―――――――――――――――― ――――――――§―――,―,――――――――― ― ――― ――――――――――― ――――――― * M――――― ― = 8 = 0 Hypotheken- und Kommunal-Banken. zuheben ist hierbei, dass diese M. 165 068 zum weitaus grössten Teil nicht als verloren, sondern nur wegen der persönlichen Verhältnisse der Schuldner als z. Z. schwer ein- ziehbar zu betrachten sind. Es könne somit aus den Unterlags-Hypoth. z. Z. nur auf einen sicheren Überschuss von M. 358 642 gerechnet werden, wogegen der Zs.-Anspruch der Pfandbr.-Gläubiger per 30./6. 1901 M. 981 283 betrug. Die Bilanz per 30./9. 1902 (siehe unten) wies nach Abschreibung des R.-F. von M. 1 800 000 eine Unterbilanz von M. 9 999 135 auf. Die Besitzer der 3½ % und 4 % Pfandbr. der Mecklenburg-Strelitzschen Hypotheken- bank genehmigten, um den Konkurs der Bank zu verhüten, die Stundung von zwei Dritteilen der Pfandbr.-Zs. (siehe hierüber unten bei Pfandbr.). Die G.-V. der Aktionäre v. 11./10. 1901 stimmte diesen Bedingungen zu und beschloss die Reduktion des A.-K. auf M. 1 165 000 (siehe daselbst) und verfügte, dass die Bank keine neuen Geschäfte eingehe. Gegen die früheren Mitglieder der Verwaltung sollen Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Zunächst ist gegen die früheren Dir. Schultz u. Romeick der Kostenersparnis wegen nur ein Teilbetrag von M. 300 000 eingeklagt. Es gelang, mit der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank einen Ausgleich wegen Auf- teilung der Immobilien-Verkehrsbank herbeizuführen, dessen Wortlaut im Artikel über die Pommersche Hypoth.-Actien-Bank bezw. Berliner Hypothekenbank (siehe dieselbe) enthalten ist. Kapital: M. 1 165 000 in 1165 abgest. Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, übernommen zu 105 %; erhöht lt. G.-V.-B. v. 2./3. 1898 um M. 6 000 000 (auf M. 12 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (ab 1./1. 1899 div.-ber.), welche von einem Konsortium unter Führung der Breslauer Disconto-Bank übernommen wurden. Von diesen Aktien wurden M. 2 000 000 im März 1899 den alten Aktionären zu 128 % angeboten. Behufs Sanierung der Bank (siehe oben) beschloss die G.-V. v. 11./10. 1901 die Herabsetzung des A.-K. (auf M. 5 825 000), durch Vernichtung von M. 6 175 000 Aktien, von denen M. 6 174 000 durch den Vertrag mit der Immobilien-Verkehrsbank der Ges. zur Verfügung gestellt und 1 Aktie à M. 1000 zugekauft wurde, ferner beschloss die nämliche G.-V. v. 11./10. 1901 weitere Herabsetzung des A.-K. durch Zus. legung der übrigen 5825 Aktien im Verhältnis von 5:1 auf M. 1 165 000. Der sich hieraus ergebende Buchgewinn von M. 10 835 000 wurde zur Tilg. der Unterbilanz von ca. M. 10 000 000 verwendet und der hiernach noch verbleibende berschuss von M. 835 000 einem nur zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger dienenden R.-F. zugeführt. Die Aktien sind bis 15./7. 1902 behufs Zus. legung einzureichen. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Ges. ausgegebenen Hypoth.-Pfandbr. darf nicht eine Summe übersteigen, welche sich zusammensetzt: a) aus dem 15fachen Betrage des bis zum 1. Mai 1898 in dem Handelsregister vorgemerkten Grundkapitals von M. 12 000 000 und b) dem 10fachen Betrag derjenigen Summen, um welche die Bank für die Folge ihr Grundkapital erhöhen wird, zuzügl. des 10fachen Betrages derjenigen Summen, welche nach Erreichung des Höchstbetrages ad a) dem zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. zufliessen werden. Die Beleihung von Grundstücken darf, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, nur nach den Bestimmungen des Reichs-Hypothekenbankgesetzes erfolgen. Bis zum Inkrafttreten desselben am 1./1. 1900 war der Bank die Verwendung von Baugeld- und Baustellen-Hypoth. als Pfandbrief- deckung in ausgedehntem Masse gestattet. Die am 31./12. 1901 bestehende Anlage im Hypoth.-Geschäft im Betrage von M. 27103 064 (davon M. 24 998 600 unterlagsfähig) verteilte sich wie folgt: a) feste Hypoth. auf bebaute Grundstücke M. 5 346 300, b) Baustellen-Hypoth. M. 21 179 600. Der Bank war nach ihrem früheren Statut die Beleihung von Bauplätzen gestattet. Ende 1901 waren an Pfandbr. in Umlauf M. 23 983 100, und zwar: 4 % Pfandbriefe Ser. I u. II, Em. von 1896 M. 20 000 000, Em. von 1898 M. 30 000 000, Stücke zu M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500, 300 u. 100. Zs. 1./1. u. 1./7. bezw. 1./4. u. 1./10.; unverlosbar und unkündbar bis 1./1. 1906, von da ab zu pari nach Belieben der Bank. Ende 1901 in Umlauf M. 19 135 000. Eingeführt am 21./7. 1896 zu 104.80 %. Kurs Ende 1896–1900: 104, 103, 103.50, 100.50, – %. Notiert in Berlin. Die Pfandbr. werden ab 5./11. 1901 franko Zs. gehandelt. Kurs Ende 1901: 65.10 % 3½ % Pfandbriefe Ser. I u. II, Em. von 1896, M. 20 000 000 in Stücken wie oben bei 4 %. Zs. 1./1. u. 1./7. bezw. 1./4. u. 1./10. Unverlosbar und unkündbar bis 1./1. 1906, von da ab zu pari nach Belieben der Bank. Ende 1901 in Umlauf M. 4 848 100. Ein- geführt am 21./7. 1896 zu 101.20 %. Kurs Ende 1896–1900: 101, 99, 99, 93, – %. Notiert in Berlin. Die Pfandbr. werden ab 5./11. 1901 franko Zs. gehandelt. Kurs Ende 1901: 59 %. Verj. der Coup.: Nach den gesetzl. Bestimmungen; der gekündigten Stücke: 30 J. (F.) Die beschlussfähige Versammlung der Besitzer von 3½ % Pfandbr. der Bank hat am 11./10. 1901 einstimmig durch Akklamation in Gemässheit der Beschlüsse der Inhaber der 4 % Pfandbr. vom 20./9. 1901 die Stundung von Pfandbr.-Zs. beschlossen und zwar dahin, dass je ein Dritteil des Januar- u. April-Coup. gestundet werden. Die beschluss- fähige Versammlung der Besitzer von 3 % und 4 % Pfandbr. der Bank hat am 11./10. 1901 weiter einstimmig durch Akklamation beschlossen: