― 3 Noten-Banken. 3 Kapital: M. 150 000 000 in 40 000 Anteilscheinen (Nr. 1–40 000) àa M. 3000 und 30 000 Anteil- scheinen (Nr. 40 001–70 000): à M. 1000, sämtlich auf bestimmte Namen lautend. Urspr. Kapital M. 120 000 000. Hiervon wurden 20 000 Anteile den Anteilseignern der Preuss. Bank behufs Umtausch ihrer Anteile zur Verf. gestellt; nur 81 Stück wurden nicht um- getauscht und mit 115 % eingelöst. Die nicht bezogenen 81 Stück neuen Anteile wurden, an der Börse verkauft. Die weiteren 20 000 Anteile wurden am 4. u. 5. 7. 1875 mit Div.-Ber. ab 1876 zu 130 % aufgelegt. Durch Reichsgesetz v. 7./6. 1899 wurde das Grundkapital auf M. 180 000 000 festgesetzt. Von den 60 000 neuen Anteilen zu M. 1000 wurden 30 000 Stück = M. 30 000 000 am 18./10. 1900 zu 135 % plus 2 % Reichsstempel zur öffent- lichen Subskription gestellt, einzuzahlen bis 22./12. 1900; restliche 30 000 Anteilscheine = M. 30 000 000 sind bis 31./12. 1905 ebenfalls im Wege der öffentl. Zeichnung zu begeben. Die Erhöhung des Grundkapitals kann nur durch Reichsgesetz festgestellt werden. Das Reich hat keinen Einschuss geleistet. Die Anteilseigner haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Bank. Die Anteilscheine zirkulieren im Verkehre mit Blanko- Indossament, das Eigentum kann indes nur dann durch Indossament erworben werden, wenn der Indossant zur Übertragung des Anteilscheines berechtigt war. Im Verhältnisse zur Reichsbank wird bloss der als Anteilseigner betrachtet, welcher in den Stammbüchern derselben als solcher eingetragen ist. Etwaige Verpfändungen sind einzutragen. Die Übertragung eines Anteils à M. 3000 kostet M. 3, jede gleichzeitige folgende von demselben Voreigentümer an denselben neuen Eigentümer bloss M. 1. Für neue Bankanteile à M. 1000 beträgt die Umschreibung M. 1 das Stück. Die Abtretung alter Reichsbank-Anteilscheine à M. 3000 (nicht auch der neuen à M. 1000) unterliegt innerhalb Preussens der Stempelabgabe gemäss Nr. 2 des Tarifs zum preuss. Stempel- steuergesetz v. 31./7. 1895. Im Falle der Abtretung mittels weisser Giros hat die Ent- richtung der Stempelabgabe lt. § 16 des Stempelgesetzes spät. binnen 2 Wochen nach dem Tage der Ausstellung des Giros zu erfolgen. Die wiederholte Weiterbegebung auf Grund eines noch offenen Blanko-Giros ist stempelfrei. (B. B.-Z. v. 28./3. 1898.) Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: Bisher jeder Anteil à M. 3000 = 1 St.: Grenze 100 St. Nach dem neuen Gesetz, giltig ab 1. Jan. 1901: Jeder Anteil à M. 3000 = 3 St., jeder Anteil à M. 1000 = 1 St.; Grenze 300 St. Gewinn-Verteilung: Vom Gewinn erhält Preussen event. bis 1924 jährlich M. 1 865 730 und 1925 M. 932 865. Alsdann erhielten die Anteile zunächst 3½ % (früher bis 1890 inkl. 4½ %), vom Mehrgewinn erhielt die Reserve 20 %, bis dieselbe M. 30 000 000 erreicht hat (ist erfüllt), den Rest teilte das Reich mit den Anteilen, bis letztere insgesamt 6 % (früher 8 %) erhielten. Von dem weiter verbleibenden Rest erhielten alsdann das Reich Ü; die Anteile . Auf Grund der Reichsbanknovelle vom 7. Juni 1899 gelten dagegen ab 1. Jan. 1901 folgende Bestimmungen: Aus dem Reingewinn der Reichsbank wird 1) zunächst den Anteilseignern eine ordentl. Div. von 3½ % des Grundkapitals berechnet, sodann 2) von dem Mehrbetrag eine Quote von 20 % dem R.-F. zugeschrieben, solange derselbe nicht den Betrag von M. 60 000 000 erreicht hat, 3) von dem weiter verbleibenden Reste den Anteilseignern ein Viertel, der Reichskasse drei Viertel überwiesen. Erreicht der Reingewinn nicht volle 3½ % des Grundkapitals, so ist das Fehlende aus dem R.-F. zu ergänzen. Aktiva. Bilanz am 31. Dez. 1901. Passiva. Bestand an Gold in Barren . 195 533 964.12 Gründkapital, 050 000– Kassenbestand: Reservefonds .. . 44 639 256.84 Gold in deutschen Münzen. 436 650 645.—– Reservefonds für zweifelhafte Eakklk ....... Horderunsen 3 065 200.– Scheidemünzen . . 98 115 791.76 Banknotenumlauf. . . . 2 888 097 900.— Reichskassenscheine . . . 18 005 620.—– Giro-u. Kontokorrentgläubiger 570 500 264.79 Eigene Banknoten .. I 406 393 500.– Depositen, unverzinslich. 752 761.59 Noten anderer Banken . . . 10 802 600.— Notensteuer an Reichskasse. 352 684.62 Platzwechsel . 554 506 671184 Nichtabgehobene Anweisungen 352 336.80 Versandwechsel, 400 808 818.99 Nicht ausgezahlte Auftrags- Eremde Wecehsel 510.10 wechsel. . 326 548.96 Eombardforderungen .. . . 161 437 550.— Zinsen etc. pro 1902 3.748 053.64 Bestand an Effekten . . . 123 625 324.37 Alte Dividende... 924 091.60 Debtess?s 796 069.31 Verschiedene Buchschulden . 2 358 864.69 Unbezahlte Wechsel. 4 023 487.73 Reingewinn für das Reich. . 12 417 770.54 Grundsfücke 37 267 200.– für Bankanteils-Inhaber Vorausbezahlte Gehälter . 590 953.14 (M. 5 250 000 bereits gezahlt) 4.139 256.85 Bauvorschüsse .. 4 418 504.93 1900 unverteilt geblieben 466.37 Abgesetzte Banknoten . 15 917 500.– Verschiedene Forderungen . 18 587 336.– Sa. M. 3 681 675 457.29 Sa. M. 3 681 675 457.29 1*