Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Reiche und der kgl. bayer. Staatsregierung getroffenen Vereinbarung ein Zuschuss zu den Kosten Bauausführungen (M. 24 718 600) unter Ziffer 1 und 2 im Gesamtbetrage von M. 22 246 740 geleistet wird. Nach dem generellen Projekte wird die Gesamtlänge der neuen Strecke Münster a. Stein-Scheidt Grenze 110,62 km betragen, von welchen 86, 65 km auf bayer.-pfälz., 23,97 km auf preuss. Gebiete gelegen sind. Die Baukosten, ausschl. der getrennt zu behandelnden Beträge für Beschaffung von Fahrmaterial und Lokomotiv- schuppen (M. 1 078 340) verteilen sich auf die einzelnen Teilstrecken und Bahn-Ges. wie folgt: Gemäss der zwischen dem Reiche und der kgl. bayer. Staatsregierung getroffenen Vereinbarung soll der, den Bau und Betrieb übernehmenden Verwaltung der Pfälzischen Eisenbahnen ein unrefundierlicher Zuschuss in der Höhe von 90 % dieses Betrages oder M. 22 246 740 geleistet, der Rest mit M. 2 471 860 von den Bahn-Ges. übernommen werden. Letztere übernehmen die Verpflichtung zum Bau, zum Betrieb und zur be- triebsfähigen Unterhaltung der Bahn, welche in das volle und unbeschränkte Eigentum der Pfälz. Eisenbahnen übergeht. Der geleistete Zuschuss von M. 22 246 740 wird den Baukontis der Ludwigs- und Nordbahnen-Ges. gutgeschrieben, bleibt jedoch bei der fusionsmässigen Einlösung durch den Staat ausser Ansatz, indem er einen Abzugsposten an der Einlösungssumme bildet und daher bei dem Übergange seitens des Staates nicht nochmals vergütet werden soll. Mit dem Bau dieser doppelgeleisigen Eisenbahn von Münster am Stein nach Scheidt ist 1901 begonnen worden. Auf den Linien Ludwigshafen-Neustadt, Neustadt-Dürkheim, Neustadt Landau- Winden, Landau-Annweiler und Ludwigshafen-Frankenthal-Worms werden auch Accu- mulatorenwagen zur Beförderung von Personen benutzt, ebenso auf der Linie Ludwigshafen- Bahnhof-Mundenheim der schmalspurigen Lokalbahnstrecke LEudwigshafen-Dannstadt. Aktienkapital: M. 50 269 714.28, und zwar: a) Ludwigsbahn (Ludwigshafen- Bexbach).: fl. 11 659 000 = M. 19 986 857.14 in 23 318 Aktien à fl. 500 mit 9 % staatlicher Garantie bis Ende 1904; b) Maximiliansbahn: fl. 6 775 000 = M. 11 614 285.71 in 13 550 Aktien à fl. 500 mit 5½ % staatlicher Garantie bis Ende 1904; c) Nordbahnen: fl. 10 890 000 – M. 18 668 571.43 in 21 780 Aktien à fl. 500 mit 4 % staatlicher Garantie bis Ende 190l. Die garantierten Zinsen (4, 4½, 4 %) sind halbjährlich zahlbar 2. Jan. und 1. Juli, die Präcipuen und event. Dividende nach der G.-V. Staatsgarantie: Auf Grund des Gesetzes vom 29. April 1869 gewährte der Staat eine Ver- längerung seiner Zinsgarantie (4 % für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn, 4½ % für die Aktien der Pfälzischen Maximiliansbahn und 4 % für die Aktien der Pfälzischen Nordbahnen) bis Ende 1904, ausserdem aber übernahm der Staat die Garantie ab 1. Jan. 1870 bis Ende 1904 für 5 % Präcipualbezüge für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn und für 1 % für die Aktien der- Maximiliansbahn. Es sind demnach die Ludwigsbahn-Aktien mit 9 %, die Maximiliansbahn-Aktien mit 5½ % und die Nord. bahn-Aktien mit 4 % jährlich garantiert. Rückkaufsrecht des Staates: Vom 1. Jan. 1905 ab kann der Staat jederzeit das ganze Besitz- tum der drei vereinigten Ges. erwerben, er hat dafür diejenige Summe zu zahlen, welche auf dem Baukonto jeder der drei Ges. verzeichnet ist, abzüglich der von ihm geleisteten Bauzuschüsse und event. der Anlehensreste, ferner unter Hinzufügung desjenigen Betrages, den die Aktionäre in dem vorletzten Betriebsjahre an Zinsen, Präcipuen und Dividenden bezogen haben. Macht der Staat von dem ihm zustehenden Rückkaufsrecht keinen Ge- brauch und werden anderweitige Vereinbarungen nicht getroffen, so erlöschen die Betriebs- koncessionen der einzelnen Ges. am 1. Jan. 1969. Prioritätskapital: Am 1. Okt. 1900: M. 162 171 200 aller drei Bahnen nach Konvertierung im Jahré 1895 der noch auf süddeutsche Gulden lautenden Anleihen von 1848 bis 1860, sowie der Neu-Em. der letzten Jahre bis inkl. 1900. Die Zs. geniessen staatliche Garantie bis 1904. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Der Stand nach der letztjährigen Amort. betrug am 1. Okt. 1900 noch M. 145 050 500, welche sich wie folgt verteilen: a) Ludwigsbahn: M. 97 081 500, wovon 1. Okt. 1900 noch in Umlauf M. 87 628 800, und zwar: 3½ % Anleihe I. M. 2 715 000 von 1879, bis 1895 zu 4 %, in 1930 St. à M. 2000, 1000 u. 500. Zinsen: 1./4. u. 1./10. Tilgung: ab 1881 bis 1936. Am 1. Okt. 1900 in Um- lauf M. 2 305 000 in 1623 St. „ 3/ 9%, Anleihe II. M. 275 000 von 1880, bis 1895 zu 4 %, in 300 St. à M. 2000, 1000 u. 500. Zinsen: 1./4. u. 1./10. Tilgung: ab 1883 bis 1938. Am 1. Okt. 1900 in Umlauf M. 240 000 in 250 St. „ 3½ % Anleihe III. M. 39 201 700 von 1881, bis 1895 zu 4 %, in 39 325 St. à M. 1800, 1200, 900, 600 u. 200. Zinsen: 1./4. u. 1./10. Tilgung: ab 1883 bis 1929. Am 1. Ökt. 1900 in Umlauf M. 51 551 700 in 31 571 St. 0 3½ % Anleihe IV. M. 2 300 000 von 1883, bis 1895 zu 4 %, in 1750 St. à M. 1500, 900 u. 200. Zinsen: 1./4. u. 1./10. Tilgung: ab 1890 bis 1945. Am 1. Okt. 1900 in Um- lauf M. 2 144 900 in 1602 St. 00 3½ % Anleihe V. M. 2 600 000 von 1885, bis 1895 zu 4 %, in 2100 St. à M. 180b, 900 u. 200. Zinsen: 1./4. u. 1./10. Tilgung: ab 1892 bis 1947, Am 1. Okt. 1900 in Um lauf M. 2 462 400 in 1978 St.