Aaa 590 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Landrat Curt von Scheliha, Trebnitz; Bürgermeister a. D. Wilh. von Prittwitz und Gaffron, Friedenau; Reg.-Rat z. D. Otto Mayer, Charlottenburg. Prokuristen: Ferd. Schubert, Karl Griebel, Berlin; Albert Arndt, Deutsch-Wilmersdorf. Zahlstellen: Berlin: Allg. Deutsche Kleinbahn-Ges., Nationalbank f. Deutschland. 0 Breslauer Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Breslau, Karuthstrasse 5, I. Gegründet: Am 2. Sept. 1876; handelsger. eingetragen am 21. OÖkt. 1876. Letzte Statutenän. vom 27. Nov. 1899 u. 23. April 1900. Zweck: Bau und Betrieb von Strassenbahnen in Breslau und zur Verbindung Breslaus mit umliegenden Ortschaften. Linien: Scheitnig-Bahnhof-Friedr. Wilh.-Str. inkl. Zoolog. Garten (5,48 km), Kleinburg-Odervorstadt inkl. Schiesswerder (7,13 km), Gürtelbahn (8,31 km) Ohlauer Barriere-Pöpelwitz (5,57 km), Pöpelwitz-Centralbahnhof (4,66 km). Sa. 31, 17 km. Spurweite 1,435 m. Die A.-G. ist verpflichtet, zunächst folgende Strecken neu für den elektrischen Betrieb zu bauen: 1) Die Verlängerung der bestehenden Linie Oderthor- bahnhof-Kleinburg bis zum Gasthaus Wiesenthal. – 2) Von den Geleisen der Garten- strasse abzweigend durch die Teichstrasse-Bohrauerstrasse-Lehmgrubenstrasse-Huben. strasse bis zur Strehlener Thor-Expedition. – 3) Von der Universitätsbrücke abzweigend durch die Rosenthalerstrasse-Rossplatz-Oswitzer Unterführung-über die Gröschelbrücke bis zu dem ersten Kirchhof auf den Polinkeäckern. Der Bau der Strassenbahn erfolgte auf Grund der dem Ingenieur Joh. Büsing er- teilten Koncession des Breslauer Polizei-Präsidiums vom 4. Juli 1876 und des Vertrages des Herrn Büsing mit dem Breslauer Magistrat v. 5. Aug. 1876. Nach diesem Vertrage erhielt die Stadt Breslau bis Ende 1899 von der Ges. für die Benutzung des Strassenterrain eine Rente in Höhe von einem Drittel desjenigen Reingewinnes, welcher nach Verzinsung des Anlagekapitals mit 5 % verbleibt. Der Magistrat zu Breslau beanstandete jedoch nach Errichtung der Ges. die Einrechnung desjenigen Aufwandes in das zinsberechtigte Anlagekapital, welcher lediglich dadurch entstand, dass das Unternehmen in eine A-6. umgestaltet ist. Infolge davon ist durch Vertrag mit der Stadt Breslau vom 15. Aug. 1879 vereinbart, dass die Summe von M. 300 000 von dem buchmässigen Grundkapital bei Berechnung des Vorabzugs von 5 % Zs. abgesetzt werden soll, sodass also bei M. 2 000 000, Kapital nur für M. 1 700 000 5 % Zs. mit M. 85 000 vorweg von dem Reingewinn gekürzt werden. – Weiterer Vertrag mit der Stadt vom 7. Nov. 1878, dazu Koncession vom 27. Juli 1883; die Stadt übernahm die Instandhaltung des gesamten Geleispflasters gegen eine jährl. Entschädigung, welche nach der Geleislänge berechnet wird. Lt. Vertrap vom 9. Okt. 1890 verpflichtete sich die Ges., bei seitens der Stadt vorzunehmenden Neu. pflasterungen die Geleise in Eisenkonstruktion zu verlegen und zwar 500 m auf eigene Kosten, während für 700 m die Stadt ¾ der Materialkosten beisteuerte. Wegen des Baues neuer Linien und Einführung des elektrischen Betriebes, sowIe Verlängerung des Vertragsverhältnisses bis zum 14. Juli 1923 wurden in der G.-V. vom 20. Febr. 1899 unter Aufhebung sämtlicher früher abgeschlossenen im vorstehenden Ab. satz erwähnten Verträge folgende neue Vereinbarungen mit der Stadt Breslau, ratiffciert am 27. Juni bezw. 5. Juli 1899, genehmigt: Die Stadtgemeinde erhält einen Anteil an dem Jahresertrage des gesamten Bahn- unternehmens nach folgenden Grundsätzen: 1) Während der Zeit vom I. Jan. 1900 bis zum 31. Dez. 1907 werden der Ges. von dem nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahnunternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleib. Jahresertrage vorweg zu gute gerechnet a) 4 % des noch ungetilgten Teils der älteren Oblig.-Schuld von urspr. M. 600 000, b) 5 % des älteren A. . im Gesamtbetrage von M. 1 700 000, c) 4 % von demjenigen Kapitale, welches am Schlusse eines jeden Kalenderjahres auf die Umwandlung u. Erweiterung des Unternehmens that. sächlich ausgegeben worden ist, jedoch abzüglich derjenigen Beträge, die zu diesem Zwecke aus dem Ern.-F. oder aus dem durch den Erlös verkaufter Grundstücke ele. ge: wonnenen R.-F. verwendet worden sind. Ob die verausgabten Kapitalien im durch Begebung neuer Aktien oder durch Ausgabe von Oblig. gewonnen sind, ist gleich. giltig. Von dem Reste des Jahresertrages erhält die Stadtgemeinde 33¼ %, die 662/ %. 2) Vom 1. Jan. 1908 ab erhalten die Stadtgemeinde und die A.-G. je die Häl des nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahn unternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von a und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotieruns 8 Ern.-F. verbleibenden Jahresertrages. Würde hiernach in einem Jahre der A.6. 3 Reinertrag von weniger als 5 % des A.-K. und des noch ungetilgten Teils bäss Oblig.-Schulden verbleiben, so ist dieser Reinertrag bis auf 5 % aus dem Gesamtertris— des Jahres zu verstärken und der der Stadtgemeinde zufallende Teil entsprechene zu kürzen. Den Kraftstrom wird das zu errichtende städtische Elektricitätswerk liefern,