1 39 Farben- und Bleistift-Fabriken etc. trag vor Ablauf der 15 Jahre durch 3 monat. Kündigung aufzulösen, falls die Aktienges. sein Angebot, die Ultramarinfabrik gegen Gewährung von Aktien zu pari bis zum Be- trage von M. 1 250 000 und event. Barzahlung und Gewährung von 500 Genussscheinen zu übernehmen, abgelehnt haben sollte. Die Gründer J. Zeltner, H. Dietz, C. und O. Leverkus erhielten ferner als Vergütung für den inneren Wert der abgetretenen Geschäfte je 250, zus. 1000 Stück Genussscheine. 1890 wurden noch folgende Werke erworben, indem die Firmen: a) J. Nuppeney & Co. in Andernach, b) Jordan & Hecht in Goslar und c) Gebr. Bahl & Co. in Montabaur die ihnen gehörigen Fabriken nebst An- und Zubehör der A.-G. übertrugen und in An- rechnung auf den Kaufpreis ad a) 100 Aktien, ad b) 110 Aktien und ad c) 12 Aktien erhielten; ferner haben die Aktiengesellschaften a) Sophienau zu Sophienau bei Eisfeld, b) Blaufarbenwerk Marienberg in Bensheim, c) Hannoversche Ultramarin- fabrik vorm. Egestorff in Linden, d) Schweinfurter vorm. Heidelberger Ultramarinfabrik in Oberndorf ihre Aktiven und Passiven, und zwar die Ges. ad a) gemäss der Bilanz vom 31. Dez. 1889 und die drei anderen Ges. gemäss den Bilanzen vom 30. Juni 1889 in die A.-G. eingebracht und dafür erhalten: ad a) 371 Aktien und M. 250 bar, ad b) 483 Aktien und M. 219 515.60 bar, ad c) 750 Aktien und M. 37 500 bar, ad d) 679 Aktien und M. 37 900 bar. Die Fabriken Büchner, Pfungstadt und Holtzapfel, Grub, stellten den Betrieb auf eine Reihe von Jahren ein; Theunert & Gechter, Chemnitz, auf immer. Egestorff- Salzwerke übertrugen den Ultramarinverkauf vom 1./1. 1891 ab der Vereinigung. Der Umsatz 1900/1901 war geringer wie im Vorjahre und hatte eine Produktionseinschränkung zur Folge; in der Fabrikation konnten indes Ersparnisse gemacht werden, sodass der Gewinn den des Vorjahres noch übertrifft. Zweck: Fabrikation von Ultramarin, von chemischen u. anderen Artikeln, sowie der Handel mit solchen; auch kann sich die Ges. an Unternehmungen zu gleichen Zwecken beteiligen. Kapital: M. 5 500 000 in 5500 Aktien (NI. 1–5500) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 2 500 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 19. Juli 1890 um M. 3 000 000 (auf M. 5 500 000) in 3000 Aktien à M. 1000, von denen 2505 zur Übernahme der 1890 nachträglich angekauften Fabriketablissements verwendet wurden. (Siehe unter Gegründet, Abs. 5.) Genussscheine: 1000 Stück auf Namen mit Coupons und Talons. Sie berechtigen zum ratier. lichen Bezuge des in der Gewinnverteilung erwähnten Überschusses, werden wert- und kraftlos im Falle Auflösung der Ges. wegen eines 33 % des Grundkapitals übersteigen- den Verlustes. In allen sonstigen Fällen sind dieselben gegen eine Vergütung des 12½ fachen Betrages des Durchschnittes der Beträge, welche in den vorhergegangenen drei Geschäftsjahren allenfalls auf die Genussscheine aus dem Reingewinn entfallen sind, mindestens aber mit M. 1000 per Stück einzulösen. Das Recht der Einlösung steht der Ges. auf Beschluss der G.-V. auch während ihrer Dauer zu, jedoch nur aus dem der G.-V. zur Verfügung stehenden Gewinnreste. Durch die partielle Einlösung mindert sich entsprechend der Zahl der eingelösten Genussscheine der event. Gewinnbezug der übrigen Genussscheine. Anleihen: I. M. 2 000 000 in 4½ % Prioritätsobligationen von 1890, rückzahlbar zu 105 %, 1600 Stücke Lit. A à M. 1000 u. 800 Lit. B à M. 500. Zs. 30./6. u. 31./12. Tilg. ab 1891 in 27 Jahren durch jährl. Ausl. im März auf 30. Juni; kann ab 30. Juni 1893 verstärkt, sowie der ganze Anleiherest mit 3 monat. Frist per 31. Dez. gekündigt werden. Bei verstärkter Tilgung sind die Mehrzahlungen stets auf die zuletzt fällige Amortisations- rate zu verrechnen. Als Sicherheit dient eine Hypothek zur ersten Stelle auf Immobi- lien (taxiert zu M. 3 695 307) in Höhe von M. 2 000 000 zu gunsten des Bankhauses Bass & Herz in Frankfurt a. M. Die Inhaber der Partialobligationen können ihre per- sönlichen Rechte aus denselben selbständig gegen die Ges. geltend machen. Die Firma Bass & Herz ist berechtigt, die Rückzahlung des gesamten noch nicht getilgten Anlehens samt 5 % Aufschlag zu verlangen, falls die Aktienges. sich auflösen oder durch Fusion mit einer anderen Ges. der letzteren ihr gesamtes Vermögen übertragen oder ihre Zah- lungen einstellen, oder mit der Zahlung fälliger Zinsen oder einer Amortisationsrate länger als acht Tage im Rückstande bleiben oder die verpfändeten Liegenschaften oder einen Teil derselben ohne Zustimmung der Kreditorschaft veräussern sollte. Am 30./6. 1901 noch in Umlauf M. 397 500. Kurs Ende 1896–1901: 106, 105, 104.80, 104.80, 104, 104 %. Notiert in Frankfurt a. M. II. M. 1 000 000 in 4 % Prioritätsobligationen von 1895. rückzahlbar zu 102 % Stücke Lit. A à M. 1000, Lit. B à M. 500. Zs. 30./6. u. 31./12. Tilg. ab 1896 in 41 Jahren durch jährl. Ausl. im März auf 30. Juni: kann beliebig verstärkt werden oder mit 3 monat. Frist auf 31. Dez. gekündigt werden. Bei verstärkter Tilgung sind die Mehr- zahlungen stets auf die zuletzt fällige Amortisationsrate zu verrechnen. Als Sicherheit dient eine Hypothek zur ersten Stelle auf das Fabriketablissement zu Linden, auf das Fabrikanwesen etc. zu Goslar, do. Sophienau zu Schwarzenbrunn, auf den gesamten, das Blaufarbenwerk Marienberg bildenden Grundbesitz in den Gemarkungen Lautern und Reichenbach i. H. (insgesamt taxiert zu M. 1 706 310.60) zu gunsten des Bankhauses Bass & Herz. Rechte der Inhaber der Stücke und der Firma Bass & Herz wie oben. Am 47*