1858 Verschiedene Gesellschaften und Nachträge. wurde, trat die Bank an die Begründung der Mecklenburg-Strelitzschen Hypothekenbank heran, um mit deren Hilfe noch fernerhin aus dem Baugeldergeschäft Hypoth. auf fertiggestellte Neubauten gewinnen zu können. Nach dem Inkrafttreten des Reichs- Hypothekenbankgesetzes habe die Bank aber in dieser Weise nicht mehr operieren können. Unter den dem Treuhänder übergebenen M. 191 461 013 Hypoth. befinden sich M. 7 476 602 kündbare Darlehen auf unbebaute und auf unfertige Grundstücke. Unter den freien Hypoth. sind mit Einschluss der oben erwähnten M. 6 221 449: M. 8 674 000 nicht unterlagsfähige Posten enthalten. Trotz der im Geschäftsbericht für 1900 ent- haltenen verhältnismässig günstigen Darlegung der Verhältnisse wurden am 18./5. 1901 die beiden Dir. der Bank Komm.-Rat Wilh. Schultz und Fritz Romeick auf Veranlassung der Königl. Staatsanwaltschaft verhaftet. Die beiden Dir. stellten der Bank ihr ge- samtes Vermögen freiwillig zur Verfügung, falls irgend welche Regressansprüche rechts- kräftig gegen sie gestellt werden. Die Deutsche Bank und die Bank für Handel u. Industrie haben in Ausführung des in der G.-V. der Pommerschen Hyp.-Aktienbank v. 8./6. 1901 denselben erteilten Mandats zu Mitgliedern der Kommission zur Untersuchung der Verhältnisse dieser Bank ernannt: Justizrat Maximilian Kempner in Berlin als Vors.; Dr. Willy Gerschel von der Rheinisch-Westfäl. Bodenkredit-Bank in Köln; königl. Bauinspektor Walter Kern, Bankier Theodor Marcus, den gerichtlichen Sachverständigen für Grundbesitz Adolf Oliven, letztere in Berlin. Über die von der Aufsichtsbehörde angeordnete amtliche Revision wurde im Reichs- Anzeiger vom 25./6. 1901 ein Bericht veröffentlicht, aus dem wir folgendes hier wiedergeben: „Ist die Lage der Bank vom Standpunkt der Aktionäre aus noch als ungeklärt zu betrachten, so genügt doch das vorliegende Material für Beurteilung der Lage der Gläubiger, insbesondere der Inhaber der ausgegebenen Hypoth.-Pfandbriefe. Unter Zugrundelegung der Schätzungen der Kommission ergiebt sich folgendes Bild: Die Anlage im Hypoth.-Geschäft betrug am 31./12. 1900 M. 204 814 000. Hiervon befanden sich im Gewahrsam des Treuhänders M. 191 461 000, während der Rest von M. 13 353 000 als sogenannte freie Hypoth. nicht als Pfandbriefunterlage diente. Von den Unterlage- Hypoth. sind seitens der Prüfungskommission nur M. 158 000 000 als zur Pfandbrief- deckung voll geeignet angesehen, also M. 33 461 000 als dazu ungeeignet herabgesetzt. Diese letzteren Hypoth. sind jedoch keineswegs als ganz oder auch nur als zum grösseren Teile wertlos vom Unterlagebestande gestrichen worden. Die Absetzung er- folgte vielmehr bei M. 1 844 000, die bis auf M. 100 000 als durch die Grundstückswerte gedeckt angesehen wurden, weil diese Hypoth. wegen Ungeeignetheit der Objekte, also aus prinzipiellen Gründen, nach gesetzlicher oder statutarischer Bestimmung nicht zur Pfandbriefdeckung verwendet werden durften. M. 23 600 000 überschritten nach Auf- fassung der Kommission die zulässige Beleihungsgrenze, hielten sich jedoch innerhalb der von der Kommission angenommenen Grundstückswerte, während der übrige Betrag in Höhe von M. 8 017 000 über die ermittelten Werte hinausging. Im ganzen sind so- mit seitens der Kommission als wertlos betrachtet. Von den freien Hypoth. zum Ge- samtbetrage von M. 13 353 000 sind M. 3 900 000 als durch den Wert der beliehenen Grundstücke gedeckt angesehen worden. Seit dem 31./12. 1900 hat der Status der Bank erhebliche Veränderungen erfahren. Es sind für den 20./6. 1901 folgende Zahlen festgestellt: Die Anlage im Hypoth.-Geschäft ist auf M. 192 444 000 zurückgegangen. In den Händen des Treuhänders befanden sich hiervon M. 178 437 000, von denen der Amortisations-F. mit M. 165 000 abzusetzen ist, während ein als Pfandbriefdeckung dienender, in Gewahrsam des Treuhänders befindlicher Barbetrag von M. 283 000 hinzu- tritt, sodass als Pfandbriefunterlage Hypoth. im Nennwert von M. 178 555 000 vorhanden sind. An freien Hypoth. sind M. 14 000 000 vorhanden. Von ihnen werden nach der Schätzung der Kommission mindestens M. 4 000 000 durch die Werte der beliehenen Grundstücke gedeckt. Die Veränderung im Bestande der Unterlage-Hypoth. erklärt sich daraus, dass M. 14 713 000 durch Zurückzahlung oder Verkauf in Abgang gekommen sind, während M. 1 689 000 hinzutraten. Nach Absetzung der seit dem 31./12. 1900 aus- geschiedenen Hypoth. von dem damals vorhandenen Bestand an Unterlage-Hypoth. ver- pleiben M. 176 748 000, von denen nach dem Ergebnis der Hypoth.-Prüfung M. 143 989 000 zur Pfandbriefdeckung geeignet sein würden; als ungeeignet wären mithin von dem am 20./6. 1901 vorhandenen Bestande an Unterlage-Hypoth. M. 32 759 000) abzusetzen, wenn die von der Revisionskommission nicht geprüften, seit dem 31./12. 1900 hinzugetretenen M. 1 689 000 in ihrem ganzen Betrage nach als zur Unterlage geeignet angesehen werden können. Am 20./6. 1901 betrug der Pfandbriefumlauf (gegenüber einem Betrage von M. 181 825 600 per 31./12. 1900) M. 174 902 900. In den Händen des Treuhänders befanden sich dagegen M. 178 555 000 Unterlagen, von denen die Prüfungskommission M. 8 117 000 (die Zahl ist durch die Veränderungen im Hypoth.-Bestande seit dem 31./12. 1900 nicht besinflusst worden), als wertlos betrachtet hat. Von den Unterlagen bieten mithin nach Ansicht der Kommission M. 170 438 000 den Pfandbriefen thatsächliche Deckung, während für M. 4 464 900 die Deckung aus dem sonstigen Vermögen der Bank zu entnehmen wäre. Dass diese Deckung zu beschaffen ist, ergiebt sich schon aus der Erwägung,