Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 577 Charlottenburg bis 30. Sept. 1937, Schöneberg bis 30. Juni 1937, Wilmersdorf bis 31. Dez. 1948 und zum Teil bis 1950, Rixdorf bis 30. Sept. 1937, Britz bis 30. Sept. 1937, Reinickendorf bis 30. Sept. 1937, Tempelhof bis 31. Dez. 1949, Treptow bis 31. Dez. 1919, Niederschön- hausen bis 31. Dez. 1939, Tegel, Reinickendorf und Dalldorf bezüglich der zwischen Berlin und Tegel belegenen Provinzial-Chaussee bis 31. Dez. 1959. Die von der Vorort- gemeinde Mariendorf erteilte Zustimmung zur Wegebenutzung dauert bis 36./12. 1949. Die Strecke Rathaus-Schönhauser Allee wird bis zur Grenze Niederschönhausen-Rosen- thal gebaut. Koncession bis 1939. Von den von der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. übernommenen Verträgen mit den Vorortgemeinden Neu-Weissensee und Lichtenberg-Friedrichsberg ist wegen Ein- führung des elektr. Betriebes der mit Neu-Weissensee durch den neuen Vertrag vom 7./23. April 1900 bereits ersetzt, der bis 31./12. 1939 dauert; der neue Vertrag mit der Gemeinde Lichtenberg-Friedrichsberg dauert bis 1./10. 1938. Der wegen Weiterführung der bisher in Friedrichsberg endenden Linie durch Friedrichsfelde mit der Gemeinde in Friedrichsfelde geschlossene Vertrag dauert bis 31./12. 1938. An Entgelt für die Benutzung der Verkehrswege zum Bahnbetriebe erhalten nach den neuen Verträgen: Die Gemeinde Berlin: a) jährl. 8 % von den Bruttoeinnahmen aus der Beförderung von Personen und Gütern von dem Zeitpunkte ab, an welchem die Hälfte des bei Ver- tragsabschluss fertigen, auf städtischem Wegeunterhaltungsgebiet befindlichen Bahnnetzes der Grossen Berliner Strassenbahn und der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. für den elektromotorischen Betrieb eingerichtet sein wird, spät. aber nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragsunterzeichnung (19. Jan. 1898). Durch Schreiben der Ges. an den Magistrat von Berlin vom 15. Jan. 1900 ist demselben mitgeteilt, dass dieser Zeitpunkt eingetreten ist und dass die vorerwähnte Abgabe von diesem Tage ab zur Erhebung zu gelangen hat. b) in den Jahren, in welchen der nach dem Gesetz und den Statuten verteilbare Reinertrag des Unternehmens 12 % des zur Zeit des Vertragsabschlusses vorhanden ge- wesenen Aktienkapitals von M. 22 875 000 übersteigt, die Hälfte dieses übersteigenden Betrages als Gewinnanteil. Falls die Ges. ihr Aktienkapital erhöht, ist das Aktienkapital, das erweislich neu in das Unternehmen aufgewendet ist, vorweg mit 6 % zu verzinsen. Die Stadtgemeinde wird demnach erst, nachdem das vorbezeichnete Aktienkapital mit 12 % und das darüber hinaus neu aufgewendete Aktienkapital mit 6 % verzinst ist, ver- traglich an dem überschiessenden Betrage des Reingewinns zur Hälfte beteiligt. Die Gemeinden Charlottenburg und Rixdorf: für die Zeit bis 30. Sept. 1912 jährl. für das im Gemeindegebiet, gleichviel in welchem Umfange, benutzte laufende Meter einfaches Geleis M. 2, Doppelgeleise M. 4: vom I. Okt. 1912 ab jährl. 8 % von der Bruttoeinnahme aus der Personen- und Güterbeförderung im Gemeindegebiete, mind. aber im Charlottenburger Gebiet für das laufende Meter einfaches Geleis M. 3, Doppel- geleise M. 6 und im Rixdorfer Gebiet für das laufende Meter einfaches Geleis M. 4, Doppelgeleise M. 8. Die Feststellung der auf Charlottenburger und Rixdorfer Gebiet ent- fallenden Einnahme erfolgt nach Massgabe des Verhältnisses der Länge der in diesem Gebiete benutzten Geleise zur Länge der Geleise des Gesamtunternehmens. Die Gemeinde Schöneberg: bis zum 1. Okt. 1912 jährl. für das laufende Meter ein- faches Geleis M. 2, Doppelgeleise M. 4; vom 1. Okt. 1912 ab das Doppelte dieses Betrages. Die Gemeinde Wilmersdorf: 1) für die bis zum 31. Dez. 1948 genehmigten Bahn- anlagen jährl.: vom 1. Jan. 1908 bis 31. Dez. 1918: M. 2000, vom 1. Jan. 1919 bis 31. Dez. 1928: M. 4000, vom 1. Jan. 1929 bis 31. Dez. 1938: M. 8000, vom 1. Jan. 1939 bis 31. Dez. 1948: M. 10 000:; 2) für die auf Wilmersdorfer Gebiet liegende Strecke – 1500 m –— der Linie Nürnbergerstrasse-Rankestrasse-Schaperstrasse-Hagenauerstrasse eine Rekognitions- gebühr von M. 50 für 1000 m laufende Geleise. Die Gemeinde Treptow: jährl. M. 600. Die Gemeinde Tempelhof: M. 360 000 und zwar die Hälfte bei Beginn der definitiven Umpflasterung der Provinzial-Chaussee und die zweite Hälfte bei Eröffnung des elektr. Betriebes auf der Strecke Berlin-Tempelhof. 13 Die Gemeinden Tegel, Reinickendorf, Dalldorf: als Zuschuss zu den Pflasterungs- Provinzial-Chat ssee Berlin-Tegel zus. M. 230 000, die Gemeinde Mariendorf Gles 1ge, nicht rückzahlbare Entschädigung von M. 105 000. An die letztgenannten fünf jemeinden sind dagegen weder Abgaben von den Bruttoeinnahmen aus dem Personen- verkehr noch Abgaben nach Massgabe der benutzten Geleise zu zahlen. % Neu Weissensee: für die im Gemeindebezirk auf der Berlin-Schwedter Meter e Strecke sofort nach Eröffmung des elektr. Betriebes für das laufende „ 33 M. 2, Doppelgeleise M. 4; für die übrigen Strecken die Hälfte der 015 53 en Kage jedoch erst vom 1. Okt. 1922 ab. (Ablauf des alten Vertrages.) 5 des neuen Vertrages mit der Gemeinde Lichtenberg-F riedrichsberg 3 bart, dass bis zum 30. Sept. 1912 für die auf der früheren Frankfurter M. 4 1 % Strecke für das laufende Meter einfaches Geleis M. 25 Doppelgeleise 1. Okf 1913 Strecken auf anderen Gemeindestrassen 75 Pf. bezw. M. 1.50, vom 912 ab das Doppelte dieser Sätze als Abgabe zu zahlen sind. der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1901/1902. I. 37 ――――