33 .–―――― 8= ― ― = ――――――― * ――――― ―――― 8 I ―――――― 7 == ¹――――― §‚―― 308 Hypotheken- und Kommunal-Banken. a) Die Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; b) die Beleihung darf die ersten drei Fünfteile des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen; c) Hypoth. an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertrags- fähig sind, dürfen zus. den 20. Teil des Gesamtbetrags der zur Deckung der Pfandbr. be- nutzten Hypoth. sowie den halben Betrag des eingez. Grundkapitals nicht überschreiten. Hypoth. an sonstigen, einen dauernden Ertrag nicht gewährenden Grundstücken, insbesondere an Gruben und Brüchen, sowie Hypoth. an Bergwerken, sind von der Verwendung zur Deckung von Pfandbriefen ausgeschlossen. Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstücks darf den durch sorg- fältige Ermittelung festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmässiger Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Den Hypoth. stehen die Grundschulden gleich. Kapital: M. 7 500 000 in 7500 Inh.-Aktien (Nr. 1–7547, davon 47 Nummern kassiert) à Thlr. 200 = M. 600 und 2500 Aktien (Nr. 7548–10 047) à M. 1200. Urspr. M. 4 500 000 in Aktien à Thlr. 200 = M. 600, erhöht lt. G.-V.-B. vom 4. Jan. 1895 um M. 3 000 000 in Aktien à M. 1200, begeben an ein Konsortium zu pari, aufgelegt am 27. Febr. 1895 zu 112.50 %; 20 % des Agiogewinnes erhielt die Bank selbst. Pfandbriefe: Die Bank giebt auf Grund der von ihr erworbenen Hypothekenforderungen auf den Inhaber lautende Pfandbriefe aus. Sie darf auf das Recht zur Rückzahlung der Pfandbriefe höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren verzichten. Der Gesamt- betrag der im Umlaufe befindlichen Pfandbriefe muss in Höhe des Nennwerts jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage, welche in ein Hypothekenregister einzutragen sind, gedeckt sein. Die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbriefe und Eisenbahn-Hypoth.-Oblig. (letztere noch nicht ausgegeben) darf den 15 fachen Betrag des bar eingezahlten A.-K. und des gesetzlichen R.-F. nicht übersteigen. Die im Umlaufe befindlichen Kommunal- Oblig. (diese auch noch nicht ausgegeben) dürfen unter Hinzurechnung der umlaufenden Pfandbr. und Eisenbahn-Hypoth.-Oblig. obigen 15 fachen Betrag nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen. Die auf den Inhaber lautenden Pfandbr. der Bank und zwar Serie VI und folg. werden von der Reichsbank in Klasse I zu des Kurswertes beliehen. In Umlauf waren Ende 1901 an Pfandbr. M. 55 855 700 (Hypoth.-Bestand M. 60 913 482, davon als Deckung M. 60 136 774), und zwar zu 4 %: M. 39 984 700; zu 3½ %: M. 15 871 000, welche sich verteilen: 4 % Pfandbriefe von 1889, Serie III, M. 24 000 000; Stücke à M. A 3000, B 2000, C 1000, D 500, E 300, F 200 u. G 100, auf den Namen lautend und durch Indossament übertragbar; Zs. 2./1. u. 1./7.; Tilg. mind. ½ % mit Zs. in 50 Jahren nur durch Verl. (erste Dez. 1888); Kurs Ende 1891–1901: 100.75, 101.50, 100.50, 101 100.19, 9.90, 99.90, 99.90, 99, –, 95.80 %. Notiert in Berlin. 4 % Pfandbriefe von 1893, Serie IV, M. 12 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000, 500, 300, 200, 100, auf den Namen lautend und durch Indossament übertragbar; Zs. 2./1. u. 1./7.:; Tilg. durch Rückkauf oder Verl. ½ % m. Zs.; vor 1./12. 1902 keine Verl. Ein- geführt am 27./3. 1893 zu 102.25 %. Kurs Ende 1893–1901: 102.50, 104.25, 104.25, 102.25, 101.10, 100.30, 99.30, –, 95.90 %. Notiert in Berlin. 4 % Pfandbriefe von 1894, Serie V, M. 12 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000. 500, 300, 200, 100, auf den Namen lautend und durch Indossament übertragbar; Zs. 2./1. u. 1./7.; Tilg. durch Rückkauf oder Verlos.; vor 1903 keine Verlosung. Nach Annahme des neuen Statuts durch die G.-V. vom 4. Jan. 1895 musste die Ausfertigung weiterer Pfandbriefe dieser Serien eingestellt werden. Kurs wird mit Serie IV zusammen notiert. 4 % Pfandbriefe Serie VI, M. 15 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000, 500, 300, 200, 100, auf Inhaber lautend; Zs. 1./4. u. 1./10.; Tilg. mind. jährl. 1 % durch Verl. (erste April-Woche) oder Ankauf nicht vor 1./4. 1904 auf 1./10. (kann auch von da an ver- stärkt werden). Eingeführt 2./1. 1896 in Berlin zu 105 %. Kurs Ende 1896–1901 in Berlin: 104, 102.70, 101.70, 100.50, –, 97 %. – In Frankf. a. M.: 104, 102.70, 101.70, 100.50, –, 97 %. 3½ % Pfandbriefe Serie VII (teilweise zum Umtausch der 4 % per 1. Juli 1895 gekündigten Serien I u. II) M. 25 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000, 500, 300, 200, 100, auf Inhaber lautend; Zs. 1./4. u. 1./10.; Tilg. durch Verl. oder Ankauf vom 1. April 1896 mit mind. 1 % des Emissionsbetrages. Die von der Verl. vor dem 1. April 1904 betroffenen Stücke werden auf einen binnen sechs Wochen nach der Verl. zu stellenden Antrag in unverloste Stücke derselben Gattung umgetauscht; ab 1. April 1904 verstärkte Verl. oder auch Totalkünd. mit 6monat. Frist vorbehalten. Eingef. im März 1895 zu 101.20 %. Kurs Ende 1895–1901; In Berlin: 101.50, 100, 98.40, 96.20, 92.30, 87.25, 90.25 %. 3½ % Pfandbriefe, Serie VIII, M. 15 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000, 500, 300. 200, 100, auf Inhaber lautend; Zs. 2./1. u. 1./7.; Tilg. mind. 1 % jährl. (Zs.-Zuwachs nicht erwähnt) durch Verl. (erste Januar-Woche) oder Ankauf nicht vor 2./1. 1906 auf 1./7. (kann auch von da an verstärkt werden). Eingeführt 3./3. 1896 in Berlin zu 101.60 %. Kurs Ende 1896–1901: In Berlin: 101, 100, 97.80, 93.60, 87.25, 91 %. – In Frankf. a. M.: 101, 100, 97.80, 93.60, 87, 91 %. ― ―――――― ―