614 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Gerichtskosten 71, allgem. Unkosten 11 544, Unterhaltung der elektr. Beleuchtung 4050, Omnibusbetrieb u. Fuhrwesen 99 982, Telephonanlagen 610, Hypoth.- u. Darlehens.78. 79 458, Dienstkautions-Zs. 3347, Anleihe-Zs. 155 720, Kursverlust auf Effekten 12 018, Omnibus u. Fuhrwesen 29 845, Gebäude 45 598, Wagen-Accumulatoren 53 453, Prämien- zuschlag 7175, Betriebs-R.-F. 10 000, Ern.-F. 262 445, Amort.-F. 243 760, Zs. vom Amort.-F. 17 938, Disagiokto 24 000, Gewinn 961 345. – Kredit: Vortrag 689, Personenverkelr 2 725 710, Güter 261 957, Arbeiter 330 411, Omnibusverkehr u. Fuhrwesen 178 770, Fin. nahme für Elektricität 150 955, Zs. für Kautionen (bei Behörden hinterlegt) 5288, Ver. pachtung u. Vermietung etc. 56 728, Zs. 57 443, Gewinn an einem verkauften Grundstück 11 195. Gewinn-Verwendung: Div. 960 000, Vortrag 1345. Kurs der Aktien Ende 1894–1900: In Hannover: 111, 123, 129, 132.75, 114.50, 105, 82.50 %. — Zugelassen M. 24 000 000 in Berlin im April 1899, hiervon daselbst zur Subskription auf. gelegt M. 3 000 000 am 11./4. 1899 zu 118 %; erster Kurs am 15./4. 1899: 120 %. Ende 1899–1900: 105, 84.75 %. Dividenden 1892–1900: 2½, 3, 3½, 4, 5, 5, 4½, 4½, 4 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Th. Krüger. Aufsichtsrat: (5–9) Vors. Bank-Dir. A. Basse, Senator E. Jaques, Rentner Aug. Schmidt, Bank-Dir. Jul. Isenstein, Baron Dr. Jul. von Königswarter, Hannover; Dir. Paul Clauss, Gen.-Konsul Feodor Wiedemann, Rechtsanwalt Dr. jur. Ed. Wolf, Konsul W. Knoop. Prokuristen: Ed. Fischer, Ob.-Ing. Johs. Mählmann, Ob.-Ing. Gg. Grotewold, Ob.-Ing. Dr. Rob. Haas. Zahlstellen: Für Div.: Hannover: Eigene Kasse, Dresdner Bank, Ephraim Meyer & Sohn, Herm. Bartels, Bernh. Caspar, Hannoversche Bank; Dresden: Dresdner Bank. Heidelberger Strassen- und Bergbahn-Akt.-Ges. in Heidelberg. Gegründet: Am 18. Juli 1887. Letzte Statutenänd. vom 6. Dez. 1899. Die Ges. übernahm Koncession und Bahn von der Handels-Ges. Leferenz & Co. nebst den in der alten Berg- heimerstr. 7 belegenen Grundstücken, 33 a 62 qm, Gebäuden, Materialien, Geleisanlagen, Pferden, Wagen u. Geschirren etc. für M. 349 000 in Aktien, wobei der Wert der Koncession mit M. 25 000 in Ansatz gebracht wurde. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassen-, Sekundär- und Bergbahnen, im besonderen der Heidelberger Strassen- und Bergbahn. Die Einführung des elektr. Betriebes auf den Strassenbahnen wird geplant. Die Koncession für den Betrieb der Heidelberzer Pferdebahn ist ab 27. Sept. 1883 vom badischen Ministerium auf 35 Jahre erteilt und durch Vertrag mit dem Stadtrat zu Heidelberg v. 18. Sept. 1883 ergänzt worden; sie umfasst drei Strassenzüge der Stadt Heidelberg, und zwar: 1) vom Hauptbahnhof durch die Hauptstrasse bis zum Carlsthor; 2) vom Hotel Bayerischer Hof durch die Berg- heimerstrasse bis zur Römerstrasse; 3) vom Hauptbahnhof durch die Rohrbachersträsse bis zum Steigerweg. Betriebslänge 3,729 km. Spurweite 1 m. Die Unternehmer haben die Pflicht, den Bahnkörper und zwar die Fläche zwischen den Schienen und je 40 em ausserhalb derselben zu pflastern und in gutem Zustande zu erhalten. Falls die Kon. cession nicht verlängert wird, fällt die Geleisanlage unentgeltlich dem Eigentümer der Strasse zu, während alle Betriebsmittel und Einrichtungen nach ihrem wirklichen dureh 3 Sachverständige festzusetzenden Werte abzutreten sind. Die Pferdebahn wurde im Mai 1885 dem Betriebe übergeben. Unterm 25. Juni 1888 erhielt die Ges. eine weitere Koncession zum Bau und triebe einer kombinierten Drahtseil- u. Zahnradbahn von Heidelberg nach dem Schloss und der Molkenkur für 50 Jahre. Die Betriebseröffnung der Bergbahn erfolgte amn 30. März 1890. Vom 31. März 1915 ab hat die Stadt Heidelberg bezw. der badischs Staat das Recht, mit dreijähriger Ankündigung die Bergbahn anzukaufen, wobei a Kaufpreis der 25fache Betrag des durchschnittlichen Reinertrags der letzten 10 Jale von der Ankündigung an zurückgerechnet, mindestens aber die urspr. Heßfehn kosten = M. 849 157.40 abzüglich der etwa zur Herstellung des ordnungsmässigen . zustandes erforderlichen Kosten, vergütet werden müssen. Nach dem Vertrage mit d0 Stadt Heidelberg v. 27. Sept. 1888 ist der Ges. die unentgeltliche Benutzung Mf Bahn kreuzenden städtischen Strassen und Wege gestattet. Dieselbe wird Tunnels in einer durchschnittlichen Steigung von 25 % bis zur Schlossstation. und I da in offenem Einschnitte mit ungefähr 43 % Steigung bis zur Station geführt. Wenn nach Ablauf der Koncession die Bahn nicht von der Stadt H oder von dem Staate erworben, auch die Koncession nicht erneuert wird, s0 E ach Ges. verpflichtet, die gesamte Bahnanlage zu beseitigen und den früheren Zustand n- KAnordnung der Oberaufsichtsbehörde wieder herzustellen. System, Die Bergbahn ist eine kombinierte Seil- und Zahnradbahn nach einem a welches darin besteht, dass am oberen Ende eine Seilscheibe befestigt ist, um ein entsprechend starkes Drahtseil von der ungefähren Länge der Bahn ubirt an