Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 97 Liegnitz-Rawitscher Eisenbahn-Gesellschaft in Rawitsch. Gegründet: Am 25. Mai 1897; handelsger. eingetragen am 17. Juli 1897. Koncession v. 12. April 1897 unbeschränkt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Letzte Statutenänd. vom 30. Sept. 1899. Gründer siehe Jahrgang 1899/1900. Zweck: Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von Liegnitz über Rawitsch nach Kobylin mit einer vollspurigen Abzweigung von Görchen nach Gostkowo und von Görchen nach Pakoslaw. Bahnlänge 130 km. Betriebseröffnung der Hauptstrecke am 10./2. 1898, der Nebenlinien am 15./5. 1898. Die Ges. besitzt einen Oderhafen bei Steinau a. O. mit Lagerschuppen; die Eröffnung der Station Steinau-Oderhafen als selbständige Tarif- station erfolgte am 1./9. 1900. Betriebsvertrag: Die Ges. hat den Betrieb der Bahn auf die Dauer von 20 Jahren von der Betriebseröffnung ab durch Vertrag v. 15. Sept. bezw. 22. Okt. 1897 der Ges. Lenz & Co. G. m. b. H. in Berlin übertragen. Nach Ablauf dieser Zeit steht es beiden Teilen frei, mit einjähriger, nur per 1. April zulässiger Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis zu lösen. Die Betriebsführerin führt den Betrieb für Rechnung der Liegnitz- Rawitscher Eisenbahn-Ges. und bestreitet aus den Einnahmen sämtliche Betriebsausgaben mit Aus- nahme der persönlichen und sachlichen Kosten der Centralbetriebsleitung, d. h. derjenigen, welche aus den Geschäften der Oberbetriebsinspektion. der Maschineninspektion, der Verkehrskontrolle und der Hauptkasse entstehen. Die letztgedachten Kosten trägt die Ges. Lenz & Co. G. m. b. H. Sie erhält als Entgelt für ihre Leistungen den zehnten Teil des Überschusses der gesamten Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben einschl. der gesetzmässigen Rücklagen. Der alsdann verbleib. Überschuss ist an die Eisenbahn- Ges. abzuführen. Kapital: M. 8 500 000 und zwar in 5000 Vorz.-Aktien A (Nr. 1–5000) und 3500 St.-Aktien B (Nr. 1–3500) à M. 1000. Die Vorz.-Aktien A gewähren den Anspruch auf eine vorzugsweise Beteiligung an dem Gesellschaftsgewinn (siehe Gewinn-Verteilung) und bei etwaiger Auflösung der Ges. den Anspruch auf Auszahlung ihres vollen Nennbetrages von M. 1000, bevor eine Auszahlung auf die St.-Aktien B geleistet werden kann. Den St.-Aktien B gewährleisten die Kreise Land- und Stadtkreis Liegnitz, Steinau, Wohlau, Guhrau und Rawitsch ab 1. April 1898 auf die Dauer von 20 Betriebsjahren von der Eröffnung des Betriebes ab eine Div. von 3½ % unter Vorbehalt der Erstattung der hiernach etwa geleisteten Zuschüsse aus den Überschüssen späterer Betriebsjahre, und zwar übernehmen von den zur Erfüllung einer 3½ % Dividende erforderlichen Zuschussbeträgen: Stadtkreis Liegnitz M. 48 091.68, Landkreis Liegnitz M. 499 619.12, Kreis Steinau M. 512 977.92, Kreis Wohlau M. 603 817.76, Kreis Guhrau M. 379 389.92, Kreis Rawitsch M. 1 456 108.80. Die Gewährleistung der genannten Kreise ist jedoch davon abhängig: 1. dass die Ges. die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages nicht ohne Einwilligung der gewährleistenden Kreise abändert, insbesondere, dass sie a) ihr Grundkapital und eine etwaige, von ihr aufzunehmende Anleihe die Summe von M. 8 500 000 nicht über- steigen lässt, b) die Bestimmungen über die Verwendung der Betriebseinnahmen (§§ 21 und 22 des Gesellschaftsvertrages) bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrecht erhält, c) den gewährleistenden Kreisen die zufolge der übernommenen Zuschussverpflich- tung zur Verzinsung etwa zugeschossenen Beträge erstattet (efr. § 22 des Gesellschafts- vertrages), wenn und insoweit ihre Einnahmen in späteren Betriebsjahren nach Deckung einer Div. von 4½ % für die Vorz.- und 3½ % für die St.-Aktien einen nach §$§ 22 des Gesellschaftsvertrages verfügbaren Überschuss ergeben; 2. dass die Ges. den Anspruch auf Zahlung der gewährleisteten Div.-Zuschüsse ein- tretendenfalls unter Vorlage der zur Prüfung ihrer geforderten Höhe erforderlichen Rechnungsbeläge innerhalb sechs Monaten nach Ablauf des Betriebsjahres, für welches die Div.-Zuschüsse verlangt werden, geltend macht. Für den Fall der Auflösung der Ges. infolge eines Ankaufs der Bahn durch den preussischen Staat hat sich der Kreis Wohlau das Recht vorbehalten, aus dem Gesell- schaftsvermögen die Erstattung derjenigen Zuschüsse zu verlangen, welche er auf Grund der übernommenen Div.-Garantie für die St.-Aktien B gezahlt hat, insoweit sie ihm nicht bereits aus den Überschüssen der Ges. erstattet sind. Anleihe: Die G.-V. vom 29. Sept. 1900 beschloss die Aufnahme einer Anleihe von M. 600 000 Zzwecks Vermehrung der Betriebsmittel. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst werden die Verwaltungs- und sonstigen Unkosten, sowie alle auf dem Unternehmen lastenden Steuern etc. bestritten, sodann werden die zum Ern.-F. und zu dem Bilanz-R.-F. (5 %, bis zu 10 % des A.-K.) und zu dem Spec.-R.-F. (bis M. 250 000 erreicht) abzuführenden Beträge entnommen. Demnächst werden die etwa an die Beamten der Ges. zu zahlenden Tantiemen, soweit sie aus einem den Betrag von 4½ % des A.-K. übersteigenden Reingewinn entnommen werden können und soweit nicht noch Rückstände aus Vorjahren an die gewährleistenden Kreise zu erstatten sind, 7 Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1901/1902. II. 0