Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen. 131 Kleinbahn Casekow-Pencun-Oder in Stettin. Gegründet: 30./12. 1896; handelsger. eingetr. 16./6. 1897. Letzte Statutenänd. v. 27./2. 1899, 30./6. 1900, 29./5. u. 25. 6. 1901. Konc. von 1897 auf 50 Jahre. Gründer s. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Bau Betrieb einer Kleinbahn von Casekow über Pencun nach Pommerensdorfa. d. O. Länge 42,9 km, davon 38,4 km mit 0,75 m u. 4,5 km mit 1,435 m (dreischienig) Spurweite. Die Strecke Casekow- Pencun-Scheune wurde am 8. April. 1899, die Reststrecke am 25. Okt. 1899 eröffnet. Der gesamte Bau und die Lieferung der Betr lebsmittel erfolgte von der Firma Stahlbahnwerke Freudenstein & Co., Berlin. Den Betrieb führen Lenz & Co., G. m. b. H., Abteil. Stettin. Kapital: M. 1710 000 in 3420 Nam.-Aktien à M. 500. Urspr. A.-K. M. 1 150 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 27./2. 1899 um M. 218 000 in 436 Nam.-Aktien à M. 500, lt. G.-V.-B. v. 29./5. 1901 um M. 104 000, lt. G.-V.-B. v. 25./6. 1901 um M. 238 000 (auf M. 1 710 000), sämtlich in Aktien à M. 1000. Die Übertragung der Aktien ist an die Einwilligung der Ges. gebunden. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. Gen.-Vers.: Im Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1901: Aktiva: Baukto 1 598 687, Kassa 220, Debit. 7311, Verlust 15 732. Passiva: A.-K. 1 368 000, Grundstückerwerbskto 15 125, R.-F. 233, Kreditoren 238 593. Öa. M. 1 621991 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: B a. 1899/1900 12 836, Gehälter 658, allg. Unkosten 1652. Sa. M. 15 732. – Kredit: Verlustsaldo M. 15 732. Dividenden: 1897/98–1898/99: 0, 0 % (Baujahre); 1899/1900–1900/1901: 0, 0 %. Direktion: Dir. Aug. Krüger, Scheune; Rittergutspächter Fritz Block, Battinsthal. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Otto Schiering, Stellv. Landrat Graf von Westarp, Landes-Rat Wolfg. Goeden, Landes-Baurat Emil Drews, Graf zu Dohna, Reg.-Rat Rud. Küll, Stettin. Grosse Casseler Strassenbahn Act.-Ges. in Cassel. Gegründet: Am 21. Juni 1897; handelsger. eingetragen am 21. Juli 1897. Gründer siehe Jahrgang 1899/1900. Letzte Statutenänd. vom 20. Dez. 1899. Koncessionsdauer bis 31. Dez. 1960. Nach Ablauf der Koncession, also am 1. Jan. 1961, ist die Ges. auf Verlangen der Residenzstadt Cassel verpflichtet, das Bahn- unternehmen, mit Ausnahme der Fonds, Kassenbestände, Forderungen u. Zusicherungen, schulden- und lastenfrei an die Stadt unentgeltlich abzutreten, vorbehaltlich der den übrigen Gemeinden zustehenden Entschädigungsanspr üche nach Verhältnis der „„ ihres Gebietes. Zweck: Erwerb, Erpachtung und Verpachtung, Bau, Ausrüstung und Betrieb von Strassen- bahnen zur Beförderung von Personen und Gütern in Cassel und dessen Umgebung und alle damit in Zusammenhang stehende Thätigkeiten. Die beiden inzwischen aufgelösten Gesellschaften: Casseler Stadteisenbahn und Casseler Strassenbahn wurden 1897 für M. 855 000 bezw. für M. 2 040 000 übernommen, das Liniennetz erweitert u. elektr. Betrieb durch Siemens & Halske, A.-G., eingeführt. Bahn- länge 22,10 km, davon zweigeleisig 14,40 km u. eingeleisig 7,70 km, Länge aller Geleise mit Ausnahme derjenigen auf den Betriebsbahnhöfen 37, 80 Kkm. Im regelmässigen Betriebe werden jetzt die nachstehenden Linien von insgesamt 33,65 km Betriebslänge gefahren: 1) Königsplatz-Wilhelmshöhe; 2) Königsplatz-Marktplatz (Wehlheiden); 3) Holländische- strasse-Wilhelmshöher Allee (Kirchweg); 4) Holländischestrasse- Hohenzollernstrasse- Mulang; 5) Bahnhof Cassel-Frankfurterstrasse (Niederzwehren); 6) Bettenhausen-Bahnhof Cassel-Germaniastrasse; 7) Bettenhausen-Hedwigstrasse Cassel-Rothenditmold. Die Erlaubnis zur Strassenbenutzung ist seitens des Bezirksverbandes und seitens der Gemeinden Cassel, Wehlheiden, Kirchditmold, Rothenditmold und Bettenhausen ohne Entgelt erteilt wor den, dagegen ist die Ges. ver pllichtet, die gesamte zum Bahnbetriebe und zur Beleuchtung der Wagen erforderliche elektrische Kraft ausschliesslie h aus dem Elektri- citätswerk der Stadt Cassel zu entnehmen und zwar gegen ein Entgelt, welches für den Verbrauch von 500 000 Kilowattstunden p. a. auf 14 Pf. Pro Kilow: attstunde vereinbart ist und sich bei Mehrverbrauch darüber hinaus bis auf 11½ Pf. erm ässigen kann. Die Preise gelten für die ersten 10 Betriebsjahre. Nach dieser Zeit tritt eine Ermässigung bezw. Erhöhung der Einheitssätze in dem gleichen Verhältnis ein, wie sich die durch- schnittlichen Selbsterzeug ungskosten des Stre omes in den letzten 3 Betr iebsjahren gegen die durchschnittlichen Selbsterzeugungskosten 1 in den ersten 3 Betriebsjahren ermässigt bezw. erhöht haben. Fernere Ermässigungen bezw. Erhöhungen finden von 5 zu 5 Jahren in sinngemässer Weise statt. Die Stadt wird der Ges. in keinem Falle einen höheren Preis in Anrechnung bringen als den, welchen die Stadt anderen grösseren Abnehmern bei Stromabgabe zum Kre aftbetrieb berechnet. Bis zum 31. Dez. 1903 ist der Preis auf höchstens 12 Pf. pro Kilowattstunde festgesetzt worden. Verkehrsübersicht 1897/98–1900) 1901: Fahrgäste: 2 870 061, 4 412 150, 5 836 242, 7 167 803; Betriebseinnahmen: M. 379 550, 535 164, 669 765, 800 671. 9*