Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 625 Zweck: Einrichtung. Erwerbung und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung, sowie Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen und Herstellung und Verwertung des hierzu erforderlichen Materials, insbesondere auch der Elektricität, wobei die Übertragung und Verwendung derselben auch für andere Zwecke nicht aus- geschlossen sein soll, und der Betrieb aller diesbezüglichen Geschäfte. Die G.-V. vom 28. April 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn von der „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin gegen Gewährung von 1200 00 neuen Aktien à M. 1000; dieselbe G.-V. beschloss die Einführ ing des elektrischen Betriebes mit oberirdischer Stromleitung nach System Thomson-Houston auf allen Linien; Mitte 1899 wurde die erste eleterleh betriebene Linie eröffnet, die anderen folgten successive bis Frühjahr 1900. Linien: Sudenburg-Neue Neustadt. Buckau-Alte Neustadt- Neue Neustadt-Leipziger Strasse; Bahnlänge 12,138 Em. Linien der erworbenen Ges.: Gross-Diesderferstrasse-Friedrichstadt, Olvensstedterstrasse-Werder, Friedrichstadt-Herrenkrug: Bahnlänge 14.730 km. Nach Ausbau aller Linien der vereinigten Ges. wird die Geleislänge ca. 70 km bei einer Strassen- länge von 34,35 km betragen. Die 6 Grundstücke der Ges. umfassen 3 ha 18 a 29 qm. Statistik: 1 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 Personenverkehr) 7 100 384 7073 289 7633 273 7 839134 8 449 499 8684 271 12 778 18 126800 Brutto-Einn. 798 337 786 909 807 958 819 076 877 526 901 394 1516 851 1975012 ) OÖhne Abonnenten. Vertrag mit der Stadt: Die Stadt Magdeburg erhält von den aus dem Personenverkehr inner- halb des Stadtbezirks (einschl. der Linie nach dem Herrenkrug) erzielten Einnahmen einen Gewinnanteil. Derselbe beträgt von der jährlichen Gesamt-Brutto-Einnahme aus obigem Verkehr 3½ 0%, solange diese Brutto- im Durchschnitt eines Jahres noch nicht volle 38 Pfg. für ein gefahrenes Wagenkilometer beträgt. Erreicht die Brutto- Einnahme den Betrag von 38 Pfg. für das Wagenkilometer, dann erhält die Stadt 4 % der Brutto-Einnahme; pel weiterer Steigerung der Brutto-Einnahme auf das Wagenkilometer um je einen vollen Pfennig steigert sich der Gewinnanteil der Stadt um je %. Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pfg. für das Quadr atmeter Bahnkörper zu zahlen. Ausg eschlossen von dieser Beitrags- pflicht waren diejenigen Strecken der Strassenbahn, auf denen eine Unterhaltung und Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt war berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmalige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen, welcher RBetag durch Schreiben vom 5. Juli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Fan. 1900. Übersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm, so tritt für das Mehr die obengenannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie 1 Bahngrundstücke mit atthenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande 3. Z. der Übernahme. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht. Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänz- liche oder teilweise Beseitigung aller auf oder im öffentlichen Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungsmässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unter- nehmeri in zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst I Zubehör käuflich erwerben. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem ittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird geschätzt in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungs- 10 dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste Da Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser S0facheafm ag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am I1. Jan. 1915 mit dem 20Rehen am I1. Jan. 1920 mit dem 25 fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit dem 12 fachen age, am 1. Jan. 1930 mit dem Betrage, am 1. Jan. 0 mit dem kfachen B I. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem f e. Der sich vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf Kapital: M als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. M. 4 800 000 zwar M. 1 200 000 in 2400 Aktien Serie A (Nr. 1–2400) à M. 500 und „ 330 Aktien Serie B (No. 1–4800) à M. 1000. Urspr A. R. M. 1 200 000, Serie B, Von a 28. April bezw. 22. Juli 1898 um M. 3 600 000 in 3600 Aktien erhielt die „Union- Elektr.-Ges. in Berlin (s. oben) 1200 Stück, . Jaß 1900 on as 1898, die übrigen 2400 Aktien (pro 1899 nur 9 % Bauzin sen; ab geboten, ber.) den „ vom 17.–26. Nov. 1898 zu 145 % an- er erhöht lt. G.-V.-B. 19. Dez. 1899 um M. 1 200 000 (auf M. 6 000 000) in uder Deutschen Aktien- „„ 1901/1902. I. 40