Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1131 der Befugnis erteilt, dieselbe an die Deutsch-Atlantische Telegraphen-Ges. in Köln zu übertragen, was durch Vertrag v. 2. Aug. 1899 geschehen ist. Das Kabel wird auf der Insel Fayal landen, auf der auch eine Station errichtet wird. Seitens der portugiesischen Regierung ist der Ges. die Verpflichtung auferlegt, so- bald aus dem Betrieb des neuen Kabels eine Div. von über 8 % sich ergiebt, ein Kabel von Fayal nach Santa Maria zu legen; ferner ist verlangt, dass auch die Insel Flores durch ein besonderes Kabel mit der Insel Fayal verbunden werde, sofern die Herstellung eines solchen Kabels sich als technisch ausführbar erweisen sollte. Der Europe & Azores Telegraph Comp. hat die Ges. eine Vergütung von £ 2500 zu zahlen, sobald das Kabel Borkum-Azoren-Nordamerika gelegt sein wird. Die portugiesische Regierung erhebt für den Depeschenverkehr über die Azoren eine Transitabgabe, welche für den hauptsächlich in Betracht kommenden Verkehr 5 Cent. französischer Währung pro Wort beträgt. Was die Verpflichtung anbelangt, die Kabellinie der Deutschen See-Telegraphen- Ges. von Borkum nach Vigo spät. bis 1904 zu übernehmen, so ist der Ges. das Recht dieser Übernahme durch entsprechende Verträge gesichert. In diesen Verträgen ist der Deutsch-Atlantischen Telegraphen-Ges. das Recht ein- geräumt, spät. bis Ende 1904 das Kabel oder die Aktien der Deutschen See-Telegraphen- Ges. unter gewissen in diesen Verträgen festgesetzten Bedingungen zu erwerben. Unter diesen Bedingungen befindet sich auch eine Vereinbarung, welche der Eastern Telegraph Comp. und der Brazilian Submarine Telegraph Comp., jetzt Western Telegraph Comp. genannt, bei der Erwerbung des Kabels oder der Aktien der Deutschen See-Telegraphen- Ges. durch die Deutsch-Atlantische Telegr.-Ges. das Recht zusichert, für ihren Besitz an Aktien der Deutschen See-Telegr.-Ges. demnächst Aktien der Deutsch-Atlantischen Telegr.- Ges. al pari bei der dann in Aussicht zu nehmenden Kapitalerhöhung zu beziehen. Unter Mitwirkung der Firma Felten & Guilleaume, Carlswerk A.-G., hat die Ges. ferner mit der Commercial Cable Comp. in New York Verträge abgeschlossen, wodurch dieselbe ihr ausgedehntes Telegraphennetz in den Ver. Staaten für den Verkehr mit Deutschland über das neue Kabel zur Verfügung stellt. Die Commercial Cable Comp. besorgt gegen entsprechende Vergütung den gesamten Telegraphendienst auf der ameri- kanischen Seite für die Ges. und hat auch in Bezug auf die Zuleitung des bei ihr auf- kommenden Verkehrs unter der Bedingung gewisser Gegenleistungen Zusagen an die Deutsch-Atlantische Telegraphen-Ges. gegeben, worunter hervorzuheben, dass der ganze amerikanisch-deutsche Verkehr, welcher den Linien der Commercial Cable Comp. zufällt. dem deutschen Kabel übergeben wird. Durch diese Abmachungen ist der Ges. der Anschluss und die Depeschenvermittlung mit den oben bezeichneten amerikanischen Gebieten gesichert, ferner sind Vereinbarungen getroffen für die Umleitung des Depeschenverkehrs im Falle der Unterbrechung des Kabels. Des weiteren sind betr. Austausches von Depeschen Abmachungen getroffen worden mit der Eastern Telegraph Comp., der Brazilian Submarine Telegraph Comp., jetzt Western Telegraph Comp. genannt, der Europe & Azores Telegraph Comp. und der Deutschen See-Telegraphengesellschaft. Wegen Herstellung des Kabels ist ein Vertrag mit der Telegraph Construction and Maintenance Comp. in London abgeschlossen. Das Kabel, dessen Länge 4141 Knoten beträgt, ist nach den neuesten Erfahrungen auf Grund bewährter Systeme konstruiert. Der Gesamtpreis für die Herstellung des Kabels ist £ 935 000 einschl. der Kosten für die Verlegung und einschl. der Kosten für Instandhaltung des Kabels während 30 auf- einander folgenden Tagen nach beendigter Verlegung. Die Sprechgeschwindigkeit des Kabels beträgt nach der Vorschrift des Kabelbetriebsvertrages wenigstens 25 Worte à 5 Buchstaben pro Minute. Als Termin für die Fertigstellung der beiden Kabelteile von Borkum nach Horta auf Fayal (Azoren) und von Fayal nach New York war in Übereinstimmung mit den Bedingungen der deutschen Koncession der 1. Okt. 1900 be- stimmt, doch konnte die Betriebseröffnung bereits am 1. Sept. 1900 stattfinden. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat sich auch das Bedürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel und für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüstet ist. Die Verwirklichung dieser Aufgabe wurde als eine gemeinschaftliche Aufgabe der Firma Feltern & Guilleaume aakwesk A.-G. und der Deutsch-Atlantischen Telegraphen-Ges. angesehen und es wurde zu „ in Nordenham unter der Firma „Norddeutsche Seekabelwerke Aktien- 4 Sellschaft am 29. Mai 1899 eine Ges. mit dem Sitz in Köln gegründet, welche die seitens der in Köln domizilierenden Land- u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land- und Seekabelwerken 38 und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten M.1 000 000k3 3 der N orddeutschen Seekabelwerke A.- G. beträgt M. 4 000 000, wovon „ ie irma Felten & Guilleaume und M. 1 000 000 die Deutsch-Atlant. Telegraphen- 8. selbst übernommen hat; auch von den Neu-Em. von 1900 wurden M. 1 000 000 ――――