S=as § 338 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. wurden weitere 6267 qm erworben. Nach der definitiven Vermessung verblieben Ende 1892 1 128 393 qm; davon wurden 1892 434 288, 1893 290 441, 1894 24 830, 1895 40 703, 1896 86 486, 1897 131 365 qm und 1898 der Rest verkauft. Inzwischen sind wieder einige Grundstücke der Ges., die zu anderweitem Gebrauch bestimmt waren. für den Verkauf frei geworden, so ein 2270 qm grosses, nachdem die Berliner Vorort-Bahn von dem ihr zustehenden Optionsrecht auf dasselbe nicht Gebrauch gemacht hat, ferner 3 Bauparzellen in der Trabener Strasse, die jedoch vor der endgiltigen Auseinander- setzung mit der Gemeinde nicht verkäuflich sind; ausserdem besitzt die Ges. noch 2 Villengrundstücke, die mit M. 110 000 zu Buche stehen. Bezüglich der Verpflichtung der Ges. der Kirchenbehörde gegenüber genehmigte die G.-V. vom 23. Febr. 1900 ein Abkommen mit derselben, wonach die Ges. gegen Zahlung von M. 150 000 und die be- reits früher bewilligte Überlassung von Terrain für Kirche und Pfarrhaus von jeglichen weiteren Verpflichtungen von der Kirchenbehörde entbunden ist. Anderungen im Be- sitzstand der Ges. sind 1901 nicht eingetreten. Zur Einziehung der für 1895–1900 mit M. 24 540 (in der Bilanz unter Debitoren) rückständigen Beiträge zu den Kosten der Gutsverwaltung, Strassenunterhaltung und Beleuchtung ist der Klageweg gegen die verpflichteten Grundbesitzer beschritten. Der Prozess ist entgiltig zu gunsten der Ges. entschieden. Kapital: M. 8 000 000 in 8000 Aktien à M. 1000 nach Erhöhung des urspr. Kapitals von M. 200 000 um M. 7 800 000 lt. G.-V.-B. vom 4. März 1889. Auf die Aktien sind 1890, 1891 u. 1892 je 12½ %, am 9. März u. 17. Juli 1893 je 25 %, am 16. Okt. 1893, 1. April u. 1. Okt. 1894, 1. April 1895, 1. April u. 1. Okt. 1896, 1. Febr., 1. Nov. 1897, 1. Juli 1898, 1. Mai u. 1. Sept. 1899 je 12½ %, im ganzen M. 2250 = 225 % pro Aktie zurückgezahlt. Gegen die XVII., ab 15. Nov. 1899 geplant gewesene Rückzahlung von weiteren 25 % ist von einigen Grundbesitzern der Kolonie mit der Begründung Einspruch erhoben, dass vorher ihre streitigen Ansprüche wegen der Kanalisation sichergestellt werden müssten, und ist deshalb vorläufig die Ausschüttung unterblieben. In dem deswegen anzustrengenden Prozess wird über Berechtigung und Höhe der Forderungen an die Ges. entschieden werden. Die flüssigen Mittel konnten bis Ende 1901 zu angemessenen Zs. verwertet werden. In- zwischen hat sich die Lage des Geldmarktes aber derart geändert, dass sich die Ges. bei Ausleihung der Barmittel mit einem überaus niedrigen Zinsfuss begnügen muss. Infolgedessen haben sich die Liquidatoren entschlossen, für die z. Z. disponiblen Bar- mittel dadurch eine für die Aktionäre vorteilhaftere Verwendung zu ermöglichen, dass sie sich bereit erklären, den Aktionären nach Massgabe ihres Besitzes ein unverzinsliches Darlehen im Betrage von M. 450 pro Aktie gegen Sicherstellung (Wechsel- und Aktien- deponierung) zu gewähren, und zwar unter den Bedingungen: 1) Die nach Beseitigung des obenerwähnten Einspruchs gegen die weitere Verteilung der Masse zur Ausschüttung kommenden Liquidationsraten gelangen auf das Darlehen zur Verrechnung. Die Ges. behält sich aber das Recht vor, die gewährten Darlehen auch vor dieser Verrechnung ganz oder zum Teil nach vorheriger Künd. mit IAtägiger Frist zurückzuforden. 2) Jeder Aktionär, der ein Darlehen auf seine Aktie von der Ges. entnommen hat, verpflichtet sich, falls er seine Aktie veräussert, das auf dieselbe entnommene Darlehen an die Ges. zurück- zuzahlen und zwar vor der Übergabe der Aktie an den neuen Erwerber. Der neue Er- werber ist berechtigt, seinerseits ein neues Darlehen unter den alten Bedingungen zu entnehmen. Sind die Darlehen von der Ges. zur teilweisen Rückzahlung gekündigt, so kann der neue Erwerber nur in der Höhe des ungekündigten Teiles das Darlehen ent- nehmen. 3) Die Hergabe dieser angebotenen Darlehen erfolgte bis zum 31./5. 1902 pro- visionsfrei lediglich gegen Vergütung des Wechselstempels. Bei Entnahme eines Dar- lehens nach diesem Termin hat der betreffende Aktionär ausserdem eine Provis. von 1 pro mille des Nennbetrages des Darlehens zu vergüten. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Div. werden nicht gezahlt, nur diejenige Summe kommt zur Verteilung, welche der Ges. bar zur Verf. steht und nach dem Ermessen des A.-R. entbehrlich ist. Nachdem der Nominalbetrag der Aktien zurückgezahlt ist, erhalten von den zur Ver- teilung gelangenden Beträgen die Aktionäre 90 %, Vorst. und A.-R. je 5 % als Tant. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Villa I 60 000, do. II 50 000, Effekten 289 645, Bankguth. 3 493 956, Kassa 4350, Debit. 296 554, Hypoth. 3 652 630. — Passiva: Nicht abgehob. Rückzahlungen 375, Liquidationskto 7 846 761. Sa. M. 7 847 136. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 26 110, Steuern 6453, Gemeindebildung 10488, Saldo 7 846 761. – Kredit: Vortrag a. 1900 7 638 252, Zs. 251 561. Sa. M. 7 889 813. Kurs Ende 1889–1901: M. 1600, 1410, 1690, 1865, 1430, 1270, 1068, 840, 775, 845, 634, 590, 721 pr. Stück franko Zs. Kurs versteht sich ab 1./9. 1899 nur für Stücke, auf die im ganzen M. 2250 zurückgezahlt sind. Aufgelegt am 23. März 1889 zu 144 %, erster Kurs am 8. April 1889: 150.50 %. Dividende: Nicht verteilt (s. oben). Liquidatoren: Geh. Baurat Carl Büttner, Dir. Waldemar Schreier, Justizrat Dr. Hans Schultz. Aufsichtsrat: Vors. Eisenbahn-Dir.-Präs. a. D. Paul Jonas, Stellv. Geh. Komm.-Rat Wilh. Herz, John Booth, Friedr. Dernburg, Justizrat Max Winterfeldt. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Berliner Handels-Ges.