Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen. 141 Ostpreuss. Südbahn, sowie mit Abzweigungen von Prawten über Schaaksvitte bis zum Schaaksvitter Hafen und in der Stadt Königsberg vom Königsthor bis zum Oberpregel. Bahnlänge insgesamt 59,95 km, Spurweite 75 cm. „ Betriebseröffnung zweier Teilstrecken im Jan. bezw. Okt. 1900, der Reststrecken mit Ausnahme der Hafengeleise in Schaaksvitter im Juni und Sept. 1901. Bau und Betrieb führen Lenz & Co. G. m. b. H. Die Ges. steht betreffs der Teilstrecke Königsberg- Podewitten mit der Wehlau-Friedländer Bahn in Betriebsgemeinschaft. Kapital: M. 2 000 000 und zwar M. 333 000 in 333 St.-Aktien Lit. A à M. 1000 und M. 1 667 000 in 1667 St.-Aktien Lit. B à M. 1000. Den St.-Aktien Lit. A wird eine 3½ % Div. auf die Dauer von 43 Jahren von der Betriebseröffnung ab seitens des Landkreises Königsberg gewährleistet. Die St.-Aktien Lit. A unterliegen der planm. Ausl. mit jährl. mind. 1 % des urspr. gewährleisteten Kap.- Betrages unter Zuwachs der ersparten Zinsbeträge, sodass nach Ablauf der 43 Jahre sämtliche Aktien Lit. A zur Ausl. gelangt sind. Die ausgel. Aktien sind alsdann gegen Erstattung des Nennwertes vom Landkreise Königsberg in Preussen einzulösen und haben fortan mit den St.-Aktien Lit. B gleiche Rechte. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. (Bis 1900 1./10.–30./9.) Gen.-Vers.: Juli-Sept. stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Dotation des Ern.-F., 5 % zum R.-F., Rücklage für Spec.-R.-F., sodann 3½ % Div. an St.-Aktien Lit. A u. B, vom verbleib. Überschuss event. Tant. an Vorst. und Beamte oder Aktien-Amortisation, Rest an sämtliche Aktien gleichmässig. Bilanz am 31. März 1901: Aktiva: Bankguthaben 220 667, Baukosten bis 31./3. 1901 1 808 491, Kassa 7, Landkreis Königsberg % Zinsgarantie 5827, Kautionskto 177 000. Passiva: A.-K. 2 000 000, Disp.-Kto 29 157, Lenz & Co., Baukto 7, Lenz & Co. 177 000, Div. auf Aktien Lit. A 5827. Sa. M. 2 211 991. Dividenden: 1899–1899/1900: 0 % (Baujahre); 1900/1901 6 Jahr): Aktien Lit. A: 3½ %; Aktien Lit. B: 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Vorstand: Landes-Bau-Insp. Franz Stahl. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Landeshauptmann Rud. von Brandt, Stellv. Landesbaurat Wilh. Varrentrapp, Reg.-Rat Rich. Schauinsland, Ober-Reg.-Rat Bergmann, kgl. Baurat Thomas, Königsberg; Exc. Wirkl. Geh. Rat Aug. Graf Dönhoff-Friedrichstein; Landrat Majoratsbes. von Batocki, Bledau. Königsberger Strassenbahn-Aktien-Gesellschaft. Direktion in Königsberg i. Pr., Mittelhufen, Bahnstr. 29. Sitz in Berlin, Rosenthalerstr. 40. Gegründet: 3./5. 1881 als Königsberger Pferde-Eisenbahn-Ges. Letzte Statutänd. v. 18./11. 1899 u. 2./9. 1901. Die G.-V. v. 2./9. 1901 beschloss Abänderung der Firma wie oben. Zweck: Erwerb derjenigen Rechte zur Erbauung und zum Betriebe von Pferde-Eisenbahnen in und bei Königsberg i. Pr., welchen den Eisenbahnbauunternehmern Reymer & Masch durch die Koncession des Magistrats zu Königsberg i. Pr. vom 3. März 1881, sowie durch die Koncession der Landesdirektion der Provinz Ostpreussen vom 14. April 1881 ver- liehen worden sind; Erbauung bezw. Erwerb und Betrieb der in den vorgedachten Koncessionen bezeichneten Linien. Erwerb und Ausnutzung von Koncessionen für andere Linien in- und ausserhalb Königsbergs. Nach 20 Jahren ab 31./5. 1881 konnte die Stadt die Bahnanlage gegen Erstattung des Wertes als Eigentum übernehmen; nach Ablauf der Koncession (31./5. 1921) wären auch die Geleise als Eigentum der Stadt zugefallen. Der Magistrat Königsberg hat am 18./6. 1901 die Bahnanlage innerhalb der Thore der Stadt übernommen; über den Modus, nach welchem die Übernahme zu erfolgen hatte, wurde die Feststellungsklage angestrengt und ist in letzter Instanz vom Reichsgericht am 10./2. 1900 die Klage zu gunsten der Stadt dahin entschieden worden, dass die Ges. verpflichtet ist, die Bahnanlagen, soweit sie sich auf den städt. Strassen befinden, nebst Wagenpark spät. am 18./6. 1901 der Stadtverwaltung zu übergeben und dass die dafür zu zahlende Entschädigung von den gemäss der Verträge zu bestellenden Sachverständigen lediglich nach dem Sachwerte der in den Strassen befindlichen von der A.-G. hergestellten Bauwerke, nicht aber nach dem Nutzungswert des Bahnunternehmens zu bemessen ist. Dagegen bleiben sämtliche bisher betriebenen und neu erbauten Aussenlinien mit einer 60jährigen Koncession im Besitz der Ges. Nach dem Abkommen über die Abfindung der Ges. durch die Stadt Königsberg macht die insgesamt an die Pferdebahn zu zahlende Summe M. 953 995 aus, die sich wie folgt zusammensetzt: 1) die Gesamtentschädigung für die Pferdebahnanlagen in der Stadt einschl. des Pferdebahndepots Heumarkt 2 etc. beträgt M. 712 451.23. Hiervon kommen in Abzug der Schätzungswert der beseitigten Pferdebahnanlage Poststrasse-Steindammer Thor M. 40 748.78, bleibt M. 671 702.45. Dazu tritt a) der Materialwert der elektr. Linie Poststrasse-Steindammer Thor M. 59 743.02, b) Übernahmepreis der Bahnanlage Königsthor-Kalthof M. 225 000, c) für Verbesserung des Depotgrundstücks M. 824.69, zus. M. 957 270.16 abzügl. Hypoth. auf Heumarkt 2 M. 100 000, welche die Stadt übernommen hat, verblieben M. 857 270.16, von welchem Betrage ab- zusetzen waren: vertragl. Gewinn-Anteile 1896–99 mit M. 46 089.85, Pflasterkosten M. 6756.01, lauf. Hypoth.-Zs. M. 909.03, somit verblieben M. 803 515.27, welche die Ges. bar empfing.