Versicherungs-Gesellschaften. 65 von M. 500 000 auf M. 125 000 reduziert und sind deshalb die ausgegebenen 400 Aktien à M. 500 u. 300 Aktien à M. 1000 in der Weise zusammengelegt worden, dass an Stelle von je 4 Aktien à M. 500 eine Aktie à M. 500 u. an Stelle von 4 Aktien à M. 1000 eine Aktie à M. 1000 getreten sind. Der Beschluss ist 1897 zur Durchführung gelangt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Juni. Liquidations-Bilanz am 20. Dez. 1900: Aktiva: Grundbesitz Paraguay 106 216, Bauten, Zäune etc. 8244, totes Inventar u. Vorräte 1334, Vieh 70 407, Kassa, Pfefferkorn 1315, Saldo Mercantil-Bank 3728, Debit. 616; Kassa, Leipzig 2008, Inv. 100, Unterbilanz 89 281. Passiva: A.-K. 125 000, Kredit., Paraguay 5978, do. Leipzig 152 271. Sa. M. 283 249. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Grundbesitz Paraguay 106 217, Bauten, Zäune etc. 8244, totes Inventar u. Vorräte 1334, Vieh 70 407, Kassa, Pfefferkorn 841, Saldo Mercantil-Bank 4032, Debitoren 60: Kassa, Leipzig 1677, Debitoren 30, Inventar 100, Unterbilanz 89 627. Passiva: A.-K. 125 000, Kredit., Paraguay 5424, do. Leipzig 152 145. Sa. M. 282 569. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vortrag a. 1899 65 680, Zs. 5948, Unkosten 663, Agio- verlust 104 044. – Kredit: Gewinn Paraguay u. Bilanzmehrwerte 86 708, Unterbilanz 89 627. Sa. M. 176 335. Dividenden 1886–1900: 0 %. Verlust Ende 1900: M. 89 627. Liquidator: Carl Willig. Aufsichtsrat: Vors. Prof. Dr. Ernst Hasse, Stellv. Max Kormann, Rich. Freyer, Max Lieberoth-Leden, Fritz Mayer, Otto Schwabe, Stadtrat Phil. Nagel, Prof. Dr. Herm. Howard, Leipzig. N―. Ä ―― Lersicherungs-Gesellschaften. „Augusta“' Allg. Deutsche Invaliden- und Lebens- Versicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin, Behrenstr. 58. Gegründet: Am 11. April bezw. 23. Juli 1900; handelsger. eingetragen am 23. Okt. 1900. Koncessioniert in Preussen lt. Urkunde vom 24. Sept. 1900. Gründer: 71 namhafte Gross- industrielle, Bankiers etc. aus allen Teilen des Deutschen Reiches. Zweck: Versicherungen von Kapitalien und Renten auf das menschliche Leben für den Fall des Todes, des Erlebens, der Erwerbsunfähigkeit und der Krankheit, sowie Versicherungen von Kapitalien und Renten für eine im voraus bestimmte Zeit. Der Schwerpunkt der neuen Ges. ruht in der Invaliditätsversicherung. Vor allem soll das Prinzip der Invaliden- versicherung in den Kreisen eingeführt werden, die von der staatlichen Versicherung nicht umfasst werden. Dies sind die selbständigen Erwerbspersonen und Angestellten mit einem Einkommen über M. 2000. Die Invalidenpolice der „Augusta“ deckt die gesamten, überhaupt vorhandenen Gesundheitsstörungen, schliesst also die Unfallgefahr in sich ein. Eine neue eigenartige Einrichtung bietet die „Augusta“ mit dem Sterbe- geld, das allen Versicherten, gleichviel ob Rentenempfänger oder nicht, geboten wird, sofern sie den Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre erleben. Es beginnt im sechsten Jahre mit 60 % der versicherten Jahresrente und kann allmählich bis auf das Dreifache derselben anwachsen. Invalidität wird schon als vorhanden angenommen, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit wenigstens sechs Monate lang um mind. in seiner bisherigen Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt worden ist. Die zu zahlende Rente wird nach dem Grade der Invalidität bemessen; ein Halbinvalide erhält die halbe, ein Ganzinvalide die volle versicherte Rente. Trotz eingetretener Invalidität hält die „Augusta“ die Versicherung weiter aufrecht. Es ermässigt sich sogar die fernere Prämie um den Prozentsatz der zuerkannten Invalidität. Durch besonders ausgestaltete Abarten ihrer Invaliditätsversicherung bezweckt die „Augusta“ ferner eine Fürsorge für Personen, die in festem Gehaltsverhältnis stehen, bisher aber entweder gar nicht oder nicht aus- reichend geschützt sind. Versicherungsbestand Ende 1900: Lebensversich. 104 Policen über M. 782 500 Kapital und M. 2000 jährl. Rente; Kriegsversich. M. 42 000 Kapital; In- validenrente 17 Policen über M. 19 400 Rente; Altersrente 3 Policen über M. 2000. Die Arbeitszeit der Ges. im ersten Jahre erstreckte sich hur über 2 Monate. Verfügbarer Organisationsbestand Ende 1900 M. 84 741, der durch eine im Febr. 1901 bewirkte weitere Einzahlung der Aktionäre um M. 300 000 verstärkt wurde. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Nam.-Aktien (Nr. 1–3000) à M. 1000, eingezahlt mit 25 %, zus. also M. 750 000. Erhöhung kann vor Vollzahlung erfolgen. Übertragung der Aktien ist nur mit Genehmigung des A.-R. zulässig. Stirbt ein Aktionär, so haben die Erben binnen einer vom Vorst. zu bestimmenden Frist einen neuen, dem A.-R. genehmen Er- werber der Aktien zu bezeichnen oder den Betrag der Wechselschuld gegen 3 % Zs. bei der Ges. zu hinterlegen. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1901/1902. II. 0