598 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Grundstückskto 29 179, Bahnanlage 56 381, do. Amort.-F. Anlage 7746, Strassekto 550, Wagen 6597, Pferde 5059, Geschirr 228, Bekleidung 180, Inventar 721, Kassa 18, Kautionen 3048, Debitoren 10 798, Fourage 1124, Betriebsvorräte 765, Arbeiterunterstütz.-F.-Anlage 78, R.-F.-Anlage 1630. – Passiva: A.-K. 110 000, Bahnanlage-Amort.-F. 7746, R.-F. 1851, Arb.-Unterst.-F. 78, alte Div. 174, Div. 1900 3850, Vortrag 408. Sa. M. 124 109. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Fourage 6928, Gehälter u. Löhne 9993, Betriebsunkosten 4541, Unkosten 403, Bahnanlage-Amort.-F. 1127, Abschreib. 3332, Gewinn 4473 (davon R.-F. 214, Div. 3850, Vortrag 408). – Kredit: Vortrag 176, Betriebseinnahmen 30 135, Zs. 488. Sa. M. 30 800. Dividenden 1892–1900: ½, 1, 2, 3, 3½, 3½, 4, 3, 3½ %. Coup.-Verj.: 3 J. n. F. Direktion: Eduard Gärtner, Oscar Wilsdorf, Oscar Ziegenhirt. Aufsichtsrat: Vors. Ed. Braun, Stellv. C. H. Müller, M. Liebschner, Stadtrat Th. Ehrlich, Fabrikant O. Greiner, Gutsbes. Cl. Frohberg, Stadtrat Rossberg. Zahlstelle: Döbeln: Aug. Wilsdorf. „Deutsche Strassenbahn-Gesellschaft in Dresden.“ Gegründet: Am 8./11. 1889. Die Ges. übernahm die E. Grumbt, R. Bierling und O. Schwab vom Rate der Stadt Dresden erteilte Konc. Konc.-Dauer bis 1938. Letzte Statutenänd. v. 24./3. 1900. Zweck: Erbauung u. Betrieb von Strassenbahnen, Erwerbung von Strassenbahnkoncessionen, überhaupt Betrieb öffentl. Verkehrsmittel mittels Pferde- oder anderer Kraft, besonders in Dresden oder dessen Umgebung; Ankauf u. Veräusserung derartiger Unternehmungen. Linien Ende 1900: 1) Friedrichstrasse-Striesen-Blasewitz; 2) Theaterplatz-Schnorr- strasse-Neumarkt; 3) Bergkeller-Wettiner Bahnhof-Ackermannstrasse; 4) Güntzplatz- Grenadierkaserne; 5) Wilder Mann-Albertplatz; 6) St. Pauli-Friedhof-Albertplatz; 7) Schloss- platz-Blasewitz-Loschwitz; 8) Hauptbahnhof-Neustädter Bahnhöfe; 9) Marienstrasse-Neu- städter Bahnhöfe; 10) Postplatz-Löbtau-Plauen; 11) Neumarkt-Gruna. Gesamtlänge Ende 1900: 89,58 Geleismeter = 46,34 Betriebs-km, welche jetzt elektrisch betrieben werden, Die Koncession ist bis 19. Juli 1939 erteilt, kann jedoch am 30. Okt. 1921 gekündigt werden, welchenfalls die gesamte Bahnanlage von der Stadt Dresden zum Zeitwerte zu übernehmen ist. Ab Ablauf der Koncessionsdauer (1939) steht es der Stadt Dresden frei, entweder a) sämtliche Linien samt den Betriebseinrichtungen zu übernehmen oder b) die Ges. anzuhalten, dass sie die Strassen und Plätze unter Entfernung der Bahn auf ihre Kosten wieder in vollkommen guten Zustand versetzt. Bei der event. Übernahme sind die zum Betriebe erforderlichen Grundstücke nebst Gebäuden, das Geleis nebst Ober- und Unterbau und das gesamte sonstige tote und lebende Inventar der Stadtgemeinde, falls sie es im ganzen übernehmen will, gegen einen Schätzungsbetrag zu überlassen. Die Abnahme der zum Betrieb der Linien erforderlichen elektrischen Energie erfolgt vertragsgemäss ausschliesslich aus der städtischen Centrale und bezieht sich diese Ver. pflichtung nicht nur auf die Fahrstrecken innerhalb des Stadtgebietes, sondern auch auf die ausserhalb desselben liegenden Strecken bis an das Ende der gegenwärtig in Betrieb befindlichen und den elektrischen Betrieb koncessionierten Linien. Die Höhe des Be. trages für den von der Stadt entnommenen Strom wird nach Kilowattstunden berechnet und beträgt für 1900 12 Pf. pro Kilowattstunde. Die für die Stromzuführung not- wendige Leitung ist vom Rat zu Dresden erbaut und bleibt Eigentum der Stadt. Für Benutzung der Leitungsanlage zahlt die Ges. dem Rat zu Dresden eine Gebühr. Die Ges. hat u. a. für Benutzung des Strassen- und Platzareals eine Abgabe von der Brutto-Einnahme aus dem Betriebe an die Stadtkasse zu entrichten. Diese Abgabe beziffert sich bei einer Brutto-Einnahme bis zu M. 1 000 000 auf 2 %, bei einer solehen bis zu M. 2 000 000 auf 2½ %, bis zu M. 3 000 000 auf 3 %, bis zu M. 4 000 000 auf 3 %, bis zu M. 6 000 000 auf 4 %, bis zu M. 7 000 000 auf 4½ % etc., dergestalt, dass bei jeder ferneren Vermehrung der Brutto-Einnahme um M. 1 000 000 eine Erhöhung der Abgabe um ½ % eintritt, bis 8 %. Die Gesamtleistungen der Ges. an die Stadt betrugen bis ult. 1900 M. 3 542 412, wovon für 1900 M. 327 716; es entfielen davon auf Strassenbefestigung, Pflasterreparaturen M. 262 347, 2½ % der Brutto-Einnahme M. 49 683, an Gemeindeabgaben M. 15 686. Mit der Dresdner Strassenbahn in Dresden ist ein Vertrag auf die Dauer der EI cession der Deutschen Strassenbahn-Ges. abgeschlossen, welcher die gegenseitigen Be. ziehungen regelt und wodurch die Konkurrenz zwischen den beiden Ges. beseitigt Durch einen unter dem 19./3. 1897 mit der Dresdner Strassenbahn angeschlossenen Nae 1 trag zu dem erwähnten Betriebsvertrage wurde vereinbart, dass Beträge, welche einer der vertragschliessenden Ges. an die andere in Gemässheit der Abrechnung u ihre beiderseitigen Betriebseinnahmen etwa herauszuzahlen sind, von der Empfängean stets unverkürzt in Reserve zu stellen und einem Ausgleichs-F. zu überweilsen ihr zunächst eigentümlich zugehört. Kommt die Empfängerin später in die Ka . seits dergleichen Beträge herauszahlen zu müssen, so hat sie diese dem Ausgleichs-7: