Hypotheken- und Kommunal-Banken. 235 Erlass im Laufe eines Kalenderjahres zusammen nicht mehr als ein Viertel des der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank zustehenden Zinsbetrages ausmachen darf. Soweit Terrains oder sonstige, keinen sicheren Ertrag bringende Immobilien in Frage kommen, ist eine besondere Erleichterung noch dadurch vorgesehen, dass die Deutsche Grund- schuldbank die Zinsen der auf solchen Objekten für die Preussische Hypotheken-Actien- Bank haftenden Kapitalen gleichfalls für die Dauer von 10 Jahren nicht durch Barzahlung, sondern lediglich durch Eintragung unverzinslicher Grundschulden zu regulieren braucht. (Die Ermittelungen bezügl. der Ansprüche der Grundschuldbank an die Preussische Hypotheken-Actien-Bank hatten ergeben, dass die unzweifelhaften Forderungen, welche der ersteren aus dem Geschäftsverkehr mit der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank zustehen, auf M. 10–11 000 000 und weitere Ansprüche, welche sich mit Aussicht auf Erfolg geltend machen liessen, auf ca. M. 7 000 000 zu beziffern sind. Seitens der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank wurden diese Ansprüche nur in Höhe von M. 10–11 000 000 als berechtigt anerkannt.) Der fernere Sanierungsplan bezweckte, das gesamte Vermögen der Grundschuldbank auf die Neue Berliner Bau- Gesellschaft, jetzt Neue Boden- Akt.-Ges. (siehe diese Ges. Seite 340) zu übertragen, wofür die Besitzer der Real-Oblig. erhielten 25 % in Aktien und 25 % in Oblig. der Neuen Boden-Akt.-Ges., ausserdem 1½ % in bar. Auf die 4 % igen Real-Oblig. entfielen 4 % ige, auf die 3½ % igen ebenso 3½ % ige neue Oblig. Denjenigen Real-Obligationären der Grundschuldbank, die sich an der Neuen Boden-Akt.-Ges. nicht beteiligen wollen, wurde seitens der Bank für Handel u. Industrie (Darmstädter Bank) eine bare Abfindung von ca. 40 % geboten. (Siehe unten.) Durch die Überführung der Masse der Deutschen Grundschuldbank auf die Neue Boden-Akt.-Ges. wurde erreicht, dass an Stelle der bisherigen Real-Oblig. neue, marktgängige Werte geschaffen wurden, für welche die gesamte Masse der Deutschen Grundschuldbank das Substrat bildete. Der Konkursverwalter hatte den inneren Wert der Masse bei langsamer, ungestörter Abwickelung auf 47 % geschätzt; nimmt man an, dass jene Abwickelung im Mittel fünf Jahre beansprucht hätte, so ergiebt bei einer Zugrundelegung von nur 4 % Zs. das Angebot von 40 % einen Wert von etwa 50 %, d. h. genau den Nennbetrag derjenigen Titres, die den Obligationären der Deutschen Grundschuldbank an erster Stelle zur Verf. gestellt wurden. Entsprechend ihrer an den Konkursverwalter der Grundschuldbank unter dem 2./4.1901 gerichteten Offerte (s. o. S. 234) bot die Bank für Handel u. Industrie in Berlin unter dem 21./5. 1901 den Real-Oblig. der Deutschen Grundschuldbank an, deren Real-Oblig. mit Coup. per 1./1. bezw. 1./4. 1901 derart umzutauschen, dass sie gewährte für je M. 4000 Real-Oblig.: M. 1000 Aktien und M. 1000 Schuldverschreibungen der Neuen Berliner Baugesellschaft (jetzt Neuen Boden-Aktiengesellschaft), sowie M. 60 bar. Für fehlende Coup. wurden 60 % des Nennbetrages der Coup. abgezogen. Die Inhaber der Real-Oblig. erhielten Schuld- verschreibungen der Neuen Berliner Baugesellschaft (jetzt Neuen Boden-Aktiengesell- schaft) mit dem gleichen Zinsfuss, den die Real-Oblig. hatten, und mit Zinslauf vom 1./7. 1901. Zu diesem Behufe waren die Real-Oblig. mit doppeltem Nummernverzeichnis, und zwar nach Zinsfuss und Termin getrennt, einzureichen. Auf die so eingereichten Real-Oblig. wurde der entfallende Barbetrag von 1½ % des Nominalwertes alsbald aus- gezahlt; die Stücke selbst wurden mit einem Stempel folgenden Wortlauts versehen: „Der Inhaber dieser Real-Oblig. hat die von der Bank für Handel u. Industrie offerierte Option ausgeübt und die entfallende Barzahlung von 1½ % erhalten und den Ein- reichern zurückgegeben. Die Ausgabe der neuen Titel fand ab 10./9. 1901 statt. Frist zum Umtausch bis 21./8. 1901, verlängert bis 15./9. 1901, jedoch unter Fortfall der 1½ % Dar Von den Real- Oblig. der Deutschen Grundschuldbank im Gesamtbetrage von M. 94 861 600, welche bis 21./8. 1901 in Schuldverschreib. und Aktien der Neuen Boden- Akt.-Ges. umgetauscht werden konnten, sind rund nom. M. 89 500 000 zur Abstempelung innerhalb der vorgedachten Frist bei den bekannten Umtauschstellen eingereircht worden, sodass also von den Real- Oblig. der Grundschuldbank ca. M. 5 000 000 nicht zum Um- tausch angemeldet worden sind. Die Bank für Handel u. Industrie erbot sich ferner, denjenigen Real-Obligationären, deren Besitz den Umtausch bei Fertigstellung der neuen Werte in eine volle Aktie der Neuen Boden-Aktiengesellschaft nicht zuliess, Certifikate einer aus diesen Besitzern zu bildenden Vereinigung auszufolgen, welche zur Abhebung von Aktien der Neuen Boden-Aktiengesellschaft berechtigen, sobald sie in Abschnitten, welche zusammen M. 1000 nominal ausmachen, eingereicht werden, und welche zum anteilmässigen Bezug der auf die Aktien jeweils zur Auszahlung kommenden Div. der Neuen Boden-Aktien- gesellschaft berechtigen. Fernerhin war die Bank für Handel u. Ind. auch bereit, die in den neuen Werten nicht darstellbaren Teilbeträge ohne Vergütung und ohne Be- rechnung von Stempeln zum Tageskurse der nächsten Börse auszugleichen. Frist zur Einreichung der Stücke bis 21./8. 1901. Um den Aktionären der Deutschen Grundschuldbank in Konkurs die Beteiligung an der etwaigen Entwickelung der die Konkursmasse bildenden Werte und Forderungen