... — — ―――――― „ = Mnuün M―――――― ―――――――― ―――― = 286 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Kurs Ende 1886–1901: Aktien: 281, 271.70, 284.20, 299.50, 297.50, 294.25, 302.75, 297, 314.40, 326, 317.30, 315, 312.50, 306, 281.40, 277 % (fl.-Aktien); 1893–1901: 293.75, 317.75, 329, 320, 317.10, 313, 307.25, 282.90, 278 % (M.-Aktien) u. 4 % lauf. Zs. Notiert in München, Augsburg. In Frankfurt a. M. nur die fl.-Stücke; daselbst Ende 1886–1901: 281.50, 271.50, 281. 296.50, 295.50, 294, 303.25 297, 314.50, 326.50, 317, 314, 312, 304, 279, 276 %. Dividenden 1886–1901: 10.733, 10.62, 11.32, 11.67, 12.017, 12.367, 12.367, 12.367, 12.367, 12.367, 12.367, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95 %. Coup.-Verj.: 5 J. (F.) Kommissar der k. Staatsregierung u. Treuhänder: Kgl. Ministerialrat Josef von Kopplstätter. Aufsichtsrat: (7) I. Präs. Justizrat Adolf von Auer, Reichsrat; II. Präs. Hugo Ritter von Maffei. Reichsrat; kgl. Hofmarschall Otto Graf von Holnstein aus Bayern, Excellenz; kgl. Kämmerer u. Major a. D. Edwin Graf von Seyssel d'Aix; Rentier Hugo von Froelich; kgl. Kämmerer u. General z. D. Freiherr von Schleitheim, Exc. J ustizrat Alb. Gaenssler. Direktion: a) Hypotheken-Abteilung: Dr. Adolf Stroell, Ernst Pühn, Dr. Eugen Zeitlmann. b) Kaufm. Abteilung: Komm.-Rat Carl Brauser, Komm.-Rat Albrecht Otto. c) Versich.- Abteilung: Reg.-Dir. Carl von Rasp, Dr. Carl Hecht. Prokuristen: a) Hypoth.-Abt.: Karl Hausmann. b) Kaufm. Abt.: stellv. Dir. Phil. Hoppe, Hch. Wirthmiller, Albrecht Lindner, stellv. Dir. Karl Deuerling, Anton Oberle, Karl Blumöhr, Karl Lindenschmit, Ad. Sondermann, Jak. Schurg, stellv. Dir. Hch. Wolff, stellv. Dir. Mich. Ziegler. c) Versich.-Abteil.: Sub-Dir. Dr. Herm. Steininger (Berlin), Dr. Georg Wichmann, stellv. Dir. Otto Lange, stellv. Dir. Ernst Drumm. Filiale Lands- hut: Dir. Theodor Stiglmeier. Zahlstellen: a) Für Div.-Coup.: München. Berlin, Landshut: Eigene Kassen; Bayer. Notenbank- Filialen in Augsburg, Kempten, Ludwigshafen a. Rh., Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Notenbank-Agentur in Lindau i. B.; Berlin: Disconto-Ges., Subdirektion der Versich.- Anstalten der eigenen Bank; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges.; Stuttgart: Doertenbach & Cie. b) Für Pfandbr.-Coup. u. verl. u. gekünd. Pfandbr. ausser den vorgen. Stellen: Kgl. Haupt- bank in Nürnberg u. deren Filialen in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Kempten, Landshut, Ludwigshafen a. Rh., Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg; Dresden: Dresdner Bank; Leipzig: Deutsche Bank. Bayerische Vereinsbank in München mit Zweigniederlassungen in Landshut und Regensburg. Gegründet: Konc. am 14./4. 1869. Handelsger. eingetr. 3./8. 1869. Letzte Statutänd. 5./12. 1899. Zweck: Betrieb von Bank- und Handelsgeschäften und zwar mit Rücksicht auf die Be- stimmungen des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 in dem Umfange, in welchem dieselben bis zum 1. Mai 1898 statutengemäss betrieben worden sind. Ende 1898 wurde das Bankgeschäft von Adolf Böhm in Landshut und Regensburg erworben und an diesen Plätzen Filialen der Bank errichtet. Dieselbe ist komman- ditarisch bei Leyherr & Co. in Augsburg, bei Stiglmeier & Böhm in Straubing beteiligt. Die Bank ist befugt: a) Vorschüsse zu gewähren gegen Verpfändung von in- und ausländischen Staatsschuldscheinen, von Wertpapieren, insofern sie auf den Inhaber lauten oder zwar auf den Namen gestellt, aber durch Blanko-Indossament verkehrsfähig sind, ferner von Wechseln, hypothek. Forderungen, sowie von Pretiosen, Rohprodukten, Waren und sonstigen Wertgegenständen, wenn solche von beeidigten Schätzern und Maklern gewertet und nicht dem raschen Verderben ausgesetzt sind; b) Anleihen und Geldgeschäfte, sowohl von Einzelnen, wie auch von Staaten, Gemeinden, Korpora- tionen, Genossenschaften u. s. f. zu vermitteln oder solche selbst zu übernehmen; c) industrielle, landwirtschaftliche und andere Unternehmungen zu gründen, bei be- stehenden oder neuentstehenden sich zu beteiligen, bei deren Verwaltung mitzuwirken, die Neubildung von Ges. zu vermitteln und die Begebung der von ihnen auszugebenden Aktien und Oblig. zu übernehmen, Kreditvereine auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und gewerbliche Associationen ins Leben zu rufen; d) das Inkasso-, Eskompte- und Depositengeschäft zu betreiben, sowie gegen übernommenes Geld verzinsliche oder unverzinsliche, auf den Namen oder die Ordre des Einlegers ausgestellte Kassenscheine auszugeben, die auf nicht weniger als M. 100 lauten dürfen; e) den Ein- und Verkauf von Devisen, Wertpapieren, edlen Metallen und Geldsorten, sowohl für eigene als für fremde Rechnung zu bewerkstelligen; f) das Girokonto- und Kontokorrent-Geschäft zu betreiben, letzteres mit oder ohne Kreditgewährung: g) Wertgegenstände jeder Art zum Zwecke der Hinterlegung, ferner Wertpapiere zur Verwahrung und Verwaltung, sowie deren Versicherung gegen Verlosung zu übernehmen. Ferner ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 und ihres Reglements für das Hypothekenbankgeschäft; h) auf inländische Grundstücke hypothekarische Darlehen in barem Gelde oder in Hypoth.-Pfandbr. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der erworbenen Hypoth. sowie bis zu deren Gesamtbetrag verzinsliche, auf nicht weniger als M. 100 lautende, mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreib. (Hypoth.-Pfandbr.) auszugeben; i) Hypoth. zu erwerben, zu