142 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen. Die Ges. betrieb bis 1901 folg. Strassenbahnlinien im Bezirk der Stadtgem. Königs.- berg und im Landkreis Königsberg: 1) Kronenstrasse-Steindammer Thor bezw. Tier. garten, 3,633 km; 2) Kronenstrasse-Rhesastrasse, 2,718 km; 3) Ostbahnhof-Königsthor, 3,120 km; 4) Ostbahnhof-Tiergarten, 3,605 km (nicht befahren); 5) Hinterrossgarten- Steindammer Thor bezw. Tiergarten, 3,888 km (Elektrischer Betrieb am 11./8. 1900 eröffnet); 6) Königsthor-Tiergarten, 3,905 km; 7) Poststrasse-Steindammer Thor-Hufen, 2, 410 km. Die Linien 1–6 wurden am 18./6. 1901 der Stadt übergeben; Linie 7 ist von der Ges. elektrisch ausgebaut und wird die Teilstrecke Poststrasse-Steindammer Thor sowohl von der Ges. als auch von der Stadt gemeinschaftlich betrieben, wogegen die Stadt das Recht hat, ihre Wagen bis Louisenhöhe verkehren zu lassen. Auch die Linie 8) Königs- thor-Kalthof, 4, 858 km wurde lt. G.-V.-B. v. 25./8. 1901 an die Stadt abgetreten (s. oben). Ausserdem sind Koncessionen erteilt für folgende Aussenlinien, die im Besitz der Ges. verbleiben: 9) Steindammer Thor-Amalienau, 3 km; 10) Steindammer Thor-Fuchs.- berger Chaussee-Labiauer Bahn, 1, 500 km; 11) Steindammer Thor-Tiergartenstr, 1, 650 km; 12) Steindammer Thor-Hohenzollernstrasse und Pillauer Landstrasse, 1,750 km (die Linien 9–12 werden seit Juni 1901 elektrisch betrieben). Ferner die Linien: a) Amalienau- Juditten, b) Fuchsberger Chaussee-Beethovenstrasse bis zur Centrale. Eine grosse Ring- linie ist seitens der Ges. projektiert. Lt. Vertrag mit dem Landkreise Königsberg vom 24./5. 1898 und lt. Urkunden der kgl. Regierung vom 4./3. 1899 und 9./6. 1900 wurde die Genehmigung zum Betriebe der oben unter 9–12 benannten Linien auf die Dauer von 60 Jahren vom Tage der Betriebs.- eröffnung erteilt und sind besondere erschwerende Bedingungen bis auf die allgemein üblichen in der Koncession nicht enthalten. Eine Grundentschädigung für die Benutzung der Chausseen hat die Ges. nicht zu zahlen, dagegen sind an die Strasseneigentümer 25 % desjenigen auf diesen Strecken erzielten Reingewinnes, der sich nach einer 6 % igen Verzinsung des A.-K. ergiebt, mind. aber jährlich M. 6000 als Entschädigung zu bezahlen. Für die Erfüllung der von der Ges. übernommenen Verpflichtung haften die von ihr in die Strassen hineingebauten Materialien und eine in Höhe von M. 478 000 bestellte Kaution. Der Bau der neuen Aussenlinien mit oberirdischem elektrischen Betriebe wurde der Elektricitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co. übertragen. Die Kosten der Neuanlagen und der elektr. Centrale (in Bahnstrasse Mittelhufen), die derartig angelegt ist, um auch die bereits vorhandene grosse Nachfrage nach Kraft für Beleuchtung und industrielle Zwecke befriedigen zu können, betrugen ca. M. 1 800 000; für den Ausbau resp. die Umwandlung eines Teiles der früher koncessionierten Linien, zur Ablösung älterer kontraktlicher Unternehmerrechte mit M. 250 000, zur Stellung von Kautionen, sowie zur Vergrösserung des Betriebes waren überdies ca. M. 800 000 erforderlich. Diese Kosten wurden durch die Em. der neuen M. 1 995 500 Vorz.-Aktien von 1898 gedeckt. Im Mai 1899 wurde von der Aktienbrauerei Schönbusch das Elektricitätswerk Louisenhöh übernommen, welches die Strassenbeleuchtung des Vorortes Mittelhufen und Privatanschlüsse versorgt. Die Ges. erhielt die ausschliessliche Koncession bis 1915 für die Gemeinden Vorderhufen und Mittelhufen. Nach Ablauf dieser Zeit steht der Ges. ein Vorzugsrecht gegenüber allen anderen Konkurrenten zu. Dieses Elektricitätswerk ist nach der Centrale in Bahnstrasse Mittelhufen verlegt worden. Statistik: 1895/96 1896/97 1897/98 1898/99 1899/1900 1900/1901 Personenfrequenz exkl. M% Nicht an- Abens 713 453 076 3 750 213 4 443 159 4 350 018 4 229 528 h Brutto-Einnahme . . M. 464 531 503 589 594 332 616 287 561 544 461 011 Elektr. Centrale - . „ — — — 56 000 Kapital: Ende Juni 1901: M. 3 300 000 und zwar M. 1 304 500 in 2609 Vorz.-Aktien Nr. 1 bis 2700 à M. 500 und M. 1 995 500 in 1994 Vorz.-Aktien Lit. B Nr. 1–1994 à M. 1000 und 1 solchen Nr. 1995 à M. 1500. Es ist somit ein einheitliches A.-K. vorhanden. Vollberechtigte St.-Aktien existieren nicht mehr, ausser 30 Stück, welche nur noch das Recht auf Zus. legung in Vorz.-Aktien geniessen. Urspr. A.-K. M. 650 000 in 1300 Aktien à M. 500, erhöht lt. handelsger. Eintragung v. 9. Nov. 1881 um 700 Aktien à M. 500 auf M. 1 350 000. Lt. G.-V.-B. v. 13. Okt. 1888 Umwandlung derjenigen Aktien, auf welche 40 % zugezahlt wurden, in Vorz.-Aktien (worauf M. 765 500 zugezahlt), sodass Ende Juni 1889 und 1890 bestanden M. 586 500 in St.-Aktien und M. 763 500 in Vorz.-Aktien. Lt. G.-V.-B. vom 7. Jan. 1892 und vom 10. Okt. 1896 wurde dann die weitere Umwandlung der restlichen St.-Aktien in Vorz- Aktien gestattet, mit der Bestimmung, dass die nach einer bestimmten Frist, welche am 20. Dez. 1896 ablief, nicht durch Zuzahlung umgewandelten St.-Aktien im Verhältnis von 6 : 1 zusammenzulegen und als Vorz.-Aktien zu behandeln waren. Lt. Eintragung vom 25. Jan. 1898 hat darauf das A.-K. M. 1 304 500 in 2609 Vorz.-Aktien à M. 500 betragen. Die G.-V. vom 14. Dez. 1897 beschloss Erhöhung auf M. 2 000 000 durch Ausgabe von 694 Vorz.-Aktien à M. 1000 und 1 Stück zu M. 1500; der Beschluss ist von der G.-V. vom 14. Juli 1898 wieder aufgehoben und statt dessen die Erhöhung um M. 1 995 500