*――― ――――‚‚― 2 * 0 X――――,―――, U M―― 256 Hypotheken- und Kommunal-Banken. 36 234 004, Komm.-Darlehen 360 262, Rentendarlehen 21 630 769, fällige u. anteilige Dar- lehens-Zs. etc.: a) Hypoth.-Darlehen 395 441, b) Komm.-Darlehen 7537, c) Rentendarlehen 398 163, Grundstücke 163 406, Hausgrundstück in Greiz 200 000, Inventar 10 872. Passiva: A.-K. 7 500 000, R.-F. 113 914, Pfandbr. 35 575 200, Komm.-Oblig. 84 600, Grundrentenbriefe 15 619 900, verl. Grundrentenbriefe 6921, fällige Coup. u. Zs.-Anteile 641 811, alte Div. 1365, Bareinlagen 46 076, Kredit. 38 256, vorausbez. Zs. u. Annuitäten 2836, Beamten-Pens.-F. 42 386, Pfandbr.-Agio 82 019, Gewinn 501 068. Sa. M. 60 256 356. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Unk. 160 366, Staatsaufsicht, Steuern 58 950, Pfandbr.-Zs. 1 490 036, Zs. auf Grundrentenbriefe 643 652, do. auf Komm.-Oblig. 3156, do. auf Bareinlagen u. in lauf. Rechnung 120 980, Pfandbr.-Kosten 11 777, Mindererlös durch Ver- kauf von Pfandbr. unter pari 28 392, Kostensaldo für Abstossung von Hypoth. 11 056, Abschreib. auf Hausgrundstück u. Inventar 12 490, Gewinn 501 068. – Kredit: Vortrag 81 072, Hypoth.-Zs. 1 817 068, Komm.-Darlehens-Zs. 13 624, Renten- do. 925 900, Zs. auf Wertp. u. Wechsel 8723, Provis. aus Hypoth.-Darlehen 5130, erstmal. Verwalt.-Kosten- beiträge bei Renten-Darlehen 122 573, lauf. Verwalt.-Kostenbeiträge 57 842, Kursgewinn 9993. Sa. M. 3 041 928. Gewinn-Verwendung: R.-F. 20 999, Tant. an Vorst. 20 429, Div. 300 000, Pens.-F. etc. 5000, Grat. an Beamte 8000, Vortrag 146 639. Kurs Ende 1896–1901: Aktien: In Berlin: 106.25, 106.90, 114.10, 109.60, 103, 84.50 %. — In Frankf. a. M.: 106.50, 107, 114.10, 109, 103, 84.50 %. – Aufgelegt Aktien Lit. A am 8./2. 1896 mit 112 %, Aktien Lit. B am 21./7. 1897 mit 111 %, Aktien Lit. C im April 1898. – Ausserdem notiert in Dresden, Breslau. Dividenden 1896–1901: 4, 5, 5½, 6½, 6½, 4 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Staats-Kommissar: Reg.-Rat Cammann, Greiz. Treuhänder: Landgerichts-Dir. Justizrat Dr. Scheibe, Stellv. Landgerichtsrat Voigt. Direktion: Grossh. S. Geh. Reg.-Rat Paul Stier, Ignaz Otto Frankenberg. Prokuristen: Herm. Merkel, Ernst Helmboldt, Herm. Warlitz. Aufsichtsrat: Vors. vakat; Stellv. Konsul Max Arnhold, Bankier Jul. Heller i. Fa. Ph. Eli- meyer, Dresden; Bank-Dir. Carl Chrambach, Berlin; Geh. Komm.-Rat Louis Strupp, Gotha; Hofmarschall Freih. Titz von Titzenhofer, Greiz; Bankassessor a. D. Emil Bellardi, Krefeld. Zahlstellen: Eigene Kasse; Berlin: Berliner Handels-Ges., Berliner Bank u. deren Depositen- kassen; Dresden: Gebr. Arnhold, Philipp Elimeyer, Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Breslau: Schles. Bankverein; für Pfandbriefe etc. auch: Berlin: C. H. Kretzschmar, Abraham Schlesinger; Leipzig: Hammer & Schmidt; Hamburg: Wechslerbank; Gotha u. Meiningen: B. M. Strupp: Hannover: Gottfr. Herz- feld; Krefeld: Niederrhein. Kredit-Anstalt Peters & Co.; Amsterdam: Incasso-Bank. ――――――― „ Hypothekenbank in Hamburg, Hohe Bleichen 18. Zweigniederlassung in Berlin, Französische Strasse 7. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken u. Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Hypoth. Die Bank unterliegt den Bestimm. des Reichs-Hyp.-Bankgesetzes v. 13./7. 1899 und ist befugt, die im $§ 5 dieses Ges. aufgeführten Geschäfte zu betreiben. Die Bank giebt hypothekarische Darlehen in der Regel nur zur ersten Stelle auf solche innerhalb des Deutschen Reiches belegene Grundstücke, welche einen dauernden und sicheren Ertrags- oder Verkehrswert haben. Bergwerke, Gräbereien, Steinbrüche u. dergl. sind von der Beleihung ausgeschlossen. Die Höhe der Beleihung beträgt in der Regel die Hälfte und nicht mehr als 60 % des Wertes der zu Unterpfand zu be- stellenden Liegenschaften. Über etwaige Ausnahmen beschliesst der A.-R. oder die von ihm bestellte Kommission. Doch darf auch in solchen Ausnahmefällen die Be- leihung keinesfalls über zwei Dritteile des Wertes des Unterpfandes betragen; auch dürfen für den 60 % des Wertes übersteigenden Betrag Pfandbr. nicht ausgegeben werden. Grundstücke und Baulichkeiten, welche ausschliesslich gewerblichen oder industriellen Zwecken dienen, werden in der Regel nicht beliehen. Ausnahmsweise können solche in Verbindung mit anderen, den Erfordernissen des § 34 der Satzung entsprechenden Grundstücken als Unterpfand angenommen werden; es soll jedoch bei Bemessung der Beleihungssumme höchstens die Hälfte des Wertes der Baustelle und des gemeinen Wertes der Gebäude, ohne Rücksicht auf die besondere Zweckbestimmung, in Betracht gezogen werden. Bei Beleihung ländlichen Grundbesitzes soll die Sicherheit mindestens zu zwei Dritteilen in fruchttragenden Grundstücken (Ackern, Wiesen) bestehen. Auf Weinberge, Wälder und andere Grundstücke, deren Ertrag auf Anpflanzung beruht, dürfen hypoth. Darlehen nur bis zu einem Dritteil des Wertes gegeben werden. Die Hypotheken wurden bis Ende 1899 zu gunsten der Pfandbriefgläubiger an die Vereinsbank in Hamburg notariell verpfändet, was auf den gegen die Hypotheken auszugebenden Pfandbriefen von derselben bescheinigt wurde. Vom 1. Jan. 1900 an Gegründet: Am 12./5. 1871, handelsger. eingetr. am 15./5. 1871. Revidierte Satzung v. 16./12. 1899.