–V) sind bereits wieder getilgt, von den letzteren beiden (Serie VI, VII, VIII, IX, XII zu 4 %, Serie X, XI und XIVZu 3½ %) waren Ende 1900 in Umlauf: M. 10 017 000, zu 4 % und M. 16 965 000 zu 3½ % (bei M. 28 769 223 Hypoth.-Darlehen). VI. Serie zu 4 %, M. 3 000 000 von 1880. Stücke à M. A 500, B 1000. Tilg. halbä, jährl. mind. 2 % des umlauf. Betrages; erste Verl. 1881. Ende 1900 in Umlauf: M. 186000 VII. Serie zu 4 %, M. 5 000 000 von 1881 in Stücken à M. A 500 und B 1000, Tilg. halbj., jährl. mind. 2 % des umlaufenden Betrages; erste Verl. 1882. Ende 1900 in Umlauf: M. 1 745 500. Ibi VIII. Serie zu 4 %, M. 5 000 000 à M. 500 und M. 1000; 1883 genehmigt. Tilg. halbl. wie Serie VII. Erste Verl. 1884. Ende 1900 in Umlauf: M. 1 691 000. 41 vIII Serile IX. Serie zu 4 %, M. 10 000 000, 1884 genehmigt. Stücke u. Tilg. halbj. wie auch durch Rückkauf; erste Verl. 1885. Ende 1900 in Umlauf: M. 4 374 000. 000 X. Serie zu 3½ %, M. 10 000 000, 1886 genehmigt. Stücke à M. AA 5000, 4 10 und B 500. Tilg. ganzjährig, jährl. mindestens 2 % des umlaufenden Betrages um. 1887 an; 1887–1894 durch Rückkauf; erste Verl. Mai 1895 auf 1./7. Ende 1900 in 01 lauf: M. 6 762 000.