Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. C=* = = Bremer Strassenbahn in Bremen. Centralbureau: Nordstrasse 48. Gegründet: Am 28./3. 1876. Letzte Statutenänd. vom 5./6. 1899. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Gepäckbeförderung; früher Pferdebahn, wurde im Laufe 1892/93 auf den ursprünglichen Linien der elektrische Betrieb mit oberirdischer Stromzuführung eingeführt. Die G.-V. v. 5. Juni 1899 genehmigte einen am 23. Nov. 1898 mit der Tramway's Union Comp. Lim. abgeschlossenen Vertrag, wonach das gesamte Eigentum der Grossen Bremer Pferdebahn (Länge 18 km) an die Bremer Strassenbahn überging, gegen Gewährung von M. 2 500 000 in 2500 neuen Aktien à M. 1000, Em. von 1899. Auch auf diesen Linien kam der elektrische Betrieb bis 1900, bezw. Anfang 1901 zur Einführung, ebenso sind neue Linien, so nach Burg, mit ca. 11,240 km im Bau. Gesamte Streckenlänge alsdann ca. 40 km. Es wurden befördert 1898–1900: 2 266 019, 6 740 068, 11 579 091 Personen. Gesamteinnahmen 1898–1900: M. 317 653, 718 819, 1 179 439. Linien: Börse-Horn, Walle-Weserlust, Hastedt-Holzhafen, Bürgerpark-Arsterdamm, Bahnhof-Schützenhof, Bahnhof-Woltmershausen, Ringbahn; zusammen 34 km. Spurweite aller Strecken 1,435 m. Es fand bis 1900 auch Abgabe elektr. Energie für Licht und Kraft an Dritte statt, doch übernahm 1899 nach dem neuen Vertrag der Bremer Staat das Elektricitätswerk der Ges. zum Preise von M. 155 000. Neuer Vertrag mit dem Staate Bremen vom 5./6. Juni 1899: Koncession der Ges. bis Ende Dez. 1950. Die Ges. verpflichtet sich, den für ihren gesamten Betrieb erforderlichen elektrischen Strom aus dem städtischen Elektricitätswerk zu entnehmen, wofür die Kosten je nach dem Jahresverbrauch von 11 Pfg. bis 10 Pfg. für eine Kilo- wattstunde angesetzt sind. Dem Staat hat die Ges. als Abgabe 1 % der gesamten Brutto- fahrgeldeinnahme zu zahlen, solange dieselbe im Jahresdurchschnitt 31 Pfg. für ein gefahrenes Wagenkilometer nicht übersteigt. Mit jeder Steigerung ihrer Einnahmen bis zu 1 Pfg. erhöht sich der Gewinnanteil des Staates um 1 % der Bruttofahrgeldeinnahme. Statt dieses Gewinnanteiles hat der Staat das Recht, bis 1910 für den Rest der Kon- cessionszeit einen Anteil an dem, 5 % des A.-K. übersteigenden Reingewinn zu be- anspruchen und zwar bei 5–8 % Gewinn die Hälfte und bei mehr als 8 % zwei Drittel. Im Falle der Zurücknahme der Koncession, sowie beim Ablauf der Koncessionszeit haben Senat und Bürgerschaft das Recht, die Bahn (ausschliesslich des Pflasters) und das Betriebsmaterial gegen den Verkaufswert zur Zeit der Übernahme zu erwerben. Erfolgt eine Einigung über den Verkaufswert nicht, so wird derselbe von dem bezeich- neten Schiedsgerichte festgesetzt. Macht der Staat von diesem Rechte keinen Gebrauch oder wird die Koncession nicht verlängert, so hat die Ges. auf ihre Kosten die Bahn aufzunehmen und den Strassenkörper ordnungsmässig wiederherzustellen. Der Wagenpark bestand Ende 1900 aus: 102 Motorwagen (wovon 10 noch im Bau), 48 Anhängewagen, 29 Pferdebahnwagen, die noch f. Anhängewagen umgearb. werden müssen. Kapital: M. 3 400 000 in 750 Aktien (Nr. 1–750) à M. 1200 und 2500 Aktien (Nr. 751–3250) àa M. 1000. Urspr. A.-K. M. 180 000, erhöht 1876 um M. 70 000, 1885 um M. 50 000 reduziert, 1888 erhöht um M. 199 600, 1891 um M. 200 400, 1895 um M. 300 000 und lt. G.-V.-B. vom 5. Juni 1899 um M. 2 500 000 (auf M. 3 400 000) in 2500 Aktien à M. 1000, zwecks Ankaufes der Grossen Bremer Pferdebahn. Weitere Erhöhungen über M. 3 400 000 dürfen nur mit Zustimmung des Bremer Senats stattfinden. Hypoth.-Anleihen: I. u. II. M. 600 000 in 4 % Oblig. von 1891 u. 1893 (bis 1. Nov. 1896 4½ %), Stücke à M. 1000 u. 500. Zs. 1./5. u. 1./11. Ausl. im März auf 1. Nov. In Umlauf Ende 1900 zus.: M. 568 500. Zahlst.: Bremen: Nordwestdeutsche Bank. Kurs Ende 1896–1900: 102.75, 103.25, 101.25, 100.50, 98 %. Notiert in Bremen. IIl. M. 1 500 000 in 4 %, Oblig. (Serie III) von 1899, Stücke à M. 5000, 1000, 500. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg. ab 1904 mit jährl. 1 % unter Zinszuwachs, ab 1904 auch verstärkte oder Totalkünd. zulässig. Ausl. in der ord. G.-V. auf 1./11. Aufgenommen zur Be- schaffung der für die Einrichtung des elektr. Betriebes auf den Linien der Grossen Bremer Pferdebahn, sowie für den Ausbau von neu koncessionierten Strecken und für Anschaffung der hierfür nötigen Betriebsmittel zunächst erforderlichen Beträge. Zahlst. a bei Anleihe I u. II. Coup.-Verj.: 4 J. (F.), der verlosten Stücke 10 J. (K.) Kurs nde 1899–1900; 100.50, 98 %. Aufgelegt am 23./7. 1899 zu 100.30 %. Notiert in Bremen. IV. M. 500 000 in 4 % Schuldverschreib. (Serie IV) von 1901, 450 Stücke (Nr. 1–450) à M. 1000, 100 Stücke (Nr. 1–100) à M. 500. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg., Ausl., Zahlst., Kurs Serie III. Eingeführt im Mai 1901. Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. 60 Es eilung: 5 % zum R.-F.- dann zunächst die auf M. 1200 lautenden Aktien bis zu 8 98 1 darauf die Aktien à M. 1000 bis zu 6 % Div., Rest gleichmässig auf das gesamte 11 üne Gleichstellung aller Aktien hinsichtlich ihrer Div.-Ber. soll eintreten, sobald a %% Jahren eine Div. von 6 % oder mehr auf das gesamte A.-K. Ta 0 4 eilung gelangt ist, jedenfalls aber vom 1. Jan. 1905 ab. Der A.-R. erhielt 10 % ant. des nach Abzug von 4 % Div., alten Rücklagen etc. verbliebenen Reingewinns.