Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 209 20 % an die Gläubiger einschliesslich der Obligationäre; b) zur Zahlung einer Summe von M. 2 000 000 seitens des Konsortiums direkt an die neue Ges., welche zuzügl. der den Debitoren zu entnehmenden Beträge zur Beschaffung eines neuen Betriebs-F. von M. 1 800 000 und zur Bereitstellung der für den Fertigbau der Werke nötigen auf M. 1 360 000 angenommenen Summe dienen sollen. Der vom Konsortium gemäss Nr. 4 zu zahlende Kaufpreis vermindert sich um die Summe, welche 20 % auf die Forderungen derjenigen Gläubiger ausmacht, welche gemäss dem Vorschlag sub 1 A zu befriedigen sind. Dementsprechend vermindert sich alsdann der Betrag jeder Gattung der von dem Konsortium gemäss Nr. 4 zu übernehmenden Werte in gleichem Verhältnis. 5) Das Konsortium verpflichtet sich, diejenigen Vorz.-Aktien der neuen Ges., welche etwa von den alten Aktionären auf Grundlage besonderer Vorschläge nicht bezogen werden sollten, seinerseits zu dem gleichen Durchschnittskurse wie die oben erwähnten M. 9 600 000 der nämlichen Vorz.-Aktien zu beziehen. Die Durchführung dieses Konkordats geschieht unter der Kontrolle zweier in der Gläubigerversammlung zu bestimmenden Kontrolleure. Als Erfüllungsort für alle aus dem Konkordat hervorgehenden Verpflichtungen wird Luxemburg vereinbart. Die Bank für Handel u. Ind. erhält für die Leitung und Durchführung der Reorganisation eine Kommission von 1 % auf das Nominale der Werte der neuen Ges. mit Ausnahme der St.-Aktien. Die Kapitalisierung würde sich, falls die Gläubiger und die Bankgruppe sich für die Annahme obigen Angebots von Vorz.-Aktien entscheiden, wie folgt stellen: An Schuldverschreib. würden nur die alten Schuldverschreib. der Zeche Dannenbaum mit M. 1 846 000 verbleiben. Neu auszugeben wären Vorz.-Aktien: a) an die Gläubiger bei Annahme einer Schuldenmasse von M. 25 800 000 und 110 % M. 28 380 000, b) an die Aktionäre bezw. die Bankgruppe M. 1 000 000, c) an die Gruppe für die Beschaffung von M. 2 000 000 bar M. 2 667 000. Insgesamt M. 32 047 000 Vorz.-Aktien. An St.-Aktien würden auszugeben sein an die Aktionäre bezw. die Bankgruppe M. 8 000 000. Dem- gemäss würde die Gesamtkapitalisierung betragen M. 41 893 000. Die festen Lasten be- tragen dann rund M. 75 000 (4 % auf M. 1 846 000). Die Div. der St.-Aktien beginnt alsdann hinter 5 % auf M. 32 047 000 Vorz.-Aktien zuzügl. M. 75 000 Zs., d. h. hinter M. 1 667 350 Reinüberschuss. Lt. G.-V.-B. v. 22./6. 1901 können die Aktionäre beziehen a) gegen nom. frs. 7500 Differdingen- Dannenbaum- Aktien für nom. M. 2000 St.-Aktien der Deutsch-Luxemburg. Ber gwerks- und Hütten-Akt.-Ges. mit Div.-Recht ab 1./1. 1902, oder b) gegen nom. frs. 25 000 alte Aktien für nom. M. 8000 St.-Aktien der neuen Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1902, sofern sie sich für 5 % ihres Besitzes an alten Aktien, also für nom. frs. 1250 = M. 1000 durch Übernahme einer Vorz.-Aktie der neuen Ges. von nom. M. 1000 zu pari gegen Barzahlung beteiligen. Aktionäre, welche nicht bis zum 30./9. 1901 ihre Aktien vorlegen, werden so angesehen, als ob sie den Modus a des Angebotes acceptiert hätten. Aktionäre, welche von dem vorstehend unter b) gemachten Anerbieten Gebrauch machten, hatten ihre Aktien in durch frs. 25 000 teilbaren Nennbeträgen einzuliefern und den entsprechenden Barbetrag zu leisten; sie erhielten alsdann von den eingelieferten Aktien 8 Stück zurück, versehen mit einem Stempelaufdruck: „Diese Aktie wird nach Durchführung des Konkordates und Eintragung der Durchführung des Erhöhungs- beschlusses der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- und Hütten-Akt.-Ges. gegen eine Stammaktie von nominell M. 1000 dieser Ges. kostenfrei umgetauscht.' Gegen die ge- leistete Barzahlung wurde eine Quittung erteilt, welche zur Erhebung der entfallenden Vorz.-Aktien bei derjenigen Stelle, welche die Quittung ausgestellt hat, berechtigt. Der Betrag des Schlussscheinstempels war jedem Antrage beizufügen. Aktionäre, welche auf Grund ihres Aktienbesitzes Stamm- oder Vorz.-Aktien von nom. M. 1000 nicht empfangen konnten, erhielten Bescheinigungen, welche zum Bezuge von solchen Aktien berechtigen, sobald sie zusammen mit anderen dergleichen Be- scheinigungen, welche insgesamt den Bezug einer oder mehrerer Aktien erlauben, vor- gelegt werden. Nach Nachrichten von Ende Oktober 1901 sollen über 30 % des A.-K. unter Zu- zahlung von 5 % auf den Nennwert den Umtauschmodus B gewählt haben. Lt. G.-V.-B. v. 12./8. 1899 entfallen auf jede Aktie der Akt.-Ges. Zeche Dannenbaum in Liquid. frs. 1000 Aktien und frs. 250 4 % Oblig. der Differdinger Ges. Die Aktionäre der Zeche Dannenbaum erhalten für jede frs. 250 Üblig. die Konkordatsmässige Abfindung. Sie können aber, ohne erst den Umtausch vornehmen zu müssen, Aktien der Deutsch- Luxemb. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. im gleichen Verhältnis und unter den gleichen Modalitäten beziehen, wie die Differdinger Aktien, mit der Massgabe, dass jede Aktie der Zeche Dannenbaum gleichgerechnet wird einem Nennbetrage von fr. 1000 in Aktien der Differdinger Ges. Frist 30./9. 1901. (Siche auch Deutsch- Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-A. 0 in Bochum, Bei 200.) Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1901/1902. II. 14