Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 565 7576 qm mit 1021 m HId. Geleisen, 11 Weichen und 1 Schiebebühne. Von der Königstrasse in Elberfeld führt nach dem Bahnhofe Westend eine der Ges. gehörige eiserne Brücke. Tweck: Errichtung, Erwerbung und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung in den Städten Barmen und Elberfeld, sowie in den Nachbargemeinden. Die Linien besitzen eine Betriebslänge von 11,7 km, die Geleislänge beträgt ca. 24 km. Der elektrische Betrieb ist seit 5. Febr. 1896 auf allen Linien eingeführt. Die Einrichtung desselben seitens der Union-Elektricitäts-Ges. samt Lieferung aller Betriebsmittel er- forderte M. 1 271 000. Eine weitere Bahnverbindung zwischen Barmen-Elberfeld über Ostersbaum ist projektiert. Die Ges. führt auch den Betrieb der „Strassenbahn der Stadt Elberfeld', Länge 7,89 km. Die Betriebskraft wird von der städt. Centrale geliefert. Personenfrequenz auf den eigenen Linien 1895–1900: 4 696 107, 7 299 273, 10 476 608, 2 553 030, 13 546 796, 13 812 515; Einnahmen 1895–1900: M. 2, 2, ?, 1 160 569, 1 250 758, 1274 626; auf der städt. Strecke 1898–1900: 1 577 316, 1 789 325, 2 097 956 Personen; Ein- nahmen: M. ?, 161 665, 183 962. Im Betriebe sind 66 Motorwagen, sowie 57 geschlossene u. 45 offene Beiwagen, wozu 15 Motorwagen der, Strassenbahn der Stadt Elberfeld' kommen. Die Ges. hat ferner mit der A.-G. Barmer Bergbahn in Barmen einen Stromlieferungs- vertrag abgeschlossen, nach welchem letztere die elektrische Energie an die Strassenbahn- Ges. für den Preis von 12,8 Pf. für die Kilowattstunde liefert. Dabei wird seitens der Strassenbahn-Ges. ein Stromverbrauch von mindestens 800 000 Kilowattstunden gewähr- leistet; wird diese Verbrauchsziffer nicht erreicht, so ist für den wirklichen Verbrauch der volle Preis, für den Rest bis zur Höhe von 800 000 Kilowattstunden des Preises zu bezahlen. Koncession: Die Ges. hat eine jährl. Abgabe von 4 % der gesamten Brutto-Einnahmen an Fahr- und Frachtgeld an die Städte Barmen und Elberfeld zu zahlen, und zwar jeder Stadt die Hälfte. Ab 1. Jan. 1921 erhöht sich die Abgabe auf 5 %. Die Geleislängen, für welche den Städten Barmen und Elberfeld eine Pflasterrente von M. 1500 per km Doppelgeleis zu zahlen ist, betragen 11 833 Ifd. m mit M. 17 749 jährlicher Rente. Diüie Koncession läuft bis zum 1. Jan. 1940. Vom 1. Jan. 1920 an haben die Städte Barmen und Elberfeld das Recht, das gesamte Unternehmen, d. h. die Grundstücke mit Gebäuden und Zubehör, die Schienen- und Geleisanlagen, die etwa der Ges. gehörenden Stromzuführungseinrichtungen, das gesamte rollende und sonstige Inventar und alle Materialien für Betrieb und Werkstätten nach einjähriger Ankündigung zu kaufen. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Hälfte des Taxwertes, wie er von zwei Sach- verständigen, die die ganze Anlage als ein zusammenhängendes betriebsfähiges Werk ohne Rücksicht auf Rentabilität des Unternehmens und Dauer der Koncession ab- zuschätzen haben, festgestellt wird, sowie aus der Hälfte des Nutzungswertes; der Nutzungswert wird in der Weise ermittelt, dass von den dem Übernahme-Antrag voran- gegangenen 5 Jahren je die Summen der Einnahmen, abzüglich der Betriebs- und Ver- waltungausgaben, der planmässigen Amort.-Quote und etwaiger Rücklagen für Ern.- und R.-F. festgestellt, dann das beste und das schlechteste Jahr ausgeschieden und das aus den übrigen drei Jahren sich ergebende Durchschnittserträgnis zum 22 fachen Be- trage kapitalisiert wird. Machen die Städte von ihrem Rückkaufsrechte keinen Gebrauch, so geht mit Ablauf der Koncession der gesamte Immobilienbesitz mit allen aufstehenden Gebäuden und Zubehör, ferner die Schienen- und Geleisanlagen, die der Ges. gehörenden Stromzuführungseinrichtungen, sowie das gesamte rollende und sonstige Inventar und alle Materialien für Betrieb und Werkstätten unentgeltlich an die beiden Städte über. Veräusserungen von Immobilienbesitz durch die Ges. dürfen ohne Genehmigung der Städte nicht stattfinden. Die Ges. ist verpflichtet, bei Genehmigung oder Erbauung neuer, nicht als Konkurrenzlinien aufzufassender Strassenbahnlinien durch die Städte selbst oder durch dritte Personen ihre Linien kreuzen, auch sie gegen Entschädigung auf Längen von höchstens je 300 m mitbenutzen zu lassen. Der Betrieb der Ges. darf 5 hierdurch aber nicht beeinträchtigt werden. Kapital: M. 1 250 000 in 1250 Aktien (Nr. 1–1250) à M. 1000. Die Aktien können aus Ge- amortisiert werden. 5 le: M. 3 000 000 in 4 % Oblig. von 1895, Stücke à M. 400. M. 2 715 200 dienten zur teil- weisen Zahlung an die Société anonyme des Tramways de Barmen-Elberfeld, restliche M. 284 800 sind noch unbegeben. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1896 in 44 Jahren durch 1 Ausl. im Okt. auf 2. Jan., rückzahlbar al pari; Verstärkung oder Gesamtkündigung ohne Zustimmung der Mehrheit der Inh. der umlauf. Oblig. nicht zulässig; doch sollen 13 Falle die Städte Barmen und Elberfeld vor Ablauf der Koncession von ihrem Rück- „ machen, die infolgedessen der Ges. zufliessenden Barmittel zur Ver- Zahlst 33 1 ilg. verwendet werden. In der Bilanz figurieren Ende 1900 noch M. 2 889 600. Genbs scffeff „„ Kurs Ende 1899–1900: frs. 510, 507.50 per Stück. Notiert Brüssel. Vertellvnt 500 Stück denselben steht ein Anteil am Jahresgewinn zu Gewinn- Ube sowie im Falle einer Liquidation der Ges. eine Quote von 20 % desjenigen berschusses, der sich nach Tilg. dämtlicher Passiva und des Grundkapitals ergiebt. Gese Genussscheine dürfen nicht ausgegeben werden. sjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St.