Hypotheken- und Kommunal-Banken. 291 Mecklenburg-Strelitzsche Hypothekenbank in . eustrelitz, Zweigniederlassung in Berlin, Potsdamerstrasse 104. Gegründet: 21./4. 1896; Privileg v. 14./3. 1896. Letzte Statutänd. v. 21./12. 1899 u. 11./10. 1901. Die bestandene Berliner Zweigniederlassung wurde im Juni 1900 aufgehoben, aber Ende 1901 wieder errichtet. Zweck: Vermittelung und Erleichterung des Kapital- und Kreditverkehrs. Die Geschäfte der Bank zerfielen in die Bank- und Hypoth.-Abteilung, doch wurde die erstere im April 1902 an die Berliner Bank abgetreten, die in Neustrelitz eine Filiale errichtete, für die ver- Hypoth.-Abteilung normieren die Vorschriften des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes v. 13./7. 1899. Mit Rücksicht auf den Zus.bruch der Bank (s. unten) musste 1901 von dem Erwerbe von Hypoth. sowie dem Verkaufe von Pfandbr. Abstand genommen werden. Auch für die Folge zwingen Geschäftslage und die Stundungsbedingungen der Pfandbr.-Gläubiger, bis auf weiteres den Betrieb des Pfandbr.- und Hypoth.-Geschäfts einzustellen und die Thätigkeit zunächst der Heilung der Bilanzschäden durch allmähliche Lösung der ge- fährdeten Engagements, vor allem durch den Verkauf der von der Immobilien-Verkehrs- bank übernommenen ertraglosen Terrains zuzuwenden. Sanierung: Nach Zus. bruch der Preuss. Hypotheken-Aktien-Bank sowie der Deutschen Grund- schuld-Bank ordnete die Mecklenb.-Strelitzsche Staatsregierung eine gründliche Prüfung der Geschäftsführung der Bank an und zwar mit besondt. Rücksicht auf ihre Beziehungen zur Pomm. Hypoth.-Actien-Bank, der Immobilien -Verkehrsbank und Schumacher & Co. G. m. b. H. Der Revisionskommission gehörten an die Bankiers Hansen, Berlin u. B. Lazarus, Brandenburg, sowie Rechtsanw. Brunswig, Neustrelitz. Als fachmännischer Beirat trat im Sommer 1901 Reg.-Rat a. D. Guttmann aus Stettin in den Dienst der Bank, der als Vertrauensmann der staatlichen Aufsichtsbehörde und des A.-R. im Sept. bezw. Okt. 1901 einen Revisionsbericht erstattete, der die Misswirtschaft, die Schiebungen und Trans- aktionen aufdeckte, welche die Dir. F. Romeick und W. Schultz mit der Mecklenburg- Strelitzschen Hypothekenbank, der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank, der Immobilien- Verkehrsbank und der Firma Schumacher & Co. G. m. b. H. vorgenommen haben. Wir heben aus den Berichten folg. hervor: Die gefährdeten grossen Engagements der Bank bestehen in Forderungen in Höhe von ca. M. 28 000 000 gegen die sogen. Neben-Ges. der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank (Immobilien-Verkehrsbank, Schumacher & Co., G. m. b. H., Immobilien-Erwerbs-Gesellschaft m. b. H. und Vereinigung für Grunderwerb, G. m. b. H.). Diese Forderungen setzen sich ber 30./6. 1901 wie folgt zusammen: 1) Eine sogen. Lombardforderung von M. 11 077 688 gegen Schumacher & Co., G. m. b. H. Als Sicherheit hierfür sind von der Immobilien-Verkehrsbank zweitstellige, wie sich später, entgegen mehrfachen früheren Schätzungen, herausgestellt hat, fast wertlose Terrain- Grundschulden, sowie M. 7 578 000 angeblich der Firma Schumacher & Co. gehörige Aktien der Pommerschen Hypoth.- Actien-Bank hinterlegt; 2) Hypoth. -Forderungen von M. 15 428 200 gegen die Immobilien-Verkehrsbank; 3) gegen dieselbe: a) eine Konsortial- forderung von M. 1 248 795 abzügl. einer nach Vereinbarung in Anrechnung zu bringenden Gegenforderung der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank von M. 906 440, bleibt M. 342 355, b) eine Provisionsforderung von M. 819 571, c) rückständige Zs. per 1./7. 1901 M. 173 454, q) eine Forderung auf Zahlung von M. 850 000, gegen Überweisung einer unsicheren Hypoth.-Forderung, zus. M. 28 691 268. Die Zs. auf alle diese Forderungen sind bis zu der letzten G.-V. der Bank bei Fälligkeit bar gezahlt, auch ist die Vermögenslage der Immobilien-Verkehrsbank durch den in Untersuchungshaft befindlichen Dir. Schultz stets als recht gut geschildert worden. Den wiederholt geforderten Einblick in die Ver- hältnisse, insbesondere der Immobilien-Verkehrsbank, konnte die Verwaltung der Mecklenburg-Strelitzschen Hypothekenbank, solange die Dir. W. Schultz und F. Romeick auf freiem Fusse waren, nicht erlangen. Erst durch die im Juli 1901 von zwei Berliner Grossbanken eingeleitete Untersuchung der Verhältnisse der Pommerschen Hypoth.- Actien-Bank und deren Neben-Ges. stellte sich immer deutlicher die trostlose Lage der letzteren und die Unmöglichkeit weiterer Zs.-Zahlungen, sowie die Grösse der die Pommersche Hypoth.-Actien-Bank treffenden, wegen des grossen Besitzes an Aktien dieser Ges. auf die Mecklenburg-Strelitzsche Hypothekenbank zurückfallenden Verluste heraus. Danach sind die oben unter Nr. 1 u. 3 erwähnten Forderungen infolge der schlechten Vermögenslage der Schuldner und der Unzulänglichkeit der Unterlagen fast ganz als verloren zu betrachten, doch ist als sicher anzunehmen, dass ein Teil des Ges.- Vermögens erhalten bleiben wird. Die sehr erheblichen in der Bekanntmachung vom 16./8. 1901 (s. unten) erwähnten Zs.-Ausfälle, sowie die Festlegung der meisten Kapitalien macht, wenn der Bank die nötigen Mittel verbleiben sollen, um gekündigte Depositen auszuzahlen und der Konkursgefahr zu entgehen, die Stundung eines Teiles der Pfandbr.- Zs. notwendig. Das Zs.-Soll aus den Unterlags-Hypoth. beträgt M. 1 217 779, wovon bei gewissenhafter Rechnung ausser den von den Neben-Ges. schuldigen M. 694 000 noch M. 165 068, welche auf sonstige Schuldner entfallen, als unsichere Eingänge betrachtet werden, sodass mit einem Ausfall von M. 859 137 gerechnet werden muss. Hervor- 19*