K 940 Metall-Industrie. werke, Fabrikation von Kupferröhren ohne Naht, Lokomotivkupfer, Leitungskupfer für elektrische Zwecke, Drahtzieherei und Nietenfabrik. 1895 wurde ein Kupferwalzwerk in Oberursel übernommen und im Mai 1898 ein nach dem neuesten Stande der Technik eingerichtetes Kupferdrahtwerk in Gustavsburg eröffnet, welches unter der Firma „Hessische Kupferwerke“ G. m. b. H. betrieben wird und woran die Ges. mit M. 1 800000 beteiligt ist. Im Jahre 1898 beteiligte sich die Ges. an der seit 1897 bestehenden A.-6, „Kupferwerke Deutschland“ in Oberschöneweide b. Berlin mit M. 333 780. Die geplant gewesene Errichtung eines selbständigen Etablissements in Berlin ist aufgegeben und wird der Verkauf des für diesen Zweck bereits erworbenen Terrains angestrebt. Von der zus. mit der A.-G. Felten & Guillaume in Mülheim (Rhein) beabsichtigt gewesenen Errichtung eines Werkes in St. Petersburg ist der ungünstigen Verhältnisse in Russland halber, und weil der Plan mit den der Ges. dafür verfügbaren Mitteln undurchführbar gewesen wäre, abgesehen; aus der Aufgabe der Petersburger Anlage ist der Ges. ein Verlust von M. 250 000 entstanden. Das Jahr 1900 erbrachte den unten angegebenen grossen Verlust, veranlasst einerseits durch die ungünstige Lage des Kupfermarktes überhaupt, die hohen Rohmaterial- und gedrückten Verkaufspreise, sowie die im all- gemeinen gestiegenen Unkosten, andererseits durch die veralteten Fabrikeinrichtungen in Heddernheim, welche die Selbstkosten noch bedeutend erhöhten. Das Werk konnte somit gegenüber der bedeutend billiger arbeitenden Konkurrenz nicht bestehen. Die entstandenen Schäden rühren nicht allein aus dem letzten Jahre, sondern sind zum Teil viel älteren Datums. Zur Reorganisation der Ges. wurden in der G.-V. v. 29./5. 1901 die unter Kapital genannten Beschlüsse gefasst. Es soll nun die Drahtzieherei nach dem vorzüglich eingerichteten Gustavsburger Werke verlegt werden, dem damit immer mehr das Schwergewicht des Betriebes zufällt; es ist allerdings zu bemerken, dass dieses Werk, wie aus dem obigen hervorgeht, der Ges. nicht allein gehört und dass aus den Abschlüssen der Heddernheimer Ges. über die Ergebnisse der Gustavsburger G. m. b. H. nie etwas zu ersehen war. 1895–1900 betrugen die Ablieferungen der Heddernheimer Werkstätten 4 528 326, 5 083 485, 5 826 336, 6 047 133, 6 089 487, ? kg (annähernd dasselbe Quantum wie 1899, Arbeiterzahl ca. 730. Die Werke arbeiten mit der Wasserkraft des Urselbach und 20 Dampfmaschinen von ca. 1700 Pferdekraft, sie besitzen eigene Beamten- und Arbeiter- wohnungen für 32 Familien, eine Menageeinrichtung für 200 und Schlafstellen für 250 Personen. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 nach Erhöhung um M. 1 000 000 lt. G.-V.-B. vom 18. Febr. 1897, angeboten den Aktionären zu 110 %, und nach neuerlicher Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 23. April 1898 um M. 2 000 000, angeboten den Aktionären am 5.–14. Mai 1898 zu 125 %. Beide Erhöhungen geschahen zur Bestreitung der Kosten für Neuanlagen und Verstärkung der Betriebsmittel. Zur Wiederaufrichtung des Unternehmens wurden der G.-V. v. 29./5. 1901 folgende Anträge unterbreitet und auch angenommen: Das A.K. wird um M. 2 000 000 in der Weise herabgesetzt, dass die bisherigen (Stamm-) Aktien 3: 2 zusammengelegt werden, gleichzeitig werden M. 1 000 0000 neuer Vorrechts-Aktien à M. 1000 ausgegeben; das A.-K. wird dann also M. 5 000 000 in 4000 St.- u. 1000 Vorz. Aktien à M. 1000 betragen. Frist zur Einreichung der Aktien bis 31./10. 1901 und zur Durchführung der Kapitalserhöhung bis 30./6. 1902. Der buchmässig durch die Zusammen- legung erzielte Gewinn ist zur Beseitigung des Fehlbetrages, zu Abschreib. sowie zur Deckung der Kosten der Wiederaufrichtung und der mit der Zusammenlegung der Aktien und Ausgabe von Vorz.-Aktien verbundenen Kosten zu verwenden. Ein etwa verbleib. Rest ist zur Errichtung einer Sonderrücklage zu benutzen, deren Verwendung sich nach folgenden Bestimmungen regelt. Die auszugebenden 1000 Vorz.-Aktien sollen Vork. Rechte dahin geniessen, dass sie von dem jährl. Reingewinn vor den St.-Aktien 6 % Div. vorweg erhalten und dass sie, sobald auch die St.-Aktien 6 % erhalten haben, an dem Rest des Reingewinnes gleichmässig mit diesen teil haben, dass sie ferner bei Liquid. der Ges. vorweg befriedigt werden. Insofern die Vorz.-Div. für 1901 u. 19 weder aus dem Reingewinn, noch aus der neu zu bildenden Sonderrücklage . werden kann, ist der Fehlbetrag aus dem Reingewinn der folgenden Jahre vorab 3 zahlbar. Die Vorz.-Div. für das 3. und die folg. Geschäftsjahre ist nicht Vom 3. Geschäftsjahre ab werden alljährlich aus dem Reingewinn der neuen 3 rücklage 5 % solange zugewiesen, als dieselbe den Betrag von M. 200 000 nicht 1 schreitet. Aus diesem Bestand werden event., ohne dass es besonderer bedarf, alljährlich die zur Zahlung der 6 % Vorz.-Div. an die Vorz.-Aktien fie träge entnommen. Der Ges. bleibt, sobald in 3 aufeinanderfolgenden Jahren . Vorz.- als auch die St.-Aktien eine Div. von 6 % oder mehr erhalten haben, Ar in einer Hauptversammlung der St.- und Vorz.-Aktionäre mit ¼ Mehrheit des 396 ing Beschlussfassung vertretenen A.-K. zu beschliessen, dass gegen eine einmalige 355 von 10 % des Nennwertes der Vorz.-Aktien diese unter Wegfall jeden Vorz.-Rech 3 ler St.-Aktien gleichgestellt werden. Die Vergütung von 10 % ist, soweit der „„ vorerwähnten Sonderrücklage ausreicht, dieser zu entnehmen. Sobald die Gleichste 1. der Vorz.-Aktien mit den St.-Aktien vollzogen ist, steht die Sonderrücklage zur v erfüguns