612 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. bäude, M. 485 000 auf Grundstücke, M. 560 637 für Koncessionen, welche letztere Summe über ein Erwerbskto der Linien der Kontinentalen Pferde-Eisenbahn-Ges. gebucht wurde und innerhalb der Koncessionsdauer amortisiert werden soll. Zweck: Erwerb, Erpachtung und Verpachtung, Bau, Ausrüstung und Betrieb von Strassen- und Kleinbahnen, sowie Einrichtung und Betrieb von Omnibuslinien in Hannover, den Vororten und Nachbarorten, zur Beförderung von Personen und Gütern und der Ab- schluss aller hierauf bezüglichen Rechtsgeschäfte ingleichen Errichtung damit in Var- bindung stehender wirtschaftlicher Anlagen. Soweit elektrische Kraft über den eigenen Bedarf hinaus hergestellt wird, kann solche auch zu Licht- und Kraftzwecken an andere abgegeben werden. Brutto-Einnahmen aus dem Personenverkehr der Strassenbahnen 1892–1900: M. 864 82), 1 078 018, 1 203 408, 1 308 516, 1 488 005, 1 763 344, 2 164 081, 2 605 815, 2 725 710. Einnahmen aus dem Güterverkehr 1899–1900: M. 116 553, 261 957; do. aus Abgabe elektr. Energie 1899–1900: M. 63 959, 150 955; do. aus dem Omnibusverkehr 1899–1900: M. 90 978, 116 734. Linien u. Betrieb: Die Strassenbahn Hannover betreibt im Anschluss an ein vollständiges Die Netz von Strassenbahnen innerhalb der Stadtkreise Hannover-Linden noch Linien nach den in der Umgegend von Hannover belegenen Ortschaften Döhren, Leinhausen, Wülfel, Buchholz, Limmer, List, Ricklingen, Sieben-Trappen, Gehrden, Barsinghausen, Anderten. Sehnde, Haimar. Die Gesamtbetriebslänge des Netzes belief sich Ende 1900 auf c. 266 km, Ende 1900 waren vorhanden: 274 Motorwagen u. 238 Anhängewagen, 38 Omnibus- wagen, 279 Güterwagen und 78 diverse Fuhrwerke. Die Wagen werden zum Teil in der eigenen Werkstatt erbaut. Koncessioniert und im Betrieb sind folgende Linien: Wülfel-Hildesheim, Rethen. Pattensen, Vahrenwald- Langenhagen, Döhren-Ricklingen, Gehrden-Barsinghausen, Linden-Limmer, Anderten-Misburg-Buchholz, Viergrenzen-Buchholz-Gr. Burgwedel. Hannover-Haimar, Ricklingen-Landwehrschänke (im Bau begriffen). Der Betrieb geschiebt elektrisch. Das Innere der Stadt Hannover wird automobil in einer Länge von 20,8 En durch Accumulatoren befahren; im übrigen erfolgt der Betrieb durch oberirdische Strom. zuführung. Die Betriebskosten beliefen sich im Jahre 1900 auf 50.6 %, 1899 auf 55.5 %, 1898 auf 60.9 %, 1897 auf 63.7 %, 1896 auf 68.2 % der Einnahmen. Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassenbahnen erforderliche elektr. Energie selbst und giebt auf Grund ilr erteilter Koncessionen elektr. Strom für Licht- und Kraftzwecke in den vor Hannover gelegenen Ortschaften ab. Angemeldet und zum überwiegenden Teile bereits an geschlossen ist das Aquivalent von ca. 15 000 16kerz. Glühlampen, 100 Bogenlampen unl ca. 1798 PS-Motoren; eine Verdoppelung dieser Ziffer würde ohne wesentliche Ver- grösserung der maschinellen Anlage möglich sein. Der elektr. Strom wird in 6 Kraft- stationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchholz, Rethen und Sehnde erzeugt. Die Ges. besitzt an Grundstücken 587 697 qm. Koncessionen laufen in Hannover-Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Koncessionen in den Jahren 1942–49. Die Koncessionen sind auf Grund des Klein- bahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderuns In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uhr ebenfalls gestattet. Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt eine Abgabe zu zahlen, welche bei einer Brutto. Betriebseinnahme bis zu M. 1 500 000 2¼½ %, bis zu M. 2 000 000 3 %, bis zu M. 3000b 3½% und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme beträst: ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu zahlen, welcher jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. 153 Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe 3 jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von 1 und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derse 3 Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen 0 der Stadt Hannover. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover-Linden sind jährl. gaben nicht zu entrichten. R Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien Nr. 1–24000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1893, rückzahlbar zu 105 %. Stücke à M. 33 erhöht lt. G.-V.-B. vom 26. Febr. 1895 um M. 1 500 000, It. G.-V.-B. vom 15. Febr. 4660 M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. vom 21. Febr. Ib um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), gebstes ktionären 8.–16. März 1898 zu 127.25 %, It. G.-V.-B. vom 25. Nov. 1898 um M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 19 000 nommen von einem Konsortium zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 0 am am 12.–21. Jan. 1899 zu 107.50 %, einzuzahlen 25 % und das Agio sofort, je 25 % 15. März, 15. Mai und 15. Juli 1899. 2000 1000, 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Verl. im Sept. (zuerst 1897) auf 1. J 000. liebige Verstärkung ab 1897 vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. In Umlauf Ene 15 M. 2393 000. Zahlst.: Hannover: Gesellschaftskasse, Hannov. Bank; Herm.