126 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen. Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen. Kreis Altenaer Schmalspur-Eisenbahn-Act.-Ges. in Altena i. Westf. Gegründet: 21./8. 1886. Letzte Statutenänd. v. 29./3. 1900 u. 3./8. 1901. Koncession v. 24./5. 1886, 14./11. 1888 u. v. 3./6. 1901, als Nebenbahn lt. Gesetz v. 3./11. 1838. Zweck: Bau und Betrieb der schmalspurigen Eisenbahnen von untergeordneter Bedeutung im Kreise Altena: a) von Altena nach Lüdenscheid 14,55 km, im Betrieb seit 1. Okt. 1887; b) von Werdohl nach Augustenthal 10,59 km, im Betrieb seit 15. Dez. 1887; c) von Schalksmühle nach Halver 9,45 km, im Betrieb seit 5. März 1888. Die Bahnen sind ein- geleisig, mit Im Spurweite und für den Betrieb mit Lokomotiven hergestellt und schliessen in Altena, Werdohl und Schalksmühle mittels eines Anschlussgeleises an die Preussische Staatsbahn an. Nach Art. 17 der Koncession steht dem Minister der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichsaufsichtsbehörde die Berechtigung zu, zu verlangen, dass anstatt der betr. schmalspurigen Bahn eine Bahn mit normaler Spurweite gebaut werde. Betriebsmittel: 9 dreiachsige Tenderlokomotiven, 2 %gekuppelte Tenderlokomotiven, 18 Personenwagen, darunter 2 vierachsige, 1 Gepäckwagen, 3 Post- u. Gepäckwagen, 135 offene Güterwagen, 47 bedeckte Güterwagen, 4 Bahnmeisterwagen. Die ausserordentl. G.-V. v. 29. März 1900 beschloss die Verbindung der Strecke Werdohl-Augustenthal mit der Strecke Altena-Lüdenscheid durch Weiterführung des Geleises von Augustenthal nach Lüdenscheid und ferner die Verbindung des Bahnhofes Lüdenscheid der Ges. mit dem Staatsbahnhofe daselbst, Kostenanschlag M. 442 000. Die Ausgabe einer 4½ % Anleihe in Höhe von M. 600 000 zur Bestreitung obiger Ausgaben und ferner behufs Bestreitung der Baukosten eines Empfangsgebäudes auf Bahnhof Halver und zur Deckung schwebender Schulden wurde ebenfalls genehmigt. Die neue Linie muss nach der Koncession v. 3./6. 1901 binnen 1½ Jahren vollendet und dem Betrieb übergeben sein; die Ges. ist bestrebt, diese Frist auf 3 Jahre erstrecken zu lassen. Ankaufsrechte des Staates: Nach Art. 18 der Koncession ist die Staatsregierung berechtigt, von dem Rechte des Ankaufs der Bahnen nach Massgabe der Bestimmung des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. Nov. 1838 schon nach Ablauf von 10 Jahren nach Eröffnung des Betriebes, event. auf der zuletzt fertiggestellten Bahn, Gebrauch zu machen. Kapital: M. 2 100 000 in 1100 Vorz.-Inh.-Aktien Lit. A (Nr. 1–1100) à M. 1000, mit dem Vorrecht auf 4½ % Div. (ohne Nachzahlungsanspruch) und auf das Kapital im Falle einer Auflösung, und 1000 Inh.-Aktien Lit. B (Nr. 1–1000) à M. 1000. Der Staat ist mit M. 200 000 in Aktien Lit. A und mit M. 200 000 in Aktien Lit. B, die Landgemeinde Lüdenscheid mit M. 74 000 in Aktien Lit. A beteiligt. Anleihen: M. 300 000 in 4 % Oblig. von 1893, Stücke à M. 500, Zs. 1. April u. 1. OÖkt.; Tilg. durch Verl. im Juli-Sept. (erste 1898); rückzahlbar jährl. M. 3000 = 1 % nebst ersp. Zs. ab 1. April 1899. Von 1900 an verstärkte Tilg. oder gänzliche Rückzahlung vorbehalten. In Umlauf Ende März 1901: M. 294 000. Zahlst. siehe bei Div. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der ausgelosten Stücke in 11 J. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. Gen.-Vers.: I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst nach den Bestimmungen des der Genehmigung des Min. der öffentl. Arbeiten unterliegenden, periodisch zu revidierenden Regulativs die dem Ern.-F. und die dem Spec.-R.-F. A zuzuführenden Beträge, welche je nach den Bestimmungen des A.-R. mit mind. ¼0 % des Anlagekapitals jährl. zu bemessen sind. Dieser Spec.- R.-F. A ist bis zur Höhe von M. 60 000 zu verstärken; es können alsdann die Rücklagen mit Genehmigung des Min. der öffentl. Arbeiten solange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist. Tritt keine Verminderung ein, 80 fallen die Zuschüsse fort. 5 % zum R.-F. B (Bilanz-R.-F.), dann vertragsm. Tant. an Beamte, vom Rest 5 % an Bilanz-R.-F. B, dann vorerst auf die Aktien Lit. A 4½ % und auf die Aktien Lit. B bis zu 4½ % Div., Rest zur Div. gleichmässig unter Aktien A und B. Eine Nachzahlung von Div. auf die Vorz.-Aktien A findet nicht statt. Bilanz am 31. März 1901: Aktiva: Bahnkörper u. Betriebsmittel 2 582 336, Betriebsmaterialien 2723, Vorschüsse f. Vorarbeiten 4559, Debitoren 4661, Kassa 8464, Ern.-F. 77 059, R.-F. A 24 802, Kleiderkasse 613. Passiva: A.-K. 2 100 000, Anleihe 294 000, do. Tilgungskonto 6120, Ern.-F. 77 059, R.-F. A 24 802, do. B 33 677, Kreditoren 124 576, Kleiderkasse 613, Oblig.-Zs.-Kto 5490, alte Div. 465, Gewinn 38 416. Sa. M. 2 705 220. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 233 793, R.-F. A 1301, Ern.-F. 4702, Betriebsgewinn 57 534. – Kredit: Vortrag 775, Betriebseinnahmen 296 555. Sa. M. 297 331. Gewinn-Verwendung: R.-F. B 1842, Tant. 1675, Oblig.-Tilg. 3240, Div. an Aktien A 30 800, Vortrag 68.